Frage wegen Wasserschaden und Mietminderung

Registrierte und angemeldete Benutzer sehen den BMW-Treff ohne Werbung
Hier registrieren oder anmelden!
Auch aufgrund massiver Botzugriffe limitieren wir eventuell die Anzahl der eingeblendeten Beiträge für Gäste.
  • Hallo, ich habe bei meinem derzeitigen Ersatzwohnsitz einen Wasserschaden gehabt!

    Die Abwasserleitung in der Wohnung über mir ist geplatzt und das Wasser lief durch die Wand in die Garage. Eine Sanitärfirma öffnete dann einen Teil der Wand und das Dreckwasser lief direkt in mein Badezimmer! Das Loch blieb wärend der Trockenphase offen. Ich hatte 3 Monate lang 2 Bautrockner am laufen und das bei einer Wohnungsgröße von 28 qm.

    Nun meine Frage: Wie weit kann ich die Miete mindern?

    Meine Vermieterin ist eine Anwältin für Mietrecht und bietet mir folgendes an:

    30% Minderung auf einen Monat und 10% auf die weiteren beiden Monate, das ganze ist in ihren Augen ein großzüges freiwilliges Angebot, wozu rechtlich nicht verpflichtet wäre.

    Nun habe ich folgendes gefunden:

    "Müssen zur Entfeuchtung von Wasserschäden wochenlang Trocknungsgeräte in einer Mietwohnung aufgestellt werden, ist die Nutzung der Räume für den Mieter unzumutbar. Die mit der Mängelbeseitigung verbundenen Stromkosten und Aufwendungen für eine zeitweilige Ausquartierung sind dem Mieter zu ersetzen. Für die Dauer der eingeschränkten Gebrauchstauglichkeit darf die Miete unter Umständen um 100 Prozent gemindert werden"

    wer kennt sich mit solchen Fällen aus?

    Sent from my PC in my Office using Firefox

    Wenn du redest, muss deine Rede besser sein, als dein Schweigen gewesen wäre!

  • Ja, habe dort genächtigt!

    Sent from my PC in my Office using Firefox

    Wenn du redest, muss deine Rede besser sein, als dein Schweigen gewesen wäre!

  • Muhahaha... Wenn Dir eine Fachanwältin für Mietrecht selbstlos 30% anbietet, dann sind vmtl. 50 bei einer üblichen gütlichen Einigung und um die 80% bei einem Gerichtsurteil drin... :crazy:

    Den Strom übernimmt sie ohnehin schon? Wäre ja das nächste gewesen.
    2 Bautrockner auf 28m² 3 Monate lang ist schon übel unter 50% würde ich da nix annehmen. Oder über welche Beträge sprechen wir da ungefähr?

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand :D

    Nachträglich Miete mindern ist nicht (ausser die Miete wurde unter vorbehalt bezahlt), mussten wir auch teuer vor Gericht erfahren. Wenn der Schaden also behoben ist und sie dir das anbietet Anwalt fragen.

  • Die Stromkosten übernimmt wohl die Versicherung der Vermieterin, nehme ich mal an.
    So war es jedenfalls bei dem Wasserschaden im Badezimmer meiner Eltern vor einigen Jahren.
    Da kommt ganz schön was zusammen.

    Um welche Miethöhe geht es denn, wenn ich fragen darf? Muss ja bei 28qm je nach Wohnlage nicht unbedingt viel sein.

    Wenn es sich da um 50 Euro mehr oder weniger handelt, wäre es MIR das Theater mit Klagen usw nicht wert, wenn eine normale Einigung nicht möglich ist.

    Wurde bei Dir denn nun alles wieder anstandslos beseitigt und neu verputzt/tapeziert/gestrichen?

  • Zitat

    Wenn es sich da um 50 Euro mehr oder weniger handelt, wäre es MIR das Theater mit Klagen usw nicht wert, wenn eine normale Einigung nicht möglich ist.


    Sehe ich genauso. Zumal nachträglich eh nichts mehr möglich ist.

    Ich würde das Angebot annehmen und fertig. Alleine schon weil man ja auch das Mietverhältnis nicht unnötig belasten will.

    "I almost said that, but I decided I shouldn't say it."

  • Um das Mietverhältnis geht es nicht, ich möchte eh ausziehen.

