Hallo zusammen,
ich bräuchte mal einen Tipp von einem Notar. Es geht um eine Erbsache.
Wer kann mir helfen?
Danke
Olaf
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal einen Tipp von einem Notar. Es geht um eine Erbsache.
Wer kann mir helfen?
Danke
Olaf
Ruf doch mal bei einem Notar an und frage, ob er dir mal eben kostenlos, gern aber natürlich rechtsverbindlich wenn es um Haftung geht, eine Beratung gibt.
Deine Fragestellung/Anforderung ist aber sowas von ein Gefalligkeitsvertrag (ergo Auftragsrecht) mit kompletter Haftung für lau im Gegenzug.
Es geht lediglich um die Austragung, bwz Eintragung ins Grundbuch
Muss man das immer über einen Notar machen, oder nicht.
Liebe Grüße
Olaf
Es geht lediglich um die Austragen, bwz Eintragung ins Grundbuch
Muss man das immer über einen Notar machen, oder nicht.Liebe Grüße
Olaf
so ziemlich alles braucht einen Notar
Ansonsten kann diese Frage auch schon die Sekretärin beantworten. Einfach mal anrufen.
Es geht lediglich um die Austragung, bwz Eintragung ins Grundbuch
Muss man das immer über einen Notar machen, oder nicht.
Bin zwar kein Deutscher
Aber wenn dies nicht so wäre, würde noch manches Haus vor dem Tode plötzlich den Besitzer wechseln.
Bin zwar kein Deutscher
Aber wenn dies nicht so wäre, würde noch manches Haus vor dem Tode plötzlich den Besitzer wechseln.
Da stehen ja nicht nur Eigentumsverhältnisse drin, sondern auch Grundschulden, Hypotheken, Wegerechte usw.
Es geht lediglich um die Austragung, bwz Eintragung ins Grundbuch
Muss man das immer über einen Notar machen, oder nicht.
Ja. Soweit ich weiss, muss das immer über einen Notar laufen.
Da stehen ja nicht nur Eigentumsverhältnisse drin, sondern auch Grundschulden, Hypotheken, Wegerechte usw.
Das ist schon klar, aber so wie er es schreibt, intepretiere ich, das man einen Kaufvertrag machen kann, mit dem aufs Grundbuchamt gehen und eintragen lassen.
Ja. Soweit ich weiss, muss das immer über einen Notar laufen.
Stimmt bei Grundstücksgeschäften geht es nicht anders. Selbst Umschreibungen innerhalb der Familie müssen notariell beglaubigt werden. In dem Fall ist sogar noch das Erb- und Schenkungsrecht zu beachten, außer es wird gekauft.
Gruss
Jürgen
Stimmt bei Grundstücksgeschäften geht es nicht anders. Selbst Umschreibungen innerhalb der Familie müssen notariell beglaubigt werden. In dem Fall ist sogar noch das Erb- und Schenkungsrecht zu beachten
Bei uns gibt es dann noch das Vorbezogene Erbe, was aus meiner Sicht rechtlich sehr heikel ist, da der Preis der Immobilie noch varieren kann.
Gibts sowas bei euch auch?
... müssen notariell beglaubigt werden.
Bei uns müssen Grundstücksgeschäfte sogar notariell beurkundet werden. Ne Beglaubigung macht auch die Gemeinde
Es geht lediglich um die Austragung, bwz Eintragung ins Grundbuch
Muss man das immer über einen Notar machen, oder nicht.
Wie stellst Du Dir das vor? Dass Du mit nem Zettel zum Grundbuchamt gehst und denen sagst: "Ändert das mal"?
Bei uns müssen Grundstücksgeschäfte sogar notariell beurkundet werden. Ne Beglaubigung macht auch die Gemeinde
Sorry, hab mich etwas falsch ausgedrückt....:p meinte natürlich beurkundet
Es geht u.a. darum, dass ich meine Frau, ich habe wieder geheiratet, mit ins Grundbuch eintragen lassen möchte. Meine Frau ist vor Jahren verstorben
Ja dann musst Du zum Notar gehen, der macht dann die Schenkungsurkunde und veranlasst den Eintrag im Grundbuch. Außer, sie kauft die Hälfte ab, dann gibt's einen Kaufvertrag.
Ist Deine Frau Miteigentümerin der Immobilie?
Falls nicht, müsstest Du ihr die Immobilie, zu ich denke mal gewünscht sind 50%, übertragen, sprich schenken (oder verkaufen). Für die Schenkung einer Immobilie ist ein Notar erforderlich. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt dann automatisch.
Wenn sie nicht im Grundbuch ist, kann sie auch keine Miteigentümerin sein.
Ist mir klar. Wollte nur das "selber denken" des TE anregen
oki, danke für die Infos. Dann werde ich mal einen Termin machen. Wisst ihr, ob bei einer Schenkung auch die Grunderwerbssteuer gezahlt werden muss?
Blöde Frage, kann ja selbst bei Google schauen
Evtl. wäre es günstiger (in mehrfacher Hinsicht) ihr ein lebenslanges Wohnrecht einzutragen. Wenn ihr, wie ich das verstanden habe, verheiratet seid, reicht auch ein Berliner Testament (korrekt aufgesetzt), damit die Erbsache gegenseitig geregelt ist. Ich würde mich da vorher mal vom Notar oder einem RA beraten lassen.