Steuererklärung - Tipps und Infos

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  • Hi, Powerboat, ich habe am Freitag eine zu Deiner identische Frage an meine Bank gestellt. Telefonische Auskunft:


    Ob auch Fondsgewinne gegen Verlustbescheinigungen zu Einzelverlusten aufgerechnet werden können, weiß keiner, und man rät allen Beratern, den Kunden zu raten, die Verluste einfach immer wieder einzutragen. Mal werde angerechnet, mal nicht. Manchmal sei bei Nichtberücksichtigung dann im Bescheid ein Vermerk, warum nicht angerechnet werde. Eine Gesetzmäßigkeit könne man bisher jedoch nicht erkennen. Deshalb helfe nur Sturheit und ggf. Wiedergeltendmachen im nächsten Jahr. Entscheidungen oder Gesetze im Antrag schon vorsorglich aufzuführen, sei müßig und würde höchstens den Beamten verärgern.


    Griechoide Zustände halt... :mad:

    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben etwas Spiel.

  • Hi, Powerboat, ich habe am Freitag eine zu Deiner identische Frage an meine Bank gestellt. Telefonische Auskunft:


    Ob auch Fondsgewinne gegen Verlustbescheinigungen zu Einzelverlusten aufgerechnet werden können, weiß keiner, und man rät allen Beratern, den Kunden zu raten, die Verluste einfach immer wieder einzutragen. Mal werde angerechnet, mal nicht. Manchmal sei bei Nichtberücksichtigung dann im Bescheid ein Vermerk, warum nicht angerechnet werde. Eine Gesetzmäßigkeit könne man bisher jedoch nicht erkennen. Deshalb helfe nur Sturheit und ggf. Wiedergeltendmachen im nächsten Jahr. Entscheidungen oder Gesetze im Antrag schon vorsorglich aufzuführen, sei müßig und würde höchstens den Beamten verärgern.


    Griechoide Zustände halt... :mad:


    Mal gucken, ob ich das mittels Steuersoftware dabei irgendwie hilft. Habe das Ganze sonst über einen Steuerberater gemacht, da die Ex Frau ein Gewerbe hatte. Meinen kleinen Angestelltenkram mache ich nun lieber selbst....

    Viele Grüße
    Oliver

  • Kennt sich jemand mit "nicht ausgeglichenen Verlusten aus der Veräußerung von Aktien" aus?


    Mich interessiert, ob diese Verluste, nur durch Aktienkurssteigerungen anderer gehaltener Aktien wieder ausgeglichen werden können oder ob auch Aktienfondsanteile (die halten ja auch Aktien) oder ETF-Anteile mit diesem Steuerguthaben verrechnet werden können?


    Möchte auf der einen Seite gerne zukünftig nicht mehr unbedingt in Einzelwerten anlegen aber auch nicht meine vorgetragenenen Verluste auf ewig verschenken....



    das ist eindeutig geregelt: es gibt die Aktienwelt, die nur in sich verrechenbar ist (Verlustverrechnungstopf 1, Aktien) und die sonstige Welt mit dem Rest (Verlustverrechnungstopf 2, sonstiges), also Zinsen, Dividenden, Zertifikaten, ETFs etc


    die einzige Chance Aktiengewinne gegen etwas 'anderes' zu verrechnen, ist noch bis 2013 bezogen auf deklarierte Altverluste (§23-Alt, vor Abgeltungsteuer, vor 2009) möglich; hier kann man auch gegen Zertifikate, Fonds etc rechnen, in der Neuwelt der Abgeltungsteuer sind die Aktien isoliert worden


    das amtliche Muster der Jahressteuerbescheinigung spiegelt das entsprechend wider, da gibt es leider keine Grauzone und die Software der Finanzämter fängt das in jedem Fall ab, wenn man da versucht zu mauscheln...

  • Danke, Scam! :top:


    Ich denke, hier geht es Powerboat3000 und mir auch nicht ums Mauscheln, sondern darum, ob ein reiner Aktienfonds, nach deiner Erklärung, zum Verlustverrechnungstopf 1, Aktien, oder zum Verlustverrechnungstopf 2 gehört. Das wissen wir noch nicht so genau. Könntest du uns diesbezüglich noch mit "1" oder "2" antworten?
    Nochmals danke!


    EDIT: Aktienverluste NACH 2009

    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben etwas Spiel.

  • Danke, Scam! :top:


    Ich denke, hier geht es Powerboat3000 und mir auch nicht ums Mauscheln, sondern darum, ob ein reiner Aktienfonds, nach deiner Erklärung, zum Verlustverrechnungstopf 1, Aktien, oder zum Verlustverrechnungstopf 2 gehört. Das wissen wir noch nicht so genau. Könntest du uns diesbezüglich noch mit "1" oder "2" antworten?
    Nochmals danke!