    Stromkosten werden von der Versicherung getragen! Und wurde ordentlich repariert.

    Miethöhe sind knapp 450 Euro!

    Sent from my PC in my Office using Firefox

    Wenn du redest, muss deine Rede besser sein, als dein Schweigen gewesen wäre!

  • Ich kann nur empfehlen dem Mieterschutzbund beizutreten. Der Jahresbeitrag ist so gering für das was sie einem bei solchen Fällen raushauen können. Bei uns in der Altbauwohnung ist ständig was: Heizungen laufen Wochenlang nicht, Lärm, Schimmel usw. bei mir hat es sich wirklich gelohnt....

  • Ich kann das gut nachvollziehen. Vor 5 Jahren hatte ich was ganz ähnliches.
    Wasserschaden - Boden unter Parkett vollgesogen - Wohnzimmer und Diele mussten neu gemacht werden, 6 Wochen Trockner, Badezimmer Platten neu, Parkett neu.

    Mein Vermieter ist eine Versicherungsgesellschaft. Ich hatte 3 Monate eine kostenlose Ersatzwohnung, Umzug wurde bezahlt und ich wohnte mietfrei. Das ganze gleich freiwillig vom Vermieter angeboten.

    Die 3 Monate waren aber trotzdem katastrophal. Wäre lieber in meiner Wohnung gewesen und hätte Miete bezahlt.

    Gruss
    multi_cab

    Aus Fehlern lernt man. Heute habe ich viel gelernt!

  • Muhahaha... Wenn Dir eine Fachanwältin für Mietrecht selbstlos 30% anbietet, dann sind vmtl. 50 bei einer üblichen gütlichen Einigung und um die 80% bei einem Gerichtsurteil drin... :crazy:

    Den Strom übernimmt sie ohnehin schon? Wäre ja das nächste gewesen.
    2 Bautrockner auf 28m² 3 Monate lang ist schon übel unter 50% würde ich da nix annehmen. Oder über welche Beträge sprechen wir da ungefähr?



    Muhahaha... :crazy::crazy::crazy:

    Auf die Idee, dass jemand, der sich damit auskennt, ziemlich genau die Dinge anbietet, die ihm im Verfahren auferlegt werden können, kommst Du gar nicht?

    BTT:
    Frage: Hast Du den Mangel angezeigt? Hast Du Frist zur Mangebehebung gesetzt? Hast Du die Minderung angekündigt?

    Alle oder nur einzelne Fragen mit Nein beantwortet? Dann nehm das Angebot an und gut...

    Alles andere wird nur unnötig teuer...

    Man kann ein Problem nicht mit den gleichen Denkstrukturen lösen, die zu seiner Entstehung beigetragen haben. Albert Einstein

  • Muhahaha... :crazy::crazy::crazy:

    Auf die Idee, dass jemand, der sich damit auskennt, ziemlich genau die Dinge anbietet, die ihm im Verfahren auferlegt werden können, kommst Du gar nicht?

    Doch doch...:D es ist nur total weltfremd zu glauben, die VM bietet hier großzügig 30% an und genau das würde auch bei Gericht rauskommen.

    Glaub mir, die weiß ganz genau was bei Gericht rauskommt, wenn in einer 28m²-Wohnung (mein WoZi allein hat 40 ;) ) drei Monate lang zwei Bautrockner laufen... ;)

    Die einzige Frage ist, ob nachträglich was möglich ist und ob deswegen die 30% besser wären als womöglich garnix.

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Doch doch...:D es ist nur total weltfremd zu glauben, die VM bietet hier großzügig 30% an und genau das würde auch bei Gericht rauskommen.

    Die einzige Frage ist, ob nachträglich was möglich ist und ob deswegen die 30% besser wären als womöglich garnix.



    Genau deshalb hatte ich ja auch die entsprechende, nicht abschließende, Auflistung der möglichen Fragestellungen aufgeschrieben ;)

    Und... Du - schreibst besser als gar nix :D Ich werf' hier mal etwas in den Raum:

    "In eigener Sache sind dem Rechtsanwalt die Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte." (Quelle: § 91 Abs.2 ZPO).

    Der ganze Spass kann folglich nett teuer werden....

    Gruß
    J.

    Man kann ein Problem nicht mit den gleichen Denkstrukturen lösen, die zu seiner Entstehung beigetragen haben. Albert Einstein