IT Angebot in einem Ministerium, die Ernüchterung folgt so gleich...

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  • Hallo,
    ich habe mal eine Frage zu einem Job-Angebot.

    Folgendes Angebot steht zur Debatte.

    IT Position in einem Bundesministerium (Hauptstandort) eingeteilt nach Entgeltgruppe 11 TVÖD für 2 Jahre danach Option auf Verbeamtung.

    Nach Durchsicht der ersten Google-Treffer kommt schon die Ernüchterung:

    Stufe 1: 2.628,47
    Stufe 2: 2.914,64
    Stufe 3: 3.126,61
    Stufe 4: 3.444,57
    Stufe 5: 3.905,62

    Ich muss leider direkt fragen, aber ist das alles?

    Ich stand mal vor einem Engagement beim BKA, da kam zu dem Grundgehalt noch Ortszuschlag, Kinderzuschlag usw. dazu. Dieses ist hier wohl nicht dabei.

    Vorausgesetzt man Erhält den Zuschlag, was passiert dann nach 2 Jahren? Beamter finde ich ja auf Grund der Sicherheit die man dadurch erhält nicht schlecht. Aber wie sieht die "Gage" danach aus?

    Muss man eigentlich zwingend in Stufe 1 anfangen egal wieviel Berufserfahrung man in diesem Bereich hat?

    Ich weiß das hier noch kostenlose Kinderbetreuung mit dabei ist. Ich könnte den kleinen morgens mitnehmen, das erleichtert natürlich sehr vieles.

    Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema erst TVÖD danach Beamter...

    Ganz toll ist das Zeitfenster, bis Freitag müssen alle Unterlagen vorliegen, wenn Interesse besteht.

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß

    Markus

  • Ich stand mal vor einem Engagement beim BKA, da kam zu dem Grundgehalt noch Ortszuschlag, Kinderzuschlag usw. dazu. Dieses ist hier wohl nicht dabei.

    Diese Bestandteile des ehemaligen BAT sind im TvÖD nicht mehr vorhanden.

    Zitat


    Muss man eigentlich zwingend in Stufe 1 anfangen egal wieviel Berufserfahrung man in diesem Bereich hat?

    m.W. nach nicht unbedingt, das ist eher Ermessensspielraum. Das man kaum in 4 oder 5 anfängt (ausser man kommt aus dem öD und war vorher so eingestuft) dürfte klar sein, dann ist die möglicher Steigerung ja kaum noch oder nicht mehr gegeben. Also zumindest Verhandeln.

    Gruß
    Martin

    Damit mein Gehirn keine Schimpfwörter vergisst, fahre ich regelmäßig Auto :top:

  • Hab grad gelesen, das TVÖD 11 einen (Fach)hochschulabschluß voraussetzt, dieser liegt aber nicht vor. Ist das ein K.O. Kriterium oder Ermessenssache?

    Ich kann Dir nur sagen das es Personal gibt das keine FH o.ä hat ;) und in 11 eingruppiert ist. Ob das in einem Ministerium möglich ist weiss ich nicht.

    edit: Bewerben würde ich mich auf jeden Fall, im Gespräch siehst Du dann schon wie es läuft, was man anbietet, ob die Kriterien starr sind. Der öD ist heutzutage auch froh um gutes Personal. Und das wissen die Personaler dort meistens. Und sie wissen auch das der TvÖD die IT nicht abbildet.

    Gruß
    Martin

    Damit mein Gehirn keine Schimpfwörter vergisst, fahre ich regelmäßig Auto :top:

    Einmal editiert, zuletzt von Martin ()

  • TVÖD blickt eh keiner mehr durch. Meine Frau wurde unlängst befördert und verdient jetzt erstmal gleich viel, weil die Entgeldstufe wieder von vorne anfängt. Sie war 5 aber bei Beförderung fängt man in der neuen TV wieder mit Stufe 1 an.
    Dauert dann 4 Jahre etwa, dann kommen erst mal 100,- mehr :rolleyes:


    Wer heute noch eine Anstellung im ÖD ablehnt, sollte sich später mal nicht beschweren. Verbeamtet wird man heute auch nicht mehr so oft.


    Zulagen gibt es immer noch, sind da oben nicht drin.


    Bei uns gibt es z.B. Zulage Oberste Bundesbehörde, die macht echt was aus (mehrere 100 Euro)


    Bei uns bekommt man Stellen, für die ein FH vorgesehen ist, auch nur, wenn man es hat. Früher war das sicher noch anders.
    In den 70er Jahren wurden noch Bauern, Metzger, Maurer verbeamtet in ansehnlichen A-Stufen.
    Für die Stellen braucht man heute wasweißichnicht für ne Ausbilddung. :rolleyes:


    Ich kenne auch ITler die solche Gehälter haben, die nicht studiert haben. Die haben aber in den frühen 90ern angefangen.


    Naja, früher wurde ein Maurer auch Verteidigungsminister. Wäre heute auch nicht mehr drin. Leider. Die wußten nämlich noch, was draußen abläuft.


    Edit: woran die meisten Leute nicht denken, ist, dass man in unseren Berufen stark abhängig von politischen Entwicklungen ist (Dienstort, Aufgabenbereich...)

    6 Mal editiert, zuletzt von 5er Harry ()

  • Sofern ausreichend Berufserfahrung vorhanden ist, kann die Einstellung auch in Stufe 2 oder 3 erfolgen. I. d. R. wird bei uns, vorhandene Berufserfahrung (3 - 5 Jahre) in der Probezeit in 2 eingestellt, danach die 3. Bei langjähriger Berufserfahrung > 10 Jahre gibt es Fälle von 3/4. Also Probezeit 3, danach 4. Der Begriff ist ja auch Erfahrungsstufe. Vorgenanntes gilt für eine Kommunalverwaltung. Die Regelungen sollten eigentlich bei Bundes-/obere-oberste Landesbehörden nicht schlechter sein.

  • Vielen Dank für die Antworten. Hatte gestern abend ein Gespräch mit einer Bekannten meiner Frau, die genau dort arbeitet. Sie bestägte mir auch, das man nicht in der untersten Stufe anfängt, sondern dies besprochen wird. Allerdings sollte ich mir im klaren sein, das jetzt zwar Ende der Woche die Bewerbungsfrist abläuft, es aber bis zu 6 Monaten dauern kann, bis man etwas hört.

    Man muss sich hier in Geduld üben, das gilt auch, wenn man angefangen hat. Die Mühlen arbeiten langsam, aber stetig. :D Naja, ich kenne das ja, ich hatte meine IT Ausbildung bei der Dt. Telekom AG, das war wirklich ein Amt. :rolleyes:

    Jetzt mal abwarten...

  • ... Meine Frau wurde unlängst befördert und verdient jetzt erstmal gleich viel, weil die Entgeldstufe wieder von vorne anfängt. Sie war 5 aber bei Beförderung fängt man in der neuen TV wieder mit Stufe 1 an.
    Dauert dann 4 Jahre etwa, dann kommen erst mal 100,- mehr :rolleyes:




    Kleiner Tip am Rande: Bei Höhergruppierungen hat die Zuordnung mindestens in der Stufe 2 zu erfolgen ;)
    §17 (4) S.1 tvöd