Steuererklärung - Tipps und Infos

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  • Richtig, nur ist mir das eben mit der Pauschalversteuerung nicht klar.

    Mein AG zahlt mir ein RKP (Reisekostenpauschale), welche voll versteuert und verbeitragt wird und deren Höhe die tatsächlichen Kosten im Monat nicht ansatzweise deckt.

    Bisher habe ich wie basti313 schrieb, eine Dienstreiseabrechnung gemacht, welche Zeiten der Abwesenheit und die gefahrenen Kilometer erfasst. Dafür verwende ich ein Programm von Lexware, das hat bisher immer genügt und es gab nie Probleme damit. Aber es ist eben ein Riesenaufwand.

    In dem Zusammenhang noch eine andere Frage: meine Frau ist in der Bauleitung und fährt viel zu verschiedenen Baustellen. Kann sie nicht auch zumindest an den Tagen wo Baustellenbesuche anstehen, Verpflegungsmehraufwand geltende machen?

    1. Das mit der Steuer verstehe ich nicht. Der VerpflegungsMEHRAUFWAND reicht doch gut aus...ok, in den USA ist er aktuell knapp aber in D passt das doch wenn man einfach bei ner Metzgerei isst. Wir haben subventionierte Verpflegung, also 4-5 Euro fürs Mittagessen im Büro. Die Metzgereien hier verlangen 8-9Euro. Und wenns statt dessen Geflügel oder Leberkäsdöner wird macht man sogar plus ;)

    2. Ich vermisse Lexware sooo sehr. Sei froh, dass du damit die Abrechnung machen kannst und nicht mit SAP oder nem Excel Sheet. Ich fand das immer ok, selbst bei 50% Reisetätigkeit war es noch ok. Ggf. kannst du auch da eine Prozessvereinfachung hinbekommen, dass man z.B. nicht auf Papier druckt, das war für mich das einzig nervige.

    3. Klar. Ich hatte das sogar für die Zweitwohnung in der Steuer. Zwischendurch mal 3 Wochen Dienstreise, danach Urlaub...oder den Fuß brechen...immer 4 Wochen kein Büro und damit Neubeginn der Auswärtstätigkeit.

    "I almost said that, but I decided I shouldn't say it."

  • Öffentlicher Dienst, Wegeentschädigung nach Landesreisegesetz. Da gab es kein netto/brutto. Waren 0,25 Euro pro gefahrenen Kilometer. Die Differenz zu den 0,30 Euro dann über die Steuererklärung.

    Mit 0,30 € warst du aber sehr günstig fürs Finanzamt - ich habe immer Vollkosten angesetzt und das waren je nach Fahrzeug zwischen 0,80 € und 1,30€/Km. In manchen Jahren kam ich so auf nahezu 10.000 € an Werbekosten für dienstliche Fahrten.

  • Ich denke bei mir hätte es sich letztes Jahr gelohnt...gut 70% der km auf dem 5er waren dienstlich, da ich mehrmals nach Genf musste. Aber dann muss man ja wirklich ein genaues Fahrtenbuch führen, oder?

    "I almost said that, but I decided I shouldn't say it."

  • Ich denke bei mir hätte es sich letztes Jahr gelohnt...gut 70% der km auf dem 5er waren dienstlich, da ich mehrmals nach Genf musste. Aber dann muss man ja wirklich ein genaues Fahrtenbuch führen, oder?

    Nein, mußt du nicht. Die Fahrten sind ja bereits gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen, der sie dir entsprechend auch bestätigen kann. Nachweisen mußt du allerdingsa die Fahrzeugkosten, was aber auch erfahrungsgemäß recht einfach geht.

    Frederic

  • Mit 0,30 € warst du aber sehr günstig fürs Finanzamt - ich habe immer Vollkosten angesetzt und das waren je nach Fahrzeug zwischen 0,80 € und 1,30€/Km. In manchen Jahren kam ich so auf nahezu 10.000 € an Werbekosten für dienstliche Fahrten.

    :top: Und nach meinen bisherigen Berechnungen brauchts dazu nichtmal ein üppige Leasingrate.

    Nur erklärt das keiner dem Steuerbürger. Entweder er kommt von selbst drauf oder er zahlt drauf. :boese:

    Das Schweigen wäre ein Eingeständnis, die Rechtfertigung eine Antwort auf den Verdacht. So verfahren alle Diktaturen mit ihren Gegnern.

