Tritt für so etwas die Vollkasko ein?

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  • Hallo ihr,


    ich frag jetzt mal hier da ich euch für am kompetentesten halte. ;)


    Wenn man mit seinem Fahrzeug Vollkasko hat, und sich mit dem tiefergelegten aber TÜV-konformem Fahrzeug an einem etwas herausragenden Gullidecken den Achträger und Querlenker verballert, tritt dann für so etwas die Vollkasko ein?


    Die Stadt wird man imho nicht haftbar machen können.



    Was meint ihr?


    Mal über die Vollkasko probieren oder nicht!?

    Gruß ElBardo
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    Die Religion spaltet die Menschheit, nicht der Glaube.
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  • Wenn dann können wir meisten hier auch nur mit unserem diffusen Halbwissen "auftrumpfen". :rolleyes:


    Und ganz am Ende zählt nicht, wer Recht hat oder nicht, sondern wer sich am besten durchboxt.


    Weil du extra fragst, was spricht dagegen es nicht bei der Vollkasko zu probieren? Probier´ doch einfach mal durch was so geht. Auch bei der Stadt. Zucker und Peitsche, irgendwie wird es schon eine Reaktion geben.


    Bevor du am Ende evtl. doch drauf sitzen bleibst, kannst du dir selber keinen Vorwurf machen, nicht alles probiert zu haben. ;) Es sind maximal 3-4 Briefe.

  • Habe jetzt leider nicht viel Zeit, daher nur kurz und ohne Quellenangaben (sowie aus dem Kopf, daher vermutlich auch wieder Halbwissen ;) )


    Mal abgesehen davon, daß sich das nicht lohnt, da Du danach hochgestuft werden würdest:


    Die Vollkasko wird nicht eintreten, die wird dich an die Stadt verweisen, da die für Straßenschäden zuständig sind.


    Die Stadt wird ebenfalls nicht. Entweder ist der Fahrbahnzustand durch Schilder gekennzeichnet, oder Dein Auto entspricht nicht den Vorschriften.


    Es gibt zwar in Deutschland keine Mindesthöhe (abgesehen vom Abstand Lichtaustrittskante/Nummernschild u.ä.), aber Empfehlungen, an die sich die eintragenden Stellen in der Regel auch halten


    Im VD TÜV Merkblatt 751 wird 110mm auf feste Teile, 80mm auf bewegliche Teile (Schürzen, Spoiler, Seitenschweller) gefordert.
    Im jeweiligen Gutachten stehen auch Angaben drin, die sind auch für den Prüfer bindend.


    Klar, mit Augen zudrücken, Vitamin B (oder manchmal auch G ;) ) geht auch bei allem weniger. Das Problem bei solchen Extremtieferlegungen ist nur, daß man dann zu 98% gegen irgendeine Vorschrift verstößt. Das wissen auch die jeweiligen, gegnerischen Anwälte und dann zahlt niemand.


    Wo Du schon eher Glück haben kannst, ist, wenn z.B. die Vorschriften bei Bodenwellen in Tempo 30 Zonen hinsichtlich der erlaubten Höhe und vor allem Länge nicht eingehalten wurden.


    Damit hatte ich in unserer Spielstraße gegenüber der Stadt schonmal Erfolg (ohne Klage/Anwalt, danach wurde umgebaut :D )

  • Der Vorfall mit dem Gulli ist rechtlich als Verkehrsunfall zu werten. Du hast ja sicher die Polizei angerufen, die dann ein enstprechendes Formular ausgefüllt hat. :rolleyes:

    Darin wird die Stadtverwaltung, die für die Sicherung und Ordnungsgemäßheit der Gullis und deren Deckel verantwortlich ist, als Verursacher aufgeführt.

    Einfach der Versicherung schicken...dann nimmt die Sache ihren Lauf. Die Stadt ist schuld,also muss sie löhnen. Wenn nicht, tritt die VK ein.

    Also ganz einfach. :crazy:

  • Hi,
    das ist richtig, das ist ein Unfall, wie wenn man gegen einen Baum fährt. Aber auch ohne polizeiliche Aufnahme tritt die Vollkasko ein (kein Halbwissen meinerseits).


