Hilfe, mehr Besitzer als im Kaufvertrag vermerkt. Was nun?

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  • Guten Abend,
    ich wollte ein gebrauchtes Auto kaufen. Habe letzte Woche den Kaufvertrag unterschrieben. Und wollte ihn heute bezahlen und kaufen. Aber habe gemerkt das im Fahrzeugschein mehr Besitzer eingetragen sind als er auf den Kaufvertrag geschrieben hat. Im Kaufvertrag hat er 2 eingetragen und nun habe ich gemerkt steht da einmal der Händler dann eine die es gekauft hat dann dem aktuellen Verkäufer seine Mutter und dann er. Sind doch also 4 Besitzer dann oder? Habe ihm heute dann nicht das Geld gegeben .. Er schaut nun nach und frägst tüv etc.


    Wie ist es nun ? Ich habe nach dem fahrzeugschein nicht bei der Probefahrt nicht verlangt etc. und er meinte es ist ein offizieller Kaufvertrag bla bla bla Und kam mit Anwalt und so aber er hat doch dann den kürzeren oder weil er alsche Angaben gemacht hat.?


    Wie kläre ich das am besten?
    Preisnachlass vorschlagen? Und wenn dann um wie viel nachlass..



    Vielen Dank


    liebe grüße

    2 Mal editiert, zuletzt von Christian () aus folgendem Grund: Aussagekräftiger Titel

  • Meine persönliche Meinung ohne juristischen Hintergrund .


    Der Kaufvertrag ist nichtig, da Brief und Kaufvertrag nicht übereinstimmen.
    Anzahl Vorbesitzer halte ich da für gravierend.


    Ansonsten halte ich das für wenig dramatisch, da man das erste Autohaus und seine Mutter subjektiv sicher Abziehen kann.
    Minderung des Kaufpreises würde ich trotzdem verlangen, weil du den Hobel ja sicher auch mal verkaufen willst und dann kann 5 Vorbesitzer schon schwierig werden.
    Ich würde mal so 10% Minderung in den Raum werfen.


    Gruss


    Thorsten

    Deshalb wird man ja auch nirgends aus der Kneipe geschmissen. Wer dort andere Gäste aber dauerhaft und ständig nervt muss irl. mit paar aufs Maul rechnen. Hier geht das ja leider kaum aufgrund der Entfernung

  • Also es geht um opel corsa d bj.2007 und 58.000km
    Kaufpreis war bei 5000 sollte ich ihn erst 4000 sagen damit wir uns auf 4500 einigen können. Vielen Dank :)

  • Hi,


    Schau dir das mal an. Nichtig in meiner Aussage war falsch , kommt aber am Ende das gleiche bei raus


    http://www.frag-einen-anwalt.d…Vorbesitzer---f27885.html


    Gruß


    Thorsten

    Deshalb wird man ja auch nirgends aus der Kneipe geschmissen. Wer dort andere Gäste aber dauerhaft und ständig nervt muss irl. mit paar aufs Maul rechnen. Hier geht das ja leider kaum aufgrund der Entfernung

  • Guten Abend, der hat sich bei mir immer noch net gemeldet. Wollte sich aber schon gestern melden. Daraufhin habe ich ihn heute morgen angeschrieben aber ich habe bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Ich habe ja einen Kaufvertrag mit ihm und ich möchte nun ein auto haben habe auch nach einem anderen auto geschaut aber habe ja noch den Mist aufn kopf... Was kann ich den machen wenn er sich nicht meldet. Kann ich mir ein anderes Auto kaufen und und und weil ich ein Auto schnell brauche...


    Vielen dank

  • Die Frage ist, was du denn nun willst. Das wird nicht ersichtlich.


    a) Willst du das in Rede stehende Auto günstiger kaufen als bisher vereinbart, da es mehr Vorbesitzer hatte als angegeben?


    b) Möchtest du nun schnellstens aus dem Vertrag raus, da dir das alles komisch vor kommt?