    Jörg Baberowski

  • In dem Zusammenhang noch eine andere Frage: meine Frau ist in der Bauleitung und fährt viel zu verschiedenen Baustellen. Kann sie nicht auch zumindest an den Tagen wo Baustellenbesuche anstehen, Verpflegungsmehraufwand geltende machen?

    Ist geklärt, die Firma stellt ihr eine entsprechende Bescheingung fürs FA aus.

    Das Schweigen wäre ein Eingeständnis, die Rechtfertigung eine Antwort auf den Verdacht. So verfahren alle Diktaturen mit ihren Gegnern.

    Jörg Baberowski

  • Ich habe nicht alle Beiträge gelesen.

    Ich weiß also nicht was hier so gepostet wurde.

    Ein Tipp für alle Eltern, deren Kinder in Ausbildung sind.

    Bei dem leiblichen Kind, welches unter 25 Jahre ist und sich in Ausbildung befindet, sowie noch im eigenen Haushalt lebt, dessen Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge können (in meinem Fall alleinerziehender Vater) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

    Das sollte bei StKl.3 Verdienern nicht anders sein.

    Glaubt mir. Es kommen einige Hundert Euro da zusammen, die man nicht verschenken sollte...

    Wenn's nicht rußt, hat's keine Leistung.

    Ich fahr Benziner. Ist halt günstiger und riecht besser...

  • Frage: Kauft man ein Haus mit vorhandenen Mietern, hat man steuerlich ja einige Möglichkeiten. Wenn man später Eigenbedarf anmeldet, wie viel später "darf" das denn sein, damit das Finanzamt da keine Trickserei unterstellt? Oder ist das Wurscht und man kann das Haus nach Renovierungen bedenkenlos zeitnah selbst nutzen?

    Alle sagen man solle ein E-Auto kaufen! OK, ich finde sicherlich noch ein paar nette E46, E39, E60... :cool:

  • Wieso muss ein Unternehmen eigentlich Mehrwertsteuer auf Diebstähle zahlen?

    Bei einer Betriebsprüfung sagte der Prüfer auf einmal, das sei aber interessant, dass der Kollege einen großen Diebstahl im Markt hatte und schwupps musste er Mehrwertsteuer auf den Schaden bezahlen.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Frage: Kauft man ein Haus mit vorhandenen Mietern, hat man steuerlich ja einige Möglichkeiten. Wenn man später Eigenbedarf anmeldet, wie viel später "darf" das denn sein, damit das Finanzamt da keine Trickserei unterstellt? Oder ist das Wurscht und man kann das Haus nach Renovierungen bedenkenlos zeitnah selbst nutzen?

    Ich verstehe nicht zu 100% was du mit "einige" meinst, du kannst halt die Kosten absetzen.

    Ein Knackpunkt im Gesetz ist allerdings "dauerhaft". Heute kaufen, morgen Eigenbedarf....halte ich nicht für haltbar. Die Frage ist nur wie das Finanzamt vom Eigenbedarf erfahren will. Ich würde zumindest die Fristen ausnutzen und versuchen das Mietverhältnis zum Jahresende enden zu lassen. Sprich wenn das Mietverhältnis nicht lange besteht mit 3 Monaten zum Jahresende kündigen und das offiziell erst kurz vor knapp. Dem Mieter aber mündlich aus Gründen der Fairness rechtzeitig in Kenntnis setzen. Wenn das Mietverhältnis lange besteht wird es schwieriger. Dann müsste heute schon zum Jahresende gekündigt sein.

    Insgesamt glaube ich aber das die Frage eigentlich Unnötig ist, da wir am Ende über Peanuts reden.

    Thema Renovierungen:

    Hier ist halt unklar was du im Kopf hast. Kannst du das etwas beschrieben? Also wann was passieren soll? Auch hier kann man Kosten abschreiben, allerdings kommt da nicht viel raus wenn du eine Heizung auf mehrere Jahre abschreiben musst. Ggf. kannst du nen Anstrich oder ähnliches jetzt schon laufen lassen. Also Außen, Treppenhaus usw. gleich machen.

    "I almost said that, but I decided I shouldn't say it."

  • M.W. ist Umsatzsteuer in Höhe des Vorsteuerabzugs abzuführen.

