Da will man mal helfen...

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  • Meine Meinung: Der Sohn sollte den Schaden bezahlen, auch wenn die Versicherung nicht einspringt.
    Wenn die Dame auch Anstand hat, sagt sie dann allerdings: Ok, machen wir 50:50.

    Es könnte so schön sein auf dieser Welt... ;)

  • Vor einiger Zeit hatte ich ein Problem mit einem elektrischen Gerät in meinem Haushalt.
    Da wurde ich hier ziemlich angegangen weil dazu neigte keinen Fachmann zu Rate zu ziehen sondern mich auf privaten Beistand verlassen wollte.

    Jetzt geht es gerade anders herum!?

    Entschuldigung, wenn ich deshalb etwas irritiert bin.

  • Nun hackt doch mal nicht so auf unserem "urlauber" hier rum, die Frage ist schon berechtigt.

    Außerdem soll der Herr Sohnemann das Problem eh selber lösen, so what :D

    Er kann aber trotzdem seine Meinung dazu äußern, und jeder andere auch seine. Dass nicht alle zu 110% korrelieren müssen gehört dazu.

    Ich persönlich würde versuchen den Schaden im Rahmen einer privaten Hilfeleistung erstmal von meiner privaten HP regulieren zu lassen, wenn die nicht will von der KFZ-HP, und wenn die auch nicht will mich zu 50% am Schaden beteiligen.

    Bin ich jetzt ein Versicherungsbetrüger? Ein Erbschleicher? Gar ein Gutmensch? :D :crazy:

    Michael.

    Wenn du einen verhungernden Hund aufliest und machst ihn satt, dann wird er dich nicht beißen. Das ist der Unterschied zwischen Hund und Mensch. (Mark Twain (1835-1903))
    Free Copdland - Auch mal eine andere Meinung haben im BMW-Treff :top:
    Jeep fahren heißt da stecken zu bleiben, wo andere erst garnicht hinkommen!

  • Nein, schlimmer: ein entsetzlicher Geplauder-Spammer! :p:cool:


    Der saß. :crazy:

    Zum Thema: Warum sollte man nicht versuchen, den Schaden über die Haftpflichtversicherung abzuwickeln? Wozu hat man so ne Versicherung dann eigentlich?

  • Der saß. :crazy:

    Zum Thema: Warum sollte man nicht versuchen, den Schaden über die Haftpflichtversicherung abzuwickeln? Wozu hat man so ne Versicherung dann eigentlich?



    Hier gibtßs das Problem, dass es eine "Hilfeleistung" und die Geschädigte damit einverstanden war ..... kommt es dann hier zu einem Schaden, lehnen etliche Haftpflichtversicherer eine Regullierung ab.

  • Hier gibtßs das Problem, dass es eine "Hilfeleistung" und die Geschädigte damit einverstanden war ..... kommt es dann hier zu einem Schaden, lehnen etliche Haftpflichtversicherer eine Regullierung ab.


    Schon klar, dass die Versicherung bei diesem "Tathergang" die Regulierung verweigert. Es ging mir eher darum, dass man wohl erst überhaupt nicht auf die Idee kommen darf, sowas der Versicherung zu melden. Daher meine Frage. Ich habe die private Haftpflicht in all den Jahren nur einmal gebraucht. Und selbst da musste mein Versicherungsagent den Bericht schreiben, weil ich mit meiner ehrlichen Beschreibung des Sachverhaltes leer ausgegangen wäre.

  • Schon klar, dass die Versicherung bei diesem "Tathergang" die Regulierung verweigert. Es ging mir eher darum, dass man wohl erst überhaupt nicht auf die Idee kommen darf, sowas der Versicherung zu melden. Daher meine Frage. Ich habe die private Haftpflicht in all den Jahren nur einmal gebraucht. Und selbst da musste mein Versicherungsagent den Bericht schreiben, weil ich mit meiner ehrlichen Beschreibung des Sachverhaltes leer ausgegangen wäre.



    Nun ja .... im Kollegenkreis hatten wir einen Fall.

    Da ist die Frau des Kollegen unachtsam auf die Straße getreten ... ein Pkw bremst, weicht aus und kracht hierbei in ein anderes, geparktes Auto, verhindert aber so, dass es zum Zusammenstoß mit der Frau kommt. :mad:

    Hier war die Unfallverursacherin der Frau des Kollegen .... und somit schadenersatzpflichtig.

    Ich weiß nun nicht, wie hoch der Gesamtschaden war, es waren aber etliche tausend Euro, auf alle Fälle hat die Privathaftpflichtversicherung der Frau des Kollegen den Schaden regulliert.


  • Hallo,

    das ist aber eine ganz andere rechtliche Problematik. Diese Situation des Ausweichens, um die Frau zu retten nennt man GoA, Geschäftsführung ohne Auftrag, d. h. der Ausweichende führt ein Geschäft (rettendes Ausweichen) für die Frau aus, aus dem ein Schaden entsteht. Dafür ist dann die für den Schaden verantwortliche Person schadensersatzpflichtig.

    Im Ausgangsfall des Threads liegt ein sog. Gefälligkeitsverhältnis vor, bei dem ein Schädiger bei nur fahrlässiger Schädigung nicht haftet.

    Viele Grüße
    Klaus Ernst

    Erdöl ist eine unangenehme Absonderung der Erde, eine klebrige Flüssigkeit, die stinkt und in keiner Weise verwendet werden kann.
    Akademie der Wissenschaften, Sankt Petersburg 1806

  • Hallo,

    das ist aber eine ganz andere rechtliche Problematik. Diese Situation des Ausweichens, um die Frau zu retten nennt man GoA, Geschäftsführung ohne Auftrag, d. h. der Ausweichende führt ein Geschäft (rettendes Ausweichen) für die Frau aus, aus dem ein Schaden entsteht. Dafür ist dann die für den Schaden verantwortliche Person schadensersatzpflichtig.

    Im Ausgangsfall des Threads liegt ein sog. Gefälligkeitsverhältnis vor, bei dem ein Schädiger bei nur fahrlässiger Schädigung nicht haftet.

    Viele Grüße
    Klaus Ernst

    Stimmt ... daher hatte ich weiter oben ja gesagt, dass im Falle des TE keine Haftung erfolgen wird und das Beispiel mit dem unachtsamen Betreten der Fahrbahn eben eine Haftung erfolgt. ;)

    Somit:

    Ein Beispiel für keine Haftung und eben eines für eine Hafttung ....

  • ...... Ein Beispiel für keine Haftung und eben eines für eine Hafttung ....


    Vollkommen richtig. ;)

    Erdöl ist eine unangenehme Absonderung der Erde, eine klebrige Flüssigkeit, die stinkt und in keiner Weise verwendet werden kann.
    Akademie der Wissenschaften, Sankt Petersburg 1806

  • Über welchen Betrag reden wir hier eigentlich?

    Eine gesunde Verdorbenheit ist besser als eine verdorbene Gesundheit.

  • Vielen Dank für die vielen wirklich guten Beiträge.

    So ziemlich jeder Kommentar ist aus dem Auge des Betrachters durchaus nachvollziehbar.

    Mir persönliche erscheinen viele dieser Schlüsse logisch.

    Letzten Endes geht es mir primär darum, meinem Sohn das richtige Wertegefühl und Sozialverhalten zu vermitteln.

    Ich möchte nämlich nicht, dass er weder zu einem egoistischen Soziopathen noch zu einem naiven Trottel wird.

  • Du pöhser pöhser Gutmensch! :crazy: :D

    Deine Aussage wird Dich in den Augen einiger Forenuser hier zwar Richtung Level "Gutmensch unterirdisch" disqualifizieren, in meinen Augen ist das aber genau die Einstellung, welche in der heutigen Gesellschaft immer seltener wird:

    Wenn ich was mache, dann stehe ich dafür auch gerade!

    Klar kann man sich heutzutage gg. Furz&Feuerstein versichern, wenn die aber (wie immer :crazy::mad:) nicht zahlen wollen ist es eine wirklich soziale Einstellung (Für die Gutmenschen-Basher: Den Begriff Sozial kann man bei Wikipedia nachlesen :) ), in dem Fall persönlich zu haften.

    Leider wird auch dieses Beispiel wieder dafür sorgen, dass einige sagen
    "Siehste! Das sage ich doch immer: Finger weg von irgendwelchen Hilfsaktionen, das macht nur Ärger!"
    Ich hoffe, dass eben diese Menschen nicht in eine Notsituation kommen und dann an eine der obigen Personen geraten .. wobei .. gleiches mit gleichem vergelten? :crazy: :p

    400-700 Oggen ist überschaubar, die Frage ist nur, ob der Herr Sohnemann schon so solvent ist, das finanziell problemlos wegzustecken ... ich denke mal, dass der Herr Papa da evtl. einspringt :D

    Michael
    ein pöhser pöhser Gutmensch.

    Wenn du einen verhungernden Hund aufliest und machst ihn satt, dann wird er dich nicht beißen. Das ist der Unterschied zwischen Hund und Mensch. (Mark Twain (1835-1903))
    Free Copdland - Auch mal eine andere Meinung haben im BMW-Treff :top:
    Jeep fahren heißt da stecken zu bleiben, wo andere erst garnicht hinkommen!

  • @DieselGutmensch
    Kann es sein, dass Du eine Vorliebe für das Wort "Gutmensch" hast? ;)

    Langsam ist mal gut, Mensch. :p

  • Letzten Endes geht es mir primär darum, meinem Sohn das richtige Wertegefühl und Sozialverhalten zu vermitteln.

    Hi,
    aus gutem Grunde ist ein Unfallhelfer gesetzlich versichert. Er bekommt zudem eigene Schäden vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung ersetzt und haftet auch nicht für Schäden, die er im Rahmen seiner Hilfeleistung fahrlässig anrichtet. Betreffen diese Schäden Dritte, ist er sogar über die Haftpflichversicherung des Unfallverursachers mitversichert bzw. in anderen Fällen gesetzlich von der Haftung freigestellt.

    Ebenso verhält es sich rechtlich bei Hilfeleistungen (Gefälligkeit), die Dein Sohn geleistet hat. Er haftet nicht. Im Gegenteil: wäre er z.B. während der Hilfeleistung an den Fahrzeug unachtsam auf die Straße getreten und hätte dadurch einen Unfall verursacht, hätte die Haftpflichtversicherung der PKW-Halterin eintreten müssen (und nicht seine eigene).

    Ich finde das auch völlig in Ordnung und moralisch richtig. Würde irgendjemand in unserer Gesellschaft einem anderen noch Hilfe leisten, wenn er für ggf. während oder durch die Hilfeleistung angerichtete Schäden belangt werden könnte? Ich meine nicht. Und so sieht es auch richtigerweise das Gesetz vor.

    Es hätte der Halterin frei gestanden, die Hilfe abzulehnen und die Hilfe einer beauftragten Werkstatt oder eines Pannendienstes anzunehmen. Die haften im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit nämlich für angerichtete Schäden. Dafür erhalten sie - anders als der unentgeltlich Hilfeleistende - ja auch eine entsprechende Vergütung.

    Wenn Du Deinem Sohn eine sinnvolle Leitlinie mitgeben willst, erläutere ihm das so.

    Gruß
    Henry

    Einmal editiert, zuletzt von Henry (22. August 2012 um 10:41)