Die GEZ geht mir auf den Sack!

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  • Zitat

    Original geschrieben von Ulli[TI]
    Fakt ist:

    Jedoch muss bei vorhandenen Geraeten einmal pro Wohneinheit bezahlt werden.

    Als Wohneinheit gelten nur komplette "Wohnungen", dh Kueche und Bad muessen vorhanden sein. Ansonsten sind es Hobbyraeume, Gaeste- oder Kinderzimmer.

    Bist du da sicher?

    Was ist denn z.B. wenn man selber verdient, aber noch bei den Eltern wohnt und nur ein Zimmer hat!

    Wenn jetzt in dem Zimmer Geräte stehen, muss man dann nun Zahlen oder nicht?

    tor

    Deshalb wird man ja auch nirgends aus der Kneipe geschmissen. Wer dort andere Gäste aber dauerhaft und ständig nervt muss irl. mit paar aufs Maul rechnen. Hier geht das ja leider kaum aufgrund der Entfernung

  • Zitat

    Original geschrieben von Ulli[TI]

    Die Weitergabe der Daten vom Einwohnermeldeamt kann man uebrigens unterbinden. Antraege dafuer gibt es eben dort.

    Geht das wirklich? :scared: Dann mach ich das demnächst auch.

  • Hallo,

    Zitat

    Gebuehren zahlt man fuer eine tatsaechliche Nutzung. Da die GEZ-"Gebuehr" aber auch dann anfaellt, wenn die Geraete im Keller stehen, ist es keine Gebuehr sondern eine Steuer.

    Hallo,

    wenn Du eine Steckdose im Keller hast, ist dieser zum TV schauen genauso geeignet. Entscheidend ist wohl eher ob das Gerät betriebsbereit vorgehalten wird. Und das kann man in einem Haus ab dem 20. Jahrhundert wohl überall.

    Grüße

    Ein Sechser unter der Haube ist fast so gut wie ein Sechser im Lotto

  • tor

    Zitat

    Was ist denn z.B. wenn man selber verdient, aber noch bei den Eltern wohnt und nur ein Zimmer hat! Wenn jetzt in dem Zimmer Geräte stehen, muss man dann nun Zahlen oder nicht?

    dann gehoeren die Geraete eben Deinen Eltern ;)

    Marion
    Ja, das geht, aber ob sie sich daranhalten ist die andere Sache.
    LouisCypher hat mit seinem Schlussatz in der Hinsicht nicht unrecht.

    Marc
    Habe ich ja auch nicht anders geschrieben, nur ist es das definitionsgemaess keine Gebuehr mehr sondern eine Steuer.

  • Zitat

    Original geschrieben von Ulli[TI]
    tor


    dann gehoeren die Geraete eben Deinen Eltern ;)

    ich glaub nicht das das geht! Das wäre ja zu einfach!


    tor

    Deshalb wird man ja auch nirgends aus der Kneipe geschmissen. Wer dort andere Gäste aber dauerhaft und ständig nervt muss irl. mit paar aufs Maul rechnen. Hier geht das ja leider kaum aufgrund der Entfernung

  • Tach,

    hier mal ne Info von der GEZ Seite!

    Es geht also nicht um den Eigentümer, sonder um die Örtlichleit


    Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin? Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen?
    Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilfesatz übersteigt. Die Höhe des Sozialhilfesatzes können Sie beim zuständigen Sozialamt erfragen.


    tor

    Deshalb wird man ja auch nirgends aus der Kneipe geschmissen. Wer dort andere Gäste aber dauerhaft und ständig nervt muss irl. mit paar aufs Maul rechnen. Hier geht das ja leider kaum aufgrund der Entfernung

  • tor
    doch genau so einfach ist es.
    Wenn Deine Eltern schon zahlen, was soll schon passieren, wer kann das Gegenteil beweisen ?

    Agumentatioshilfen:
    Zweitfernseher, Keller zu feucht, ....

  • tor

    das typische FUD (stands for Fear, Uncertainty, Doubt) der GEZ.
    Oder auf deutsch "bangemachen mit unklaren Aussagen gilt nicht".

    Das muss einem doch schon bei der Fragestellung auffallen, da werden zwei voellig verschiedene Szenarien genommen, und so gestellt, dass natuerlich die gewuenschte Wirkung erzeugt wird.

    Zitat

    Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin?

    Trifft nur zu wenn das Kind auch Eigentuemer der Geraete ist.

    Zitat

    Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen?

    Das ist so richtig, da sie ja "ihre" Rundfunkgeraete mitbringt.

    Merkt man was? Zwei Senarien mit zwei Loesungen, nur die GEZ will uns weissmachen es gaebe nur eine Loesung.


    Nochmal:
    Es muss nur in einer Wohnung nur Derjenige bezahlen, dem die Geraete auch gehoeren.

    Der GEZ waere es allerdings lieber, wenn Jeder die Gebuehren bezahlt, auch wenn nur ein einziger Fernseher vorhanden ist. Aber Traeume sind Schaeume.