    Beides kann man aus deinen Zeilen als jeweils mögliche präferierte Option herauslesen.



    Für den Fall von a) folgender Rat:
    In einem Kaufvertrag steht ja eine Adresse. Hinfahren und das persönlich regeln. Wenn er sich weigert, geht es nur über einen Anwalt. Ob das bei so einem Auto Sinn macht, sich den Aufwand zu geben, wage ich zu bezweifeln.



    Im Fall von b) kannst du das entspannter sehen:
    Kauf dir ein anderes Auto und wenn er noch Erfüllung aus dem alten Kaufvertrag von dir einfordern sollte, dann fordere ihn auf, den vertraglich zugesicherten Wagen mit zwei Vorbesitzern zu liefern. Das kann er nicht, somit bist du auch in keiner Weise annahmeverpflichtet.



    Ich würde mich für b) entscheiden, da a) bei mir die Frage aufkommen ließe, wo der Typ noch unehrlich argumentiert bzw. was er möglicherweise arglistig verschweigt.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Ansonsten halte ich das für wenig dramatisch, da man das erste Autohaus ... subjektiv sicher Abziehen kann.

    Finde ich nicht. Gerade DAS stört mich persönlich sehr (zumindest bei höherwertigen Fahrzeuge). Heißt, dass es gut möglich ist, dass ein Haufen Leute auf dem Fahrzeug rumgeritten sind, die vielleicht ohne warmfahren voll treten usw.


    Bei meinem kürzlich erfolgten Gebrauchtwagenkauf wäre Autohaus als Vorbesitzer ein KO-Kriterium gewesen.


    just my 2 ct.

    Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichte ich auf Genderschreibweise. Es sind jedoch immer alle Geschlechter gemeint. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich z. B. bei Maurer*innen mehr Frauen angesprochen fühlen, als andere Geschlechter, was nicht zielführend sein kann.

  • vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort.


    Wenn ich das Auto haben möchte und es von 2 vorbesitzer auf 3 vorbesitzer wird wie viel Nachlass kann ich verlangen.


    Sollte ich ihn von 5000 , auf 4000 vorschlagen und wenn es nicht wird dann auf 4500 sich einigen oder was wäre da angemessen. ?


    Vielen Dank

  • Sorry, aber wenn man mir ein Auto mit zwei Vorbesitzern verkauft, obwohl es tatsächlich doppelt so viele sind, dann wäre mir da gar nicht mehr angemessen. Wer sagt denn, ob die genannten 58.000 km sauber sind? Bei vier Besitzern erscheint mir das nämlich arg wenig. Wer sagt, dass der Rest i.O. ist. Unfallschäden o.ä.


    Biete ihm 4.000€. Und wenn er die schluckt, lass die Finger von der Kiste. Opel Corsa gibbet wie Sand am Meer.


  • Die Frage ist doch, was dir der Wagen wert ist. Das wird dir hier niemand beantworten können.


    Es gibt keine Faustregel, wieviel Nachlass ein arglistig verschwiegener Vorbesitzer mit sich bringt. Wenn ich schon unter solchen Bedingungen in ein Verkaufsgespräch gehe und merke, dass mich mein Geschäftspartner belügt, dann hätte sich das Thema für mich erledigt. Du suchst doch nach einem Allerweltsgebrauchtwagen und nicht nach einem Unikat. Schau dich anderweitig um und gut ist es.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Sorry, aber wenn man mir ein Auto mit zwei Vorbesitzern verkauft, obwohl es tatsächlich doppelt so viele sind, dann wäre mir da gar nicht mehr angemessen. Wer sagt denn, ob die genannten 58.000 km sauber sind? Bei vier Besitzern erscheint mir das nämlich arg wenig. Wer sagt, dass der Rest i.O. ist. Unfallschäden o.ä.


