Richtig, nur ist mir das eben mit der Pauschalversteuerung nicht klar.
Mein AG zahlt mir ein RKP (Reisekostenpauschale), welche voll versteuert und verbeitragt wird und deren Höhe die tatsächlichen Kosten im Monat nicht ansatzweise deckt.
Bisher habe ich wie basti313 schrieb, eine Dienstreiseabrechnung gemacht, welche Zeiten der Abwesenheit und die gefahrenen Kilometer erfasst. Dafür verwende ich ein Programm von Lexware, das hat bisher immer genügt und es gab nie Probleme damit. Aber es ist eben ein Riesenaufwand.
In dem Zusammenhang noch eine andere Frage: meine Frau ist in der Bauleitung und fährt viel zu verschiedenen Baustellen. Kann sie nicht auch zumindest an den Tagen wo Baustellenbesuche anstehen, Verpflegungsmehraufwand geltende machen?
1. Das mit der Steuer verstehe ich nicht. Der VerpflegungsMEHRAUFWAND reicht doch gut aus...ok, in den USA ist er aktuell knapp aber in D passt das doch wenn man einfach bei ner Metzgerei isst. Wir haben subventionierte Verpflegung, also 4-5 Euro fürs Mittagessen im Büro. Die Metzgereien hier verlangen 8-9Euro. Und wenns statt dessen Geflügel oder Leberkäsdöner wird macht man sogar plus
2. Ich vermisse Lexware sooo sehr. Sei froh, dass du damit die Abrechnung machen kannst und nicht mit SAP oder nem Excel Sheet. Ich fand das immer ok, selbst bei 50% Reisetätigkeit war es noch ok. Ggf. kannst du auch da eine Prozessvereinfachung hinbekommen, dass man z.B. nicht auf Papier druckt, das war für mich das einzig nervige.
3. Klar. Ich hatte das sogar für die Zweitwohnung in der Steuer. Zwischendurch mal 3 Wochen Dienstreise, danach Urlaub...oder den Fuß brechen...immer 4 Wochen kein Büro und damit Neubeginn der Auswärtstätigkeit.