  • Erstaunlich dass noch niemand damit vors Verfassungsgericht gegangen ist um gegen eine aufgezwungene Leistung (die man gar nicht haben will) zu kämpfen.
    Immerhin gab es auch schon erfolgreiche Klagen gegen den Wehrdienst und das betrifft ja nur ein kleinen Bruchteil der Bevölkerung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Ulli[TI]
    Uebrigens:
    Der Begriff Gebuehr ist sowieso irrefuehrend.
    Gebuehren zahlt man fuer eine tatsaechliche Nutzung. Da die GEZ-"Gebuehr" aber auch dann anfaellt, wenn die Geraete im Keller stehen, ist es keine Gebuehr sondern eine Steuer.

    Richtig, eine Gebühr wird für die tatsächliche, ein Beitrag für die potentielle Inanspruchnahme staatlicher Leistungen erhoben.
    Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlichrechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
    Steuern dienen der Erzielung von Einnahmen, damit ein Gemeinwesen seine allgemeinen Ausgaben decken kann.

    Da der Betrag von der GEZ erhoben wird, um das Fernsehprogramm der öffentlich-Rechtlichen zu finanzieren, liegt hier eher der Begriff der Gebühr näher.
    Im übrigen fällt der Betrag nicht dann an, wenn ein Gerät im Keller verstaubt, sondern nur, wenn es "zum Empfang bereit" ist - tatsächlicher Charakter eben.

  • Zitat

    Im übrigen fällt der Betrag nicht dann an, wenn ein Gerät im Keller verstaubt, sondern nur, wenn es "zum Empfang bereit" ist - tatsächlicher Charakter eben.

    Irrtum.

    Die GEZ-Lesweise ist : Ein Geraet ist grundsaetzlich empfangsbereit, es sei denn es wird durch technische Massnahmen so unbrauchbar gemacht , dass ein Laie es nicht wieder funktionsfaehig machen kann.

    Die Ironie dabei ist, es reicht aus GEZ-Sicht aus den Netzstecker abzuschneiden.

  • Bei uns in der Arbeit haben sie auch zwei TV´s und die dazugehörigen Videos irgendwie umbauen lassen, so daß keine Gebühr bezahlt werden muss. AFAIK wurde der Tuner ausgebaut. War aber nicht ganz billig.


    Gruss Stefan

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Ein Gerät, welches von den technischen Voraussetzungen nicht in der Lage ist, Fernsehprogramme zu empfangen, sei es, ob es einen technischen Defekt hat oder im gesamten Haus keine TV-Dose ist oder sonstwas, kann nicht gebürenpflichtig sein.
    Eben weil es sich um Gebühren handelt (GebührenEinzugsZ, die sind ja auch nicht blöd) und an eine spezifische Leistung geknüpft ist.

  • Zitat

    oder im gesamten Haus keine TV-Dose ist

    ist unerheblich, da das Geraet immernoch empfangsbereit ist, Du koenntest ja aus GEZ-Sicht eine Zimmerantenne anschliessen.

    Zitat

    (GebührenEinzugsZ, die sind ja auch nicht blöd)

    Wobei schon vielfach das Gegenteil bewiesen wurde.

  • Hallo,

    da beißt die Maus keinen Faden ab:D Das Netzkabeloder Tunerteil ist wirklich entscheidend. Man kann ja auch historische Meilensteine der Fernsehgeschichte zu Hause sammeln ohne dafür zu bezahlen. Allerdings muss auch hier offensichtlich sein, dass sie nicht funktionsfähig sind. Steckdoesen oder Anschlussmöglickeiten im Haus, ob Netstrom oder TV-Dose sind unerheblich: Auch ein Fernseher kann Batteriebetrieben werden.

    Grüße

    Ein Sechser unter der Haube ist fast so gut wie ein Sechser im Lotto

  • hmm, muß ich dann als Student mit Vollzeitstudium ohne Job keine GEZ-Gebühren mehr zahlen, lebe zur Zeit vom Erspartem und die Festgeldzinsen, die ich erhalte, liegen sicher deutlich unter dem Sozialhilfesatz.

    Wer weiß Bescheid?

    gruß
    bigolli

    gruß

    bigolli

  • bigolli
    Das habe ich auch mal gedacht bis mich dann die GEZ-Bulldogge mal erwischt hat. Schwupps war er in der Wohnung... Naja, jedenfalls kannst Du einen Antrag auf Befreiung von den Gebühren stellen, der nur dann erfolgreich ist, wenn Du BAFÖG bekommst. Sonst müssen auch Studis normal blechen. :(

  • Hallo,

    bigolli:

    klar, selbst mal Student gewesen und nichts bezahlt. Einkommen, wat is dat?:D
    Du kannst Dich ohne Weiteres befreien lassen. Ruf mal im zusträndigen Rathaus an, die werden Dich dann an die entspr. Stelle verweisen. Nicht vergessen: Mietbuch/Vertrag, Einkommensbescheinigung wenn vorhanden/ einen sonstigen Beleg wie Du Deinen Lebensunterhalt bestreitest und Perso. Du wirst dann für ein Jahr befreit.

    Grüße

    Ein Sechser unter der Haube ist fast so gut wie ein Sechser im Lotto