Hallo, ich habe bei meinem derzeitigen Ersatzwohnsitz einen Wasserschaden gehabt!
Die Abwasserleitung in der Wohnung über mir ist geplatzt und das Wasser lief durch die Wand in die Garage. Eine Sanitärfirma öffnete dann einen Teil der Wand und das Dreckwasser lief direkt in mein Badezimmer! Das Loch blieb wärend der Trockenphase offen. Ich hatte 3 Monate lang 2 Bautrockner am laufen und das bei einer Wohnungsgröße von 28 qm.
Nun meine Frage: Wie weit kann ich die Miete mindern?
Meine Vermieterin ist eine Anwältin für Mietrecht und bietet mir folgendes an:
30% Minderung auf einen Monat und 10% auf die weiteren beiden Monate, das ganze ist in ihren Augen ein großzüges freiwilliges Angebot, wozu rechtlich nicht verpflichtet wäre.
Nun habe ich folgendes gefunden:
"Müssen zur Entfeuchtung von Wasserschäden wochenlang Trocknungsgeräte in einer Mietwohnung aufgestellt werden, ist die Nutzung der Räume für den Mieter unzumutbar. Die mit der Mängelbeseitigung verbundenen Stromkosten und Aufwendungen für eine zeitweilige Ausquartierung sind dem Mieter zu ersetzen. Für die Dauer der eingeschränkten Gebrauchstauglichkeit darf die Miete unter Umständen um 100 Prozent gemindert werden"
wer kennt sich mit solchen Fällen aus?