    Geht ja noch weiter, werden dir die Tageseinnahmen geklaut, ist auch die vereinnahmte Umsatzsteuer

    abzuführen. Ach ja, bei Sachspenden an soz. Einrichtungen ist auch USt. fällig.

    Gibt glaub ich derzeit w/Corona eine Ausnahme bei Textilien.

    GP

    Das Meer geht bis zum Strande und dann verläufts im Sande

  • basti313 Das Mietverhältnis besteht schon länger. Wenn das Haus für uns in Frage kommt, können und wollen wir den Mietern gerne die 9 Monate geben um das in Ruhe über die Bühne zu kriegen. Begeistert sind wir von der Konstellation auch nicht, aber wir haben keine Eile und es ist eine der extrem seltenen Chancen überhaupt mal an ein gutes Haus hier zu kommen.

    Also um die Afa gehts mir nicht. Es geht mir um einmalige Kosten, sagen wir mal im ersten Jahr. Neben wir das Beispiel Heizung, Böden, evtl. Bäder. Es macht doch steuerlich mehr Sinn, die Heizung zu machen, solange die Mietverhältnisse noch bestehen, oder? (ja, die Mieter werden begeistert sein :rolleyes: :crazy: )

    Alle sagen man solle ein E-Auto kaufen! OK, ich finde sicherlich noch ein paar nette E46, E39, E60... :cool:

  • Fox323:

    Wenn das Haus für dich paßt und du selbst einziehen willst, solltest du dir wahrscheinlich eher darüber Gedanken machen, eine möglichst reibungslose und einvernehmliche Lösung mit den bisherigen Mietern über deren Auszug zu finden.

    Auch Eigenbedarfskündigungen können langwierig und mühsam werden ... dafür eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden wäre mir in diesem Fall deutlich wichtiger als steuerliche Aspekte. Und eine neue Heizung baut man aus praktischen Gründen eher dann ein, wenn die bisherigen Mieter schon draußen sind und du noch nicht eingezogen bist. Gleiches gilt natürlich auch für alle anderen fälligen Renovierungsarbeiten.

  • Also um die Afa gehts mir nicht. Es geht mir um einmalige Kosten, sagen wir mal im ersten Jahr. Neben wir das Beispiel Heizung, Böden, evtl. Bäder.

    Das fällt nicht unter AfA?

    Knowledge is knowing that a tomato is a fruit. Wisdom is knowing not to put it in a fruit salad

  • EAMA ja, wie geschrieben, keine Eile. Es kann sogar sein, dass ein Mieter dauerhaft drin bleiben kann.

    Und z.B. Öl gegen Pellet im Sommer tauschen sehe ich jetzt auch nicht als erhebliche Einschränkung, dass sollte schon organisierbar und kommunizierbar sein...

    Trotzdem würde mich der steuerliche Unterschied bzw. die zeitliche Abgrenzung interessieren.

    Alle sagen man solle ein E-Auto kaufen! OK, ich finde sicherlich noch ein paar nette E46, E39, E60... :cool:

  • Das fällt nicht unter AfA?

    Ich muss mich nochmal einlesen. Imho gibt es doch recht hohe Beträge die man im ersten Jahr direkt geltend machen kann? 15% vom Anschaffungspreis oder sowas?

    Alle sagen man solle ein E-Auto kaufen! OK, ich finde sicherlich noch ein paar nette E46, E39, E60... :cool:

  • 15% vom Anschaffungspreis oder sowas?

    Ich lese das andersrum: Nicht mehr als 15% in den ersten 3 Jahren damit man nicht in die AfA Falle tappt.

    Knowledge is knowing that a tomato is a fruit. Wisdom is knowing not to put it in a fruit salad

  • ich glaube hier ist es recht verständlich formuliert. D.h. eine Heizungserneuerung fällt nicht unter Erhaltungsaufwendungen die man im gleichen Jahr geltend machen kann.

    Steuern: Was sind anschaffungsnahe Herstellungskosten?

    Würde man sie also über die AfA abschreiben, müsste man damit aufhören sobald man das Haus selbst nutzt? Dann wären es in der Tat Peanuts...

    Alle sagen man solle ein E-Auto kaufen! OK, ich finde sicherlich noch ein paar nette E46, E39, E60... :cool: