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  • Hallo Leute.

    Ich habe folgendes Problem und hoffe jemand kann mir dabei helfen.
    Als ich am 1. Weihnachtsfeiertag versucht habe mein Auto zu starten ( BMW 535i Automatik) bemerkte ich dass er Öl verbrennt und stark vibriert. Zudem hörte er sich sehr "krank" an (lief unrund).
    Ich dachte mir im Stand warmlaufen lassen wäre bei einem alten Auto wohl die beste Lösung.
    Nach 2-3 Minuten regelte er sich automatisch runter wie normal und ich wollte losfahren.
    Rückwärts vom Hof gefahren und dann Wahlhebel auf "D".
    Auf ein Mal gab es einen lauten knall und der Motor war aus. Im Schock bin ich erstmal ausgestiegen und hab gesehen, dass Öl auf die Strasse läuft. Der Starter hat nicht mehr durchgedreht und somit konnte ich auch den Motor nicht mehr starten.
    Ich habe ein paar dünne Teile auf der Strasse gefunden die es mir wohl unten rausgehauen hat. Sah aus wie Blech, Aluminium oder Etwas Keramikähnliches.
    Das Auto hat fast 300.000 km. Ich habe ihn vor 4 Wochen gekauft und habe selbst erst 1500 km draufgepackt.
    Habe echt lange sparen müssen um mir diesen Traum verwirklichen zu können und jetzt das.

    Ich tippe auf Pleulbruch der übelsten Art. Habe zwar kein Loch im Motorblock gefunden aber muss auch erstmal noch auf die Hebebühne demnächst.
    Der Verkäufer der mir den Bock angedreht hat, hat das Auto im Auftrag des Kunden verkauft. D.h. keine Garantie oder sonstige Gewährleistungen.

    Als Kfz-Azubi hab ich jetzt noch keine so riesige Schrauberpraxis aber ich würde doch gerne versuchen alles elbst zu reparieren.

    Jetzt an euch:

    Was denkt ihr was noch kaputt sein könnte und glaubt ihr ich krieg den Achtzylinder da irgendwie raus? :D

    Gruß an alle

    e39 V8 Regel - 50er Zone gilt immer PRO ZYLINDERBANK ;)

  • Kannst den Kaufvertrag auch ohne Gewährleistung per Irrtumsanfechtung annulieren.

    Hört sich blöd an, ist aber richtig so.
    Im Rechtswesen führt immer ein anderer einen in den "Irrtum" (sich selbst kann man ja nicht verklagen wenn man sich selbst irrt - also bleibt nur der andere übrig der einen in den Irrtum geführt hat).
    Ob das absichtlich oder unabsichtlich geschah ist im rechtlichen Sinne vollkommen irrelevant.
    Ein niedriger Preis ist übrigens nie ein Grund einem ein kaputtes Auto zu verkaufen. Schäden müssen im Kaufvertrag aufgeführt werden (vorzugsweise monetär bewertet).
    Nach bloß 1500 km bzw 4 Wochen muß man davon ausgehen, daß der Schaden schon vorher bestand.

    Kläre mal die Reparaturkosten ab und sprich dich mit einem guten Anwalt ab. Ist ja nicht ganz ohne Risiko.

    Anekdote aus dem realen Leben:

    Mein Arbeitskollege verkauft einem Alfista einen klappernden 156er. Laut Werkstatt kostet die Reparatur des Nockewenwellenstellers 500€, was im Vertrag entsprechend eingepreist wurde. 14 Tage später seht der Käufer auf der Matte und will einen AT-Motor um 2500€ bezahlt haben weil es in Wirklichkeit das Pleuellager war (lt. Gutachter ein altes Leiden des Motortyps). Mein Kollege schickt den Typen natürlich in die Wüste.
    Das Gericht gibt ihm aber recht und mein Kollege durfte die Kohle abdrücken.
    Der Käufer hat sein Vorgängerauto übrigens auch per Pleuellageschaden ins Himmelreich geschickt (Gutachter: bei der Motortype zieht die Ölpumpe schon bei geringem/minimalem Ölstand luft...)

    Ich selbst habe auch schon ein Auto per Irrtumsanfechtung zurückgegeben. Bei mir war die Anzahl der Vorbesitzer falsch, der Wagen chipgetunt und ein unsachgemäß reparierter Unfallschaden (nur Lack) war auch drauf.

  • Hallo,

    wie schon gesagt, sprech den Händler drauf an.

    Vielleicht interessant zu wissen: BGH Urteil Az VIII ZR 363/04 vom 14.09.2005 besagt, dass ein Händler auch dann Gewährleistung geben muss, wenn er das Fahrzeug "Im Kundenauftrag" verkauft.

    Sehe Dir das Utrteil man an, bzw. ab zum Anwalt.

    Gruß Stefan

    »Nicht nur die deutsche Justiz ist unbestechlich! Auf der ganzen Welt kann man mit der größten Geldsumme keinen Richter mehr dazu verführen, Recht zu sprechen.«
    Bertold Brecht

  • Hallo.

    Ein Pleuel/Kurbelwellenlager ist ein verschleissteil.(Wird denk ich nen lagerschaden haben)
    und, ich meine es jetzt nicht böse, ein Motor mit KM stand jenseits der 300.000, gibts ne garantie maximal bis zu meiner gartentür.

    Reparieren ? OK Ich gelt ja als verrückt, geb ich zu. aber einen solchen schaden, greif nichtmal ich an. da er in keinem vernünftigen finanziellen verhältniss zum aufwand steht.

    Entweder: Schüssel entsorgen und andere her. oder, Motor ausbauen - Wegschmeissen - und tauschmaschine rein.

    Aber immer Schade drum.Sowas ist selten, sehr selten !. aber nicht unmöglich und kann passieren!

    Gruß
    Joachim.

    Es ist im übrigen ohne demontage der pleuellagerhalbschalen nicht möglich deren lager zu beurteilen.Wenn er beim kauf im warmen zustand nicht geklappert hat, ging er kaputt.

    falsches/zuwenig motoröl. an seine existenzgrenze getrieben... und und und. da fällt mir zuviel ein.
    LG Joachim

    Codierungen / STG SW Updates (DME, DDE, Automatik)
    Nullen der ISN für ein Austausch DME MS42 oder MS43 Möglich

    Einmal editiert, zuletzt von MindVision (31. Dezember 2013 um 16:54)

  • Hallo Leute.

    Erstmal möchte ich mich herzlichst bei euch bedanken für die Zeit die ihr euch genommen habt um mir zu helfen.
    Habe den Verkäufer kontaktiert und der meinte, dass er da nichts machen kann da das Fahrzeug im Auftrag des Kunden verkauft wurde.
    Das mit dem Irrtum mag schon richtig sein aber ist es dann nicht so, dass ich das Auto zurück geben muss?
    Das will ich nämlich auf keinen Fall. Das Fahrzeug in der Ausführung ist rar und sehr gefragt bei Liebhabern. Das ist auch der Grund dafür warum ich mit dem Gedanken spiele einen Generalüberholten Motor einzubauen. Kostenpunkt 3.200€. Schon mehr als ich für das ganze Auto bezahlt habe...

    Ist wirklich sehr traurig aber ich wollte diesen Weg gehen und darum gehe ich ihn auch.
    Ich denke nicht, dass es sich lohnt vor Gericht zu ziehen bei den Anwaltskosten und dem Risiko des Prozessverlustes. Dann bleiben die Kosten des Verfahrens auch noch auf mir sitzen.
    Werde wohl oder übel mein ganzes Lehrlingsgehalt reinstecken müssen.
    Dann bekommt Papa halt erstmal keine Miete mehr :D

    Schönen Tag euch allen noch.

    e39 V8 Regel - 50er Zone gilt immer PRO ZYLINDERBANK ;)

  • Habe den Verkäufer kontaktiert und der meinte, dass er da nichts machen kann da das Fahrzeug im Auftrag des Kunden verkauft wurde.

