Frage an die Juristen: Vergleichskosten

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  • Hi,
    habe da mal eine Frage.
    Ich habe einen Vergleich geschlossen, wo ich als Beklagter 2/3 der Kosten des Rechtsstreites tragen soll und ein 1/3 der Kläger. Die Anwaltliche Einigungsgebühr trägt jeder selbst.

    Nun bekomme ich einen Kostenfestsetzungsbeschluss, wo einerseits die Gerichtskosten aufgeführt sind, was auch völlig korrekt ist.
    Nun sind noch als "außergerichtliche Kosten" die Anwaltskosten aufgeführt. Ist das so korrekt?
    Denn im Vergleich steht, dass die Anwaltliche Einigungsgebühr der Kläger zu tragen hat, oder ist damit nur ein Unterpunkt gemeint?

    Gruss

    Pascal

    Der Versuchung sollte man nachgeben, man weiß nie, ob sie wiederkommt. (Oscar Wilde)

  • Zitat

    Original geschrieben von Pascal78
    Die Anwaltliche Einigungsgebühr trägt jeder selbst.


    gegen

    Zitat


    Denn im Vergleich steht, dass die Anwaltliche Einigungsgebühr der Kläger zu tragen hat


    :confused:

  • Es steht so drin, dass die anwaltliche Einigungsgebühr jede Partei für sich selbst trägt. Da ich keinen Anwalt hatte, hatte ich somit keine Kosten.

    Gruss

    PAscal

    Der Versuchung sollte man nachgeben, man weiß nie, ob sie wiederkommt. (Oscar Wilde)

  • Ne, aber 2/3 der Gesamtkosten, in der auch die Anwaltskosten der Gegenseite sind.
    Die Einigungsgebühr ist meine ich, wieder extra zu sehen.

    Liebe Grüsse von Katrin

    - Nicht das Erzählte reicht, das Erreichte zählt -

  • Mist, aber mit sowas hatte ich jetzt auch gerechnet.
    Das kommt davon, wenn man ohne Anwalt was regeln will und endlich seine Ruhe haben will.

    Gruss

    Pascal

    Der Versuchung sollte man nachgeben, man weiß nie, ob sie wiederkommt. (Oscar Wilde)