    EDIT: Aktienverluste NACH 2009



    jeder Fonds ist immer Verlustverrechnungstopf 2 'Sonstiges', egal was die Underlyings sind

  • Doppelt blöd ist, dass nur die Aktien k u r s steigerungen interessant sind und nicht die Dividendenerträge.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Scam, prima (oder auch nicht)!
    Jedenfalls kann ich jetzt illusionslos an die Erklärung ran gehen.



    die neue AGS ab 2009 sollte alles einfacher machen, es ist aber noch viel komplizierter geworden, was dazu führt, dass kaum noch ein Steuerberater durchblickt, wenn es kompliziert wird und bspw. jemand viele Stillhalterprämien vereinnahmt und das mit Altverlusten verrechnen will etc pp...


    der vorliegende Fall ist dagegen noch transparent... wobei es so ist, dass Aktienverluste zwar nur gegen Aktiengewinne verrechnet werden können, aber sonstige Verluste (z.B. Fonds) auch gegen Aktiengewinne und das alles auf Bankebene, das kann sowieso keiner mehr nachrechnen oder kontrollieren:p. Wenn man dann noch mehrere Depots und Altverluste hat, ist man im Normalfall verloren


  • der vorliegende Fall ist dagegen noch transparent... wobei es so ist, dass Aktienverluste zwar nur gegen Aktiengewinne verrechnet werden können, aber sonstige Verluste (z.B. Fonds) auch gegen Aktiengewinne und das alles auf Bankebene, das kann sowieso keiner mehr nachrechnen oder kontrollieren:p. Wenn man dann noch mehrere Depots und Altverluste hat, ist man im Normalfall verloren


    Also wie ich es verstanden habe, können nur die Kursgewinne nicht aber sämtliche Aktiengewinne (Dividenden) angerechnet werden. Oder habe ich da was übersehen?

    Viele Grüße
    Oliver

  • Hi,


    ich hab Probleme mit meiner 2011 Lohnsteuer. Muss ich als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter irgendwas beim Eintragen der Beiträge beachten?
    Die ganzen Jahre hab ich immer eine schöne Erstattung bekommen. Seit dieser Umstellung
    mit der Absetzbarkeit der KV-Beiträge spuckt mir mein Programm immer eine Nachzahlung raus.
    Vielleicht kann mir von Euch jemand einen Tip geben.


    Gruss
    Joe

    "Und stehst du nackt im Odenwald, dann werden dir die Hoden kalt"
    Unbekannter Philosoph

  • Ist es notwendig, seit Einführung der Abgeltungssteuer noch Erträgnisaufstellungen der Bankinstitute mit bei der Steuer einzureichen, bei denen reine Zinsgewinne erzielt wurden oder ist dies nur noch für Aktienverkäufe etc. notwendig?

    Viele Grüße
    Oliver

  • Ist es notwendig, seit Einführung der Abgeltungssteuer noch Erträgnisaufstellungen der Bankinstitute mit bei der Steuer einzureichen, bei denen reine Zinsgewinne erzielt wurden oder ist dies nur noch für Aktienverkäufe etc. notwendig?



    Die EA ist ein freiwilliges Dokument der Banken, das musste noch nie eingereicht werden


    vor der Einführung der AGS gab es mal die Jahresbescheinigung, die sah in Teilen so ähnlich aus, die sollte man abgeben


    man muss heute gar nichts mehr abgeben! Das ist einer der wenigen Vorteile der AGS (dass es kein MUSS gibt). Die Bank führt die Steuer ab und gut ist. Gibt leider viele Ausnahmen, aber auf die muss der Steuerzahler mehr oder minder selber kommen.


    Man kann auch nur eine Teilmenge der Jahressteuerbescheinigungen abgeben, die man erhalten hat

  • Moin Leute,


    Ich greife mal den älteren Beitrag hier auf.
    Meine Frau und ich sind je Steuerklasse 4 und machen seit unserem Einstieg in's Berufsleben keine Steuererklärung.


    Einige Kollegen hier sind der Ansicht dass wir eine menge Geld verschenken, somit überlegen wir nun doch eine Steuererklärung zu machen (Lohnsteuerhilfe Verein)
    Ob sich das bei uns lohnt würde ich aber gerne vorab online grob checken.
    Habt Ihr einen guten online Rechner wo ich grob ausrechnen kann was auf uns zukommt?