    Lies mal obiges Posting von Gieli. ;)

    Dieses "im Kundenauftrag" oder sonstige Verzichte auf Gewährleistung (gerne bei eBay ("mit Gebot bestätigen Sie, dass sie gewerblicher Käufer sind")) sind irrelevant, da kann er gerne drauf rumreiten. :rolleyes:

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Okay gut. Aber was soll ich eurer meinung nach jetzt tun?
    Wenn ich zum Anwalt gehe, muss ich den auch bezahlen. Mit meinem Verdienst ist das nicht so einfach. Ich weiss nicht wie ich das machen soll.

    e39 V8 Regel - 50er Zone gilt immer PRO ZYLINDERBANK ;)

  • Dieses "im Kundenauftrag" oder sonstige Verzichte auf Gewährleistung (gerne bei eBay ("mit Gebot bestätigen Sie, dass sie gewerblicher Käufer sind")) sind irrelevant, da kann er gerne drauf rumreiten. :rolleyes:

    Vielleicht interessant zu wissen: BGH Urteil Az VIII ZR 363/04 vom 14.09.2005 besagt, dass ein Händler auch dann Gewährleistung geben muss, wenn er das Fahrzeug "Im Kundenauftrag" verkauft.


    Ich habe mir das BGH Urteil Az VIII ZR 363/04 angesehen. Bis darauf, dass es ebenfalls um ein Auto geht (Fehlen von zugesicherten Eigenschaften), sehe ich keinen Zusammenhang mit dem Motorschaden in diesem Thread.

    @TO:

    300tkm sind 300tkm, da kann jederzeit ein größerer Schaden auftreten. Die einzige Möglichkeit per Irrtumsanfechtung wäre, wenn Du darlegen kannst, dass Du ein Auto gar nicht im Kundenauftrag kaufen wolltest sondern direkt vom Händler. Wenn der Motor vorher unauffällig war, dann mag der Schaden bereits bei Übergabe der Kaufsache vorgelegen haben, aber er ist nicht offensichtlich. Ein Händler muss Gewährleistung übernehmen (1 Jahr bei gebrauchten Waren, in den ersten 6 Monaten gilt hierbei die Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss beweisen, dass kein Mangel vorgelegen hat), eine Privatperson kann nur dann haftbar gemacht werden, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde, sofern im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Das Risiko ist in jedem Fall hoch, egal ob mit oder ohne Anwalt.

    Diplomatie ist die Kunst, mit dem Schwein freundlich, aber erfolgsorientiert über den Sonntagsbraten zu reden

  • Genau das ist das Geschäftsprinzip der Fähnchenverchecker. Sie sparen sich die Gewährleistungsversicherung weil das ja alles "im Kundenauftrag" ist, kassieren die Kohle und wimmeln den Kunden dann ab weil sie wissen, dass einer der bei ihnen kauft ohnehin ein schmales Budget hat und es damit sehr unwahrscheinlich ist, dass da jemand zu einem Anwalt geht der ja auch erstmal Kohle sehen will.

    Ruf doch mal den Vorbesitzer an, an wen er das Auto verkauft hat. Das Teil war niemals nie nicht "im Kundenauftrag". :rolleyes: Wer steht denn als Verkäufer im Kaufvertrag drin? Sicherlich nicht der Vorbesitzer? ;)

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan (7. Januar 2014 um 15:47)

  • So ich hab jetzt Mal den Kaufvertrag rausgekramt.
    Als Verkäufer ist der Vorbesitzer eingetragen. Unterschrieben hat aber der Händler.
    Dazu kommt, dass er statt 2.950€ nur 2.500€ als Kaufpreis eingetragen hat. Er meinte, er muss das machen damit er auch noch was dran verdient.
    D.h. ich habe nun keinerlei beweise mehr, dass ich 2.950€ bezahlt habe. Ausser mein Vater der als Augenzeuge dabei war.
    Dann steht da was von "Zusicherung": "Der Verkäufer sichert zu, dass er Eigentümer des Fahrzeugs und das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist."
    Weiss nicht ob das relevant ist.
    Dann steht da noch "Ausschluss der Sachmängelhaftung" : "Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftungbleibt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung vom Leben, Körper und Gesundheit."

