Hallo ihr,
ich frag jetzt mal hier da ich euch für am kompetentesten halte.
Wenn man mit seinem Fahrzeug Vollkasko hat, und sich mit dem tiefergelegten aber TÜV-konformem Fahrzeug an einem etwas herausragenden Gullidecken den Achträger und Querlenker verballert, tritt dann für so etwas die Vollkasko ein?
Die Stadt wird man imho nicht haftbar machen können.
Was meint ihr?
Mal über die Vollkasko probieren oder nicht!?