Hi,
habe da mal eine Frage.
Ich habe einen Vergleich geschlossen, wo ich als Beklagter 2/3 der Kosten des Rechtsstreites tragen soll und ein 1/3 der Kläger. Die Anwaltliche Einigungsgebühr trägt jeder selbst.
Nun bekomme ich einen Kostenfestsetzungsbeschluss, wo einerseits die Gerichtskosten aufgeführt sind, was auch völlig korrekt ist.
Nun sind noch als "außergerichtliche Kosten" die Anwaltskosten aufgeführt. Ist das so korrekt?
Denn im Vergleich steht, dass die Anwaltliche Einigungsgebühr der Kläger zu tragen hat, oder ist damit nur ein Unterpunkt gemeint?
Gruss
Pascal