    Klingt etwas unseriös.

    Habe auch noch haufenweise Kopien von Werkstattbesuchen des Vorbesitzers. Beide ventildeckel waren wohl im hinteren bereich undicht - Ölverlust -- so steht es da.
    Klingt auch nicht gut. hat er auch nicht machen lassen.
    Ein neues Steuergerät vom Drehzahlsensor vorne Rechts wurde verbaut.
    TüV hat er immer bestanden. wasserpumpe wurde auch gewechselt abr das tut ja bei der KM leistung nichts zu Sache.

    Was nun?

    e39 V8 Regel - 50er Zone gilt immer PRO ZYLINDERBANK ;)

  • Naja... auf jeden Fall fände das Finanzamt den Satz "damit er auch noch was dran verdient" sicher interessant bzw. der Vorbesitzer. Weil den hat er nämlich um 450€ damit beschissen. :D

    Klasse Geschäftsidee... an dem Wagen hat der mal eben gute 700-800€ verdient und das für nix. 450 von Dir und dann sicher noch "Verkaufsgebühren" vom Vorbesitzer. Den würde ich echt mal anrufen... :crazy:

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Ich bin gerade am überlegen ob ich nicht versuche den Vorbesitzer zu erreichen. Habe zwar keine Telefonnummer oder E-Mail aber das Internet ist mein Freund und Helfer.

    Vielleicht mach ich morgen einen abstecher zum Finanzamt oder direkt zur Polizei. Beratung kostet ja nichts.

    Danke

    e39 V8 Regel - 50er Zone gilt immer PRO ZYLINDERBANK ;)

  • Frag mal den Vorbesitzer wie das war mit dem Verkauf.

    Letztlich wirst wohl Pech haben fürchte ich. Ganz doof sind die Jungs ja auch nicht und da was nachweisen, zumal da viel untereinander auch hin und hergeschoben wird mit den Karren.

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Na gut , dann weiss ich ja jetzt was ich zu tun habe.

    Ich sag euch wie ich vorankomme und was für Fortschritte es gibt.

    Danke an euch

    e39 V8 Regel - 50er Zone gilt immer PRO ZYLINDERBANK ;)

  • Unterschrieben hat aber der Händler.
    ...
    Der Verkäufer sichert zu, dass er Eigentümer des Fahrzeugs und das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist."
    ...
    "Ausschluss der Sachmängelhaftung"


    Das reicht doch.
    Der Händler hat unterschrieben, dass er Eigentümer ist. Damit ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung illegal.

    Dazu kommt, dass er statt 2.950€ nur 2.500€ als Kaufpreis eingetragen hat.


    Dazu noch Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung.

    Mach dem mal etwas Dampf unter dem Hintern und erkläre ihm, dass es für ihn wesentlich billiger ist, Dir einen neuen Motor zu spendieren, als für seine Straftaten gerade zu stehen.

    Gruss
    Andreas

  • Da muss man aber auch in der Wortwahl selber vorsichtig sein um nicht eine Nötigung am Hals zu haben. Sachlich und höflich auf den Sachverhalt und die Konsequenzen hinweisen.

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Das reicht doch.
    Der Händler hat unterschrieben, dass er Eigentümer ist. Damit ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung illegal.

    Das sehe ich differenziert


    Als Verkäufer ist der Vorbesitzer eingetragen.

    Vermutlich steht da noch "i.A" und er hat vom Vorbesitzer einen Verkaufs- oder Vermittlungsauftrag rumliegen.