    Naja...bei der Anzahl der Vorbesitzer interpretieren manche was sie wollen. Habe ich auch schon erlebt...
    Hier hat man den Händler (Tageszulassung?) und die Mutti zusätzlich als Eintrag. Da kann man schon nachvollziehen welche wirren Gedanken der Verkäufer hatte und die Kirche im Dorf lassen.



    Ich würde keinen Blödsinn aufrufen. Was du brauchst ist eine saubere Schwacke Bewertung des Autos, einmal mit zwei und einmal mit vier Vorbesitzern. Möglicherweise kennst du ja wen, oder findest einen Gutachter/Autohändler, der das gegen ein Trinkgeld macht. Daraus errechnest du den prozentualen Abschlag. Das ist die Kaufpreisminderung, die du vor Gericht erstreiten kannst.
    Eine offizielle (schriftliche) Forderung würde ich nicht weit abseits dieses Wertes machen, beim mündlichen Verhandeln kann man alles probieren...aber man sollte sich halt nicht lächerlich machen.


    Fakt ist: Wenn du das Auto willst hat der Händler eigentlich keine Möglichkeit raus zu kommen. Das ist ein Sachmangel und ohne deine Zustimmung gibt es keine Rückabwicklung.

    M&M Kreditkarte + Online Zahlung bei der Zentralen Bußgeldstelle = Vielfliegermeilen für Tiefflug auf der Autobahn :D:top:

  • Naja...bei der Anzahl der Vorbesitzer interpretieren manche was sie wollen. Habe ich auch schon erlebt...
    Hier hat man den Händler (Tageszulassung?) und die Mutti zusätzlich als Eintrag. Da kann man schon nachvollziehen welche wirren Gedanken der Verkäufer hatte und die Kirche im Dorf lassen. ....


    Sorry, aber wenn ich ein Auto ehrlich verlaufen will, weiß ich das und kann es auch belegen. Da muss ich dann auch nicht im Nachgang den TüV fragen. Warum eigentlich dieses??? :confused:


    Und gemeldet, wie versprochen, hat er sich auch nicht. Für mich stinkt die Nummer zum Himmel und wenn der TE den Wagen wirklich immer noch haben will, sollte er alle Angaben (auch km) genau nachprüfen.

  • Sorry, aber wenn ich ein Auto ehrlich verlaufen will, weiß ich das und kann es auch belegen.


    Für mich ist das keine Sache von ehrlich/unehrlich. Das ist einfach nur dumm.

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  • Naja...bei der Anzahl der Vorbesitzer interpretieren manche was sie wollen. Habe ich auch schon erlebt...
    Hier hat man den Händler (Tageszulassung?) und die Mutti zusätzlich als Eintrag. Da kann man schon nachvollziehen welche wirren Gedanken der Verkäufer hatte und die Kirche im Dorf lassen.

    Vorbesitzer ist Vorbesitzer, Eintrag ist Eintrag. Und wenn da vier stehen, sind es vier, schriftlich festzuhalten. Wenn das dann plausibel erklärbar nur 2 sind, ist das ja schön, aber der Kaufvertrag ist die Grundlage. Und jeder seriöse Mensch/Händler wird da den realen Wert eintragen - rein, um nicht in Schwierigkeiten zu kommen.
    Ich hatte auch mal nen Z3, 4 Einträge, davon 3 plausibel als 1.) Firma 2.) Inhaber 3.) Ehefrau des Inhabers erklärbar. Was aus der Firma geworden ist kann man sich beim Werdegang der Einträge denken :D Im KV standen 4 Vorbesitzer.

    Teil VI der Episode "Das Land muss doch irgendwie kaputtzukriegen sein... "

  • Vorbesitzer ist Vorbesitzer, Eintrag ist Eintrag. Und wenn da vier stehen, sind es vier, schriftlich festzuhalten.


    Stellt das jemand in Frage?

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  • Stellt das jemand in Frage?

    Hat sich aus Deinem Kontext so angehört - oder ich habe das falsch reininterpretiert :)

    Teil VI der Episode "Das Land muss doch irgendwie kaputtzukriegen sein... "