Hallo in die Runde,
eine Frage zur fiktiven Abrechnung die jedoch nicht den PKW-Bereich betrifft.
Also: Autofahrer fährt gegen unseren Gartenzaun aus Granit.
Material etc. muss ich kaufen - dafür werde ich dann eine Rechnung haben.
Die Arbeit an sich würde ich selbst machen (handwerklich geschickt!) Wenn ich mir nun ein Angebot von einem Zaunmenschen machen lasse, und nur die Arbeit fiktiv abrechne (d.h. ohne Mwst) - geht das?
Also Materialrechnung einreichen und ausbezahlen lassen und die Arbeitskosten fiktiv abrechnen?
Gruß,
Papst
Auto gegen Gartenzaun - Frage zur Abrechnung
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AFAIK stünden die Dir auch so zu. Sprich x Stunden zu je y€. Der Satz sollte natürlich unter dem ortsüblichen liegen, sonst ist Theater vorprogrammiert.
Eine ähnliche Abrechnung habe ich mal bei einem Wasserschaden gesehen, war zwar dann über Gebäudeversicherung, aber letztlich dürfte das wohl kaum anders sein. DA hat der Eigentümer das Material gezahlt gekriegt und soundsoviel Stunden. -
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Also im KFZ Bereich geht man in die Werkstatt, lässt sich ein Angebot machen. Dieses wird dann eingereicht und ausbezahlt.
Auf die Mauer bezogen.
Du gehst zu einer Firma, lässt ein Angebot machen für Material und Arbeitszeit. Dieses Angebot reichst du ein und lässt es dir ausbezahlen.
So würde ich es tun.
Gruß Rene -
Wird da nicht die (fiktive) Mehrwertsteuer abgezogen?
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Im KFZ Bereich wird die Steuer abgezogen, warum soll das hier anders sein?
Gruß Rene -
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Hi,
Kostenvoranschlag oder Gutachten, je nach dem was die Versicherung akzeptiert, machen lassen und mit der Versicherung netto abrechnen.
Dann gibt es auch kein Ärger.
mfg:
ich
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Wird da nicht die (fiktive) Mehrwertsteuer abgezogen?
249 Abs 2 BGB:
Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. -
Bart - das mit der Mwst ist mir ja klar.
Aber ich lese es so: ich habe jetzt zwei Kostenvoranschläge - eine von der Firma die die Steinplatte liefert - die brauch ich ja - also kann ich da ne echte Rechnung einschicken und mir die ausbezahlen lassen.
Für die Arbeit reiche ich nur den Kostenvoranschlag ein und rechne diesen fiktiv - also ohne Steuer ab.
So korrekt?
papst -
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Sehe ich genau so.