    Knowledge is knowing that a tomato is a fruit. Wisdom is knowing not to put it in a fruit salad

  • Hallo,

    ich würde mich (ohne Anwalt) wehren - Du hast nichts zu verlieren!

    Zitat

    Beim Gebrauchtwagen-Verkauf durch einen Händler im Kundenauftrag kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, wenn es sich um die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens handelt. Auch wenn der Vertrag zwischen dem privaten Verkäufer und dem privaten Käufer geschlossen wird, hat der Händler aufgrund seiner Fachkenntnis die Verantwortung für wichtige Informationen an den Käufer (§ 311 BGB).

    Quelle: http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php

    Übrigens, auch eine Masche (war in meinem Fall beim 545i so - das Auto entpuppte sich allerdings als Mängelfrei, es ist 10 Monate her...):

    Zitat

    „Privatverkauf“ Da die Gewährleistungspflicht nur für gewerbliche Verkäufer gilt, ist im Vertrag plötzlich von einem „Privatverkauf“ die Rede. Der Händler tut so, als würde er aus seinem privaten Besitz ein Auto verkaufen – natürlich mit ausgeschlossener Gewährleistung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat solche Überrumplungsaktionen verboten – wer darauf reingefallen ist, kann trotzdem auf Gewährleistung pochen (Az.: VIII ZR 72/06). Verkauft ein Freiberufler seinen Geschäftswagen, so tut er das als Unternehmer und hat dadurch die gleichen Gewährleistungspflichten wie ein gewerblicher Autohändler.

    Quelle: http://www.rp-online.de/leben/auto/rat…f-aid-1.2416580

    Mein jetziger 5er wurde vom Bruder des Verkäufers (der ebenfalls Geschäftsinhaber ist) in Frankfurt 5 Monate seit Ankauf genutzt - war aber nie auf diesen zugelassen (rote Nummer...) und sollte weg, weil er ihm dann doch zu viel schluckte. Es stand von Anfang an Privatverkauf da - war aber definitiv keiner. Es wurde nicht einmal versucht, es tatsächlich so aussehen zu lassen (stand zusammen mit den anderen im Hof, keine Zulassung auf den Bruder, ...).
    Ich wusste das alles schon vor dem Kauf, habe das Auto nach möglichst gründlichem Check daher trotzdem genommen, weil ich mich im Zweifelsfall (Rechtschutz ist vorhanden) als abgesichert gesehen habe.
    Zum Glück war alles in Ordnung.

    ABER:
    Im Nachhinein (habe gerade einen 15 monatigen! Rechtstreit wegen Beschädigung von teuren Fahrzeugteilen beim Transport hinter mir) muss ich leider sagen: Recht haben und Recht bekommen ist tatsächlich zweierlei. Daher haben wir uns im Fall meiner beschädigten Fahrzeugtüren (Totalschaden!) lieber im Vergleich geeinigt, wie es uns vom Gericht nahegelegt wurde!

    Zurück zu Dir (worauf ich hinaus wollte):

    Fazit:
    Versuche es ohne Anwalt/Gericht!
    Ob der Gang zum Finanzamt/Polizei angemessen ist bzw. in Deinem Sinne zum Erfolg führt (evtl. müsstest Du das Fzg. zurückgeben), ist fraglich.
    Wobei:
    Ein Anwalt sollte mit 1 bis 2 Stunden eigentlich auskommen.
    Ein freundliches aber bestimmtes Schreiben an den Händler wirkt oft Wunder!
    Wenn nicht, hast Du nur wenige hundert Euro "verplempert".

    Achso:
    Hat der "Händler" überhaupt eine Werkstatt?
    Die wenigsten Fähnchenhändler z.B. haben sowas...
    Wenn ja, könntet ihr Euch auch in der Mitte treffen (Du besorgst den Motor - er baut ihn ein).
    Wenn nein, würde es für ihn richtig teuer (aber auch da könnte er z.B. nur für den Einbau sorgen)...

    Grüße,