    Danke Euch
    Tom


    P.S gestern über einen online Rechner auf bild.de gestolpert, laut dem würden wir für 2012 ganze 4€ raus bekommen :eek:


  • Meine Frau und ich sind je Steuerklasse 4 und machen seit unserem Einstieg in's Berufsleben keine Steuererklärung.


    :eek: Sowas gibt's?


    Zitat


    Einige Kollegen hier sind der Ansicht dass wir eine menge Geld verschenken, somit überlegen wir nun doch eine Steuererklärung zu machen (Lohnsteuerhilfe Verein)

    Davon würde ich auch ausgehen. Selbst wenn nichts Außergewöhnliches anliegt, könnt Ihr durch Wege zur Arbeit, Fortbildungen oder dergleichen Eure Steuerlast senken. Auch in "schlechten" Jahren mit kurzen Arbeitswegen hatte ich 300-400 Euro Erstattung. Zu der Zeit, als ich zwischen Köln und Hamburg gependelt bin, entsprechend mehr.


    Zitat


    Ob sich das bei uns lohnt würde ich aber gerne vorab online grob checken.
    Habt Ihr einen guten online Rechner wo ich grob ausrechnen kann was auf uns zukommt?

    Online nicht, aber wir machen unsere Steuern seit Jahren mit dem WiSo Sparbuch. Das kostet zwar 30 Euro, ist aber intuitiv und stößt Dich auf Punkte, die man leicht vergessen würde. An die entsprechenden Belege denken. :top:

  • Waaah... Alles fertig... mir fehlen nur vier gesch... Felder für die PKV (zusätzliche Beiträge und Beitragsrückerstattung) zum Abgeben. Die Bestätigungen kommen immer erst im März. :mad: Wobei es egal ist was ich da eintrage (z.B. vom Vorjahr oder gar noch höhere Zahlen), an der Höhe der Rückerstattung ändert sich eh nix. :rolleyes:

    HALLLLOOO UNIVERSA!!!! MACHT MAL!!!!

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Zitat

    Einige Kollegen hier sind der Ansicht dass wir eine menge Geld verschenken


    Vermutlich ja.


    Zitat

    Habt Ihr einen guten online Rechner wo ich grob ausrechnen kann was auf uns zukommt?


    Nimm doch einfach das richtige Programm, Elster. Dort gibst du die Daten entsprechend des Briefs ein den dir dein AG am Jahresende geschickt hat. Dazu noch die Wegstrecken und Versicherungen (die lassen dir auch Briefe zukommen). Wenn sonst nichts vorliegt kannst du dann die Steuererklärung prüfen lassen und bekommst gleich ausgerechnet was du raus bekommst.
    Wenn dir der Betrag gefällt kannst du entweder die Steuererklärung einfach abschicken oder dich weiter beraten lassen.

    M&M Kreditkarte + Online Zahlung bei der Zentralen Bußgeldstelle = Vielfliegermeilen für Tiefflug auf der Autobahn :D:top:

  • Der Kollege meiner Frau hat ein proggy und hat es uns gerade ausgerechnet. es lohnt sich wirklich nicht.

  • Wie eng sieht das Finanzamt die Abgabefrist der Steuererklärung?


    Mir war es bis eben gar nicht bewusst, dass ich bis 31.5. die Steuererklärung eingereicht haben muss.

    Man muss wohl mitunter mit heftigen Sanktionen von bis zu 25.000 Euro rechnen, wenn man verspätet abgibt:
    http://www.focus.de/finanzen/s…ersaeumen_aid_971466.html

    Hatte das Ganze liegen lassen weil mir bis heute die Hausgeldabrechnung fehlt, die ich benötige, um die haushaltsnahen Dienstleistungen abzurechnen.

    Was sollte man nun tun, wo der Termin 8 Tage drüber ist? Habe im Endeffekt ansonsten alles fertig hier liegen und könnte beantragen, einen vorläufigen Steuerbescheid zu erlassen mit der Begründung, dass die Hausgeldabrechnung noch nicht vorliegt.

    Auf der anderen Seite ist zu lesen, dass Steuerpflichtige, die ihre Erklärung über eine Lohnsteuerhilfe abgeben, automatisch bis Ende des Jahres Zeit haben. Wäre das in meinem Fall die sicherere Variante, um mögliche Sanktionen zu vermeiden? Dann könnte auch in Ruhe auf die ausstehende Abrechnung gewartet werden. Und so teuer kann die Inanspruchnahme einer Lohnsteuerhilfe ja nicht sein. Sie sollen dann einfach nur meine fix und fertigen Unterlagen einreichen.

    Viele Grüße
    Oliver