Keine "räumlicher Geltungsbereich" im OWiG

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  • Ich bin eben darauf aufmerksam geworden das das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) http://www.buzer.de/gesetz/5420/index.htm 2007 ersatzlos aufgehoben wurde.


    Daraus ergibt sich das für das OWiG kein räumlicher Geltungsbereich mehr definiert ist, was aber in der BRD für jedes Gesetz definiert sein muss. Einzig §5 im OWiG sagt etwas über eine zusätzliche räumliche Geltung


    § 5 Räumliche Geltung
    Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen


    Die räumliche Geltung innerhalb der BRD ist aber nirgendwo geregelt. Bedeutet das nun das wir unsere Strafzettel und Verwarnungen nicht mehr bezahlen müssen?


    Wer hat denn da in der Judikative so tief geschlafen und ein Einführungsgesetz gekippt ohne für so eine wichtige Sache Ersatz zu schaffen?

    Gruß Hauke

  • In der Judikative wohl nicht. Denn würden die (anstatt der dafür vorgesehenen Legislative ;) ) die Gesetze machen, dann hätten die wohl mehr Hand und Fuß und es würde weniger zum BVerfG gehen. :rolleyes:

    All das sollte uns aber nicht davon abhalten, daran zu denken, dass Australien 48 Millionen Kängurus hat und Uruguay nur 3.457.380 Einwohner. Das bedeutet, wenn die Kängurus irgendwann entscheiden würden, Uruguay anzugreifen, dass jeder Uruguayer im Schnitt 14 Kängurus bekämpfen müsste. Und sollten die Kängurus siegen, heißt das Land Känguruguay.