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  • Ich hab jetzt ned das Urteil gelesen und halte weiß Gott Bild nicht für eine seröse Quelle. Aber ich dachte es geht um das Zusatzschild Schneeflocke wie im Artikel abgebildet.
    Wobei ich auch nicht glaube das eine 113 ein gleichzeitig angebrachtes Limit einschränkt.


    Aarrghhh .. ja klar, ich hatte mich in VZ113 verrannt .. :kpatsch:


    Die 'Argumentation' des OLG ist eh krank, anders kann man es nicht ausdrücken .. :crazy:


    Der nächste Verkehrsgerichtstag wird diesen Unsinn hoffentlich schnell wieder kippen.


    Und auuuußerdem: Ist es nicht so, dass in D ein Urteil immer NUR für den einzelnen Angeklagten gilt? Nix mit Präzedenzfällen etc.?


    Der Nächste der geblitzt wird sollte dann doch in einem anderen Bundesland eine gute Chance haben, ein anders lautendes Urteil zu bekommen ... und dann geht's zum BGH?


    Liebe Advokaten, ZU HÜLF!!

    Wenn du einen verhungernden Hund aufliest und machst ihn satt, dann wird er dich nicht beißen. Das ist der Unterschied zwischen Hund und Mensch. (Mark Twain (1835-1903))
    Free Copdland - Auch mal eine andere Meinung haben im BMW-Treff :top:
    Jeep fahren heißt da stecken zu bleiben, wo andere erst garnicht hinkommen!

  • Und auuuußerdem: Ist es nicht so, dass in D ein Urteil immer NUR für den einzelnen Angeklagten gilt? Nix mit Präzedenzfällen etc.?

    OLG-Urteile dienen oft als Wegweiser. Das Blöde ist, dass bei jeden Scheiss irgendwer irgendein OLG-Urteil rauszieht und das als Weisheit letzter Schluss darstellt weil er zwar den Leitsatz (!) gelesen hat, aber nicht das Urteil selber worum es da eigentlich genau ging. Weil bei genauerer Betrachtung des anderen Falles passen dann zwar oft genug die Leitsätze schon noch, aber der Rest dann nicht mehr.

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Ich verstehe die ganze Diskussion nicht.
    Hängt dort das Schild mit 80 und darunter ein kleines rechteckiges Schild mit Schneeflocke gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung nur bei (möglicher?) Glätte.
    Häbgt dort die Geschwindigkeitsbegrenzung und ein Warnschild (Dreieck, roter Rand mit Schneeflocke) gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung immer.
    So sehe ich das zumindest.

    Viele Grüße --Michael--
    "Frontantrieb ist entgangene Lebensfreude" (A. Merkle, 2005)
    520dT (F11)

  • Welches Schild hängt denn dort nun mit dabei? Aus unterschiedlichen Artikeln kann man unterschiedliches Lesen.

    Viele Grüße --Michael--
    "Frontantrieb ist entgangene Lebensfreude" (A. Merkle, 2005)
    520dT (F11)

  • Es handelte sich in diesem Fall bei dem Tempolimit, laut t-online-Meldung, um ein "elektronisch gesteuertes" Verkehrszeichen. Dabei könnte man annehmen, dass dieses immer gilt, wenn es eingeschaltet ist (sonst würde man es ja ausschalten). Aber dies war offensichtlich nicht die Argumentation des OLG Hamm.


    Insofern bin ich auch ganz klar für die Betrachtung, Schneeflocke heißt, es gilt bei Schneeflocken (Schnee- oder Eisglätte)


    Wobei das Gegenbeispiel mit dem Bankett von WRL, wo eine Fehldeutung dann vielleicht doch schwierig überzeugend zu begründen wäre, spricht leider nicht zwingend dafür.


    In jedem Fall bin ich aber der Meinung, dass OLG hätte erkennen müssen:

    ... dass diese Beschilderung so unklar ist, dass von einem Verbotsirrtum ausgegangen werden kann (§11 Abs. 2 OWIG). Das Gericht bescheinigt dem Autofahrer also, dass er zwar falsch gehandelt hat, aber dafür nicht bestraft wird.

    Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichte ich auf Genderschreibweise. Es sind jedoch immer alle Geschlechter gemeint. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich z. B. bei Maurer*innen mehr Frauen angesprochen fühlen, als andere Geschlechter, was nicht zielführend sein kann.

  • Insofern bin ich auch ganz klar für die Betrachtung, Schneeflocke heißt, es gilt bei Schneeflocken (Schnee- oder Eisglätte)


    Wenn es wirklich elektronisch war .... Haben die Anzeigen überhaupt ein Platz für das Zusatzschild? Es ist ja eher zu vermuten das neben der Begrenzung, da auch die 113 gezeigt wurde. Dann gilt natürlich das Limit.

  • Wenn es wirklich elektronisch war .... Haben die Anzeigen überhaupt ein Platz für das Zusatzschild? Es ist ja eher zu vermuten das neben der Begrenzung, da auch die 113 gezeigt wurde. Dann gilt natürlich das Limit.



    Eben. Das ist auch meine Vermutung.

    Viele Grüße --Michael--
    "Frontantrieb ist entgangene Lebensfreude" (A. Merkle, 2005)
    520dT (F11)

  • Herby liest Du auch den Text oder schaust nur die Bilder an :confused: ;)


    Es war auch nicht Tempo 60, sondern 80. Dieses Bild ist also nicht vom Tatort.

    Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichte ich auf Genderschreibweise. Es sind jedoch immer alle Geschlechter gemeint. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich z. B. bei Maurer*innen mehr Frauen angesprochen fühlen, als andere Geschlechter, was nicht zielführend sein kann.

  • So wird es in dem Bericht dargestellt:




    Bedeutet eigentlich nicht elektronisch.



    Und in anderen Berichten werden andere Schilder gezeigt. Und bei dem von Dir gezeigten Bild gehe ich stark davon aus, dass es nicht das ist um das es hier geht, uA weil 60 statt 80 wie im Text geschrieben.

    Viele Grüße --Michael--
    "Frontantrieb ist entgangene Lebensfreude" (A. Merkle, 2005)
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  • Herby liest Du auch den Text oder schaust nur die Bilder an :confused: ;)


    Es war auch nicht Tempo 60, sondern 80. Dieses Bild ist also nicht vom Tatort.


    Lucius liest Du auch meinen Text? ;) Habe ich doch selbst wenig weiter oben geschrieben (80) mit (Schneeflocke), aber dieses Bild war eben als Aufhänger im Artikel und weil schon das Bild nicht stimmt, könnte es tatsächlich ja auch eine veränderbare Schilderbrücke gewesen sein!
    So werden dann von den Medien Unklarheiten geschaffen, wenn man im Nachhinein darüber nachdenkt.

  • aber wenn die Herren Richter zusätzlich zum Gesetz auch ihren Verstand befragt hätten, wären sie vielleicht zu der Einsicht gelangt, dass diese Beschilderung so unklar ist, dass von einem Verbotsirrtum ausgegangen werden kann (§11 Abs. 2 OWIG).


    ... das glaube ich eher nicht. Wenn, dann haben sie eher eine möglichst juristisch solide Begründung gesucht. Ist ja nicht so daß der Kläger bloß mal eben ein Schild übersehen hat; ihm wurden 125 nachgewiesen - gefahren also eher 130. Dürfte heißen: Tacho 140. Und nicht mal Autobahn, sondern Bundesstraße.
    Wer mit Tacho 140 an einem 80er Schild vorbeiballert hat IMHO durchaus mal einen Dämpfer verdient.

    Kofferraum statt Hubraum !

  • ... das glaube ich eher nicht. Wenn, dann haben sie eher eine möglichst juristisch solide Begründung gesucht. Ist ja nicht so daß der Kläger bloß mal eben ein Schild übersehen hat; ihm wurden 125 nachgewiesen - gefahren also eher 130. Dürfte heißen: Tacho 140. Und nicht mal Autobahn, sondern Bundesstraße.
    Wer mit Tacho 140 an einem 80er Schild vorbeiballert hat IMHO durchaus mal einen Dämpfer verdient.


    Wer aber mit 129 (die meisten wissen ja, das ihr Tacho vorgeht) durch eine 100er-Zone "ballert", der kriegt noch nicht mal ein Fahrverbot...:rolleyes:
    Ich wäre bei obigem Schild auch nicht davon ausgegangen, daß das bei trockener Straße gilt...

    Grüße
    shneapfla
    B12 - Caddy 59 - Caddy 58 -B6 statt V12
    [X] <- Nail here for a new monitor
    Ich lebe zwar über meine Verhältnisse aber immer noch nicht standesgemäß!!

  • ... ihm wurden 125 nachgewiesen - gefahren also eher 130. Dürfte heißen: Tacho 140 ... Wer mit Tacho 140 an einem 80er Schild vorbeiballert hat IMHO durchaus mal einen Dämpfer verdient.

    Also Du meinst entscheidend ist nicht die gefahrene Geschwindigkeit, sondern das was der Tacho anzeigt?


    Und in Folge dessen soll, wenn zwei Leute exakt gleich schnell fahren, derjenige härter bestraft werden, dessen Tacho stärker vorauseilt?


    Habe ich das so richtig verstanden :confused:

    Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichte ich auf Genderschreibweise. Es sind jedoch immer alle Geschlechter gemeint. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich z. B. bei Maurer*innen mehr Frauen angesprochen fühlen, als andere Geschlechter, was nicht zielführend sein kann.

  • Also Du meinst entscheidend ist nicht die gefahrene Geschwindigkeit, sondern das was der Tacho anzeigt?


    Für die Strafe nicht (natürlich nicht) - aber für den Vorsatz.
    Der Mann ist nicht aus Versehen so schnell gefahren.

    Kofferraum statt Hubraum !



  • angezeigt.
    Da gilt natürlich die 80.


    Zumindest dem OLG Hamm zufolge.


    Bei dem Schild und trockener Straße hätten wohl die wenigsten das Tempolimit als gültig angesehen (inkl. meiner)...


    ulf
    ich bin auch schon mal mit 200 an einem 100er-Schild vorbeigeballert. Allerdings war drunter ein ein Zusatzschild, daß die Gültigkeit eingeschränkt hat...;)

    Grüße
    shneapfla
    B12 - Caddy 59 - Caddy 58 -B6 statt V12
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    Ich lebe zwar über meine Verhältnisse aber immer noch nicht standesgemäß!!

  • ich bin auch schon mal mit 200 an einem 100er-Schild vorbeigeballert. Allerdings war drunter ein ein Zusatzschild, daß die Gültigkeit eingeschränkt hat...;)


    wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein ... ;) und auf der Bahn kann das wohl schon mal passieren daß plötzlich und unerwartet eine Zahl mit rotem Kreis am Straßenrand steht ...


    Dem Text entnehme ich aber daß es eine Bundesstraße war, er war also vor dem umstrittenen Schild schon 30 über Limit

    Kofferraum statt Hubraum !