    Geldbeutelschonender, da keine Selbstbeteiligung und keine Hochstufung anfällt, ist es, die Stadt in Haftung zu nehmen. Allerdings ist das mühselig und vermutlich aussichtslos, da die argumentieren werden, dass das eine übliche Bauweise bzw. im Rahmen einer XYZ-Toleranz ist und x-tausend Fahrzeuge da bereits drüber sind, ohne Schaden zu nehmen und der Fahrer eines tiefergelegten Fahrzeuges - TÜV konform heißt nur, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges gewährleistet ist - mit so etwas zu rechnen und entsprechend Obacht zu geben hat.


    Gruß
    Henry

  • Hi,
    das ist richtig, das ist ein Unfall, wie wenn man gegen einen Baum fährt. Aber auch ohne polizeiliche Aufnahme tritt die Vollkasko ein (kein Halbwissen meinerseits)...



    Das stimmt so, Henry. Nur, die Stadt wird dann sagen "Da kann ja jeder kommen", können sie das beweisen? Und da wäre das Unfallprotokoll eben hilfreich. Da käme die Stadt dann nicht mehr heraus.

    Ergo:

    Immer direkt anhalten nach so einem Unfall, sofort Polizei anrufen, Ursachenzusammenhang darstellen (Gullideckel steht x cm hoch). Also ist der Sachverhalt klar.

    WEnn der wagen natürlich nur 1 cm über den Boden fährt, wird´s eng. :crazy:




    Geldbeutelschonender, da keine Selbstbeteiligung und keine Hochstufung anfällt, ist es, die Stadt in Haftung zu nehmen. Allerdings ist das mühselig und vermutlich aussichtslos, da die argumentieren werden, dass das eine übliche Bauweise bzw. im Rahmen einer XYZ-Toleranz ist und x-tausend Fahrzeuge da bereits drüber sind, ohne Schaden zu nehmen und der Fahrer eines tiefergelegten Fahrzeuges - TÜV konform heißt nur, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges gewährleistet ist - mit so etwas zu rechnen und entsprechend Obacht zu geben hat.



    Die Säcke von den Städten wollen sich immer rausreden, aber mit dem Zettel von der Polizei ist die Stadt erst mal in der Defensive, das ist besser als wenn man nix in der Hand hält und dann Kohle will.

    Und wenn der Gulli herausragte, ist das nicht über die Toleranz zu decken. Wobei natürlich mal interessant wäre, wieviel cm das waren.

    Aber das hat ElBardo sicher nachgemessen und auch fotografiert. :top:

  • Hi,

    wie schon weiter oben zu lesen handelt es sich dabei grundsätzlich um einen deckungspflichtigen Unfall ("plötzlich, von außen, mechanisch").

    [Nachtrag: Obwohl...das schon auch in Richtung 'Betriebsschaden' gehen könnte ('Beschädigung, die das Kfz bauartbedingt schadlos überstehen müsste'). Betriebsschäden wären von der Kaskoversicherung nicht zu ersetzen. Um das zu beurteilen müsste man die genauen Unfallsumstände kennen].

    Etwas schwierig nachzuvollziehen ist für mich allerdings, dass ein Gullideckel soweit heraussteht, dass dieser Schaden entstehen kann. Das wäre ja lebensgefährlich für Motorradfahrer!

    Sollte die Kasko in Anspruch genommen werden und den Schaden dann tatsächlich ersetzen, würde sie die Aufwendungen beim Straßenerhalter im Regreßweg zurückfordern. Ich würde trotzdem zunächst mal versuchen, den Schaden vom Straßenerhalter direkt einzufordern. Erstens spare ich mir dadurch die Rückstufung und den SBH, zweitens kann ich dann auch weitere Forderungen wie zB Leihfahrzeug, Spesen und sonstwas geltend machen (was von der Kaskoversicherung ja in aller Regel nicht ersetzt wird).

    Falls der Straßenerhalter eine Mithaftung einwendet (und die dann auch begründet ist!), würde ich den Kfz-Schaden über die Kasko abrechnen und die sonstigen Forderungen vom Straßenerhalter nach Sach- und Rechtslage fordern. Da der Kasko-Versicherte das Quotenvorrecht gegenüber dem Versicherer genießt, muss die Stadt die Ansprüche des Versicherten vordringlich erfüllen; nur das was im Rahmen des Deckungsfonds übrigbleibt bekommt der Kasko-Versicherer bei seinem Regreß.

    Übrigens: Wenn Achsträger und Querlenker vorne verformt sind, schreibt zB BMW ein neues Lenkgetriebe vor. Schon wirds richtig teuer...

    mww: Es gibt hier mindestens zwei, die in der Branche tätig sind.

    Viel Erfolg & Gruß!

    Einmal editiert, zuletzt von da_dinna ()

  • Hi,
    Deine Definition der Betriebssschäden deckt aber nur einen Teil dessen ab, was man darunter versteht. I.d.R. versteht man unter Betriebsschäden in der Fahrzeugversicherung (Kasko), dass Schäden nicht gedeckt sind, die beim normalen Betrieb des Fahrzeuges entstehen. Dies bedeutet, dass die Fahrzeugversicherung nicht für Schäden aufkommt , die ohne Einwirkung von aussen während der Fahrt oder des normalen Fahrzeugbetriebs entstehen.

    Ich gehe hier keinesfalls von einem Deckungsversagen wegen Betriebsschadens aus. Selbst wenn irgendeine Instanz feststellen sollte, dass der Gullideckel so i.O. sei.

    Gruß
    Henry

  • Hallo Henry,

    vollkommen richtig. Hab nur eben das niedergeschrieben, was am ehesten zutreffen könnte. Ich gehe auch nicht davon aus, dass hier ein Betriebsschaden vorliegt. Im ungünstigsten Fall allerdings - vergiss nicht den Hinweis auf das tiefergelegte Fahrzeug - könnte man schon in die Nähe kommen, IMHO.

    Egal, wir können das mangels näherer Infos sowieso nicht näher beurteilen.

    Gruß!

  • Hi,


    ich klinke mich hier mal in den alten Thread ein, weil ich nicht extra neuen aufmachen will. Und zwar folgendes: am Samstag bin ich mit meinem Audi A4 (alles Serie, S-Line Fahrwerk) über ein loses Stück Asphaltausbruch, das sich in einer ausgefahrenen Senke befand, gefahren. Dieses Stück (Dreieck, schätze mal ca. 15 cm Kantenlänge) konnte ich nur noch kurz vor dem Drüberfahren aus dem Augenwinkel erkennen, und eine halbe Sekunde später hat es einen lauten Knall gegeben.


    Da es nur 2 Minuten von zuhause entfernt passiert ist, habe ich vor Ort nicht angehalten (ging auch nicht wegen Verkehr), sondern bei uns in der Einfahrt nachgesehen. Konnte aber auf den ersten Blick nichts erkennen.


    Gestern dann habe ich zufällig gesehen, dass ein Stück Plastik herunterhängt und aussenrum ein großes Stück fehlt, so dass der Unterboden quasi offen ist. Den herunterhängenden Rest habe ich dann abgerissen, da sich schon Zweige drin verfangen hatten.


    War dann gestern nochmal an der Straße nachschauen, wo es passiert ist. Da lagen immer noch überall Asphaltbrocken rum, auch das nächste Stück ist schon lose und nur eine Frage der Zeit, bis es letztendlich rausfliegt.


    Der Schaden ist nicht riesig, aber auch wenn es nur 50 Euro für ein neues Plastikteil sein sollten, ärgert mich sowas.


    Was würdet ihr machen? Stadt anschreiben? Gar nichts und neues Teil kaufen?


    Anbei mal Fotos von Straße und Auto:




    Gruß
    Thomas

  • Gab es denn eine entsprechende Beschilderung in der Nähe der defekten Straße?

    z.B. das hier:



    Oder ein Tempolimit?

    (Man kann links auf dem Bild ein dreieckiges Schild von hinten sehen)

    Falls ja, wird es schwer, gegen die Stadt vorzugehen.

  • Weiss ich grad nicht, müsste ich nochmal hinfahren. Die Strecke ist halt etwas "holprig", daher will ich das nicht ausschließen. Soweit ich weiss ist kurz vorher 30, schneller war ich da aber auch nicht (war hinter anderen Autos).
    Mir geht es nicht um ein Schlagloch mit Reifenschaden oder eine krumme Felge, sondern um sich auflösende Asphaltdecke, bei denen die Brocken fliegen und das Auto beschädigen. Muss ja nicht sein sowas und ist ja auch nicht ganz ungefährlich für Fußgänger oder Radfahrer...:rolleyes:

  • Ich bin gestern nochmal dort vorbeigefahren. Da ist nur Tempo 30 für xy Meter, ohne Warnschilder über schlechten Fahrbahnzustand oder ähnliches.


    Eventuell schreibe ich mal die Stadt an und bitte um Stellungsnahme. Ein Gang zum Anwalt oder vor Gericht ist hier natürlich Unsinn, bei einem Schaden im mittleren drei- oder gar im vierstelligen Bereich sähe das natürlich anderes aus. Trotzdem ist es m.E. Sache der Stadt / Gemeinde, für einen sicheren Zustand der Straßen zu sorgen, so dass keine Gefahr von herauslösenden Asphaltschichten ausgeht. Oder sehe ich das falsch?

  • Trotzdem ist es m.E. Sache der Stadt / Gemeinde, für einen sicheren Zustand der Straßen zu sorgen, so dass keine Gefahr von herauslösenden Asphaltschichten ausgeht. Oder sehe ich das falsch?



    Ist es eine Bundes- oder Landesstraße?
    Dann ist die Kommune sowieso raus, nämlich gar nicht zuständig.
    Außerdem hat der Verkehrsteilnehmer die Pflicht hat, sein Fahrverhalten den jeweiligen Straßenverhältnissen anzupassen. Das heißt, er muss das Sichtfahrgebot beachten.
    Und wenn das Tempo schon auf 30 km/h reduziert wurde, hat das wohl seinen Grund und man muss besonders aufpassen.
    Und wie die Straße auf Deinen Bildern aussieht, ist es ja nicht nur das eine Loch, der Gesamtzustand sieht auf den ersten Blick schon recht desolat aus, das ist offensichtlich.

    Versuchen kannst Du es ja mal, aber einschlägige Urteile sprechen zu 90% die Kommunen frei.

    2 Mal editiert, zuletzt von Cephalopod ()

  • Nein, innerhalb der Stadt. Wie gesagt bin ich hinter anderen Autos hergefahren, Tempo lag tatsächlich nur um ~30 km/h. Man konnte dieses Stück "losen" Asphalt erst erkennen, als es schon zu spät war, und selbst da hätte ich nicht gedacht, dass das solchen Schaden anrichten kann. Wie soll man da seine Fahrweise sonst noch anpassen? Kann ja schlecht mit 5 km/h dort rumeieren, hinter mir waren ja auch noch Autos.
    Du siehst ja selber an den Fotos, die ich gepostet habe, dass das nächste Stück schon locker ist und auch bald rausfliegen wird, wenn man genau dort drüber fährt. Wenn man im Auto sitzt, sieht man das nicht. Da sieht man höchstens schwarze Flicken, aber nicht, dass sich der Ashpalt dort ablöst und beim Drüberfahren den halben Unterboden wegfetzt.


    Die 30 werden wegen des direkt angrenzenden Wohngebiets aus Lärmschutzgründen sein, sonst stände da ja vermutlich ein Warnschild in Kombination (wie es ja normalerweise immer der Fall ist in solchen Fällen).

  • Kann ja schlecht mit 5 km/h dort rumeieren, ...


    Klar kann man das, MUSS man sogar, wenn der Straßenzustand zu schlecht ist.
    Und wenn Du das Loch erst so spät gesehen hast, könnte man Dir auch vorwerfen einfach zu Dicht auf den Vordermann aufgefahren zu sein.

  • Du siehst doch selber wie es da aussah. Diesen "Riss" im Apshalt konnte man auf die Entfernung nicht sehen, egal wie dicht oder nicht dicht man hinter anderen Autos herfährt. Da ich meine Familie samt Kindern im Auto hatte, fahre ich sowieso mit genug Abstand, aber das spielt ja hier auch keine Rolle. Für mich gab es in der Situation keinen Grund auf 5 km/h abzubremsen, was soll diese Unterstellung?
    Es geht auch nicht um das "Loch", sondern um den rausfliegenden Asphalt! Wie willst du das auf 10, 15 oder 20 Metern sehen? Wenn du davorstehst, dann siehst du das, aber nicht aus dem Auto!


    Aber ich geb's auf, ich wünsche Dir jederzeit unfallfreie Fahrt auf perfekten Straßen ohne Schäden am Fahrzeug.