Hallo,
ich schreibe in verallgemeinerter Version zwecks rechtlicher Frage:
Person A war bis 11.7. Mieter bei Person B. A zahlte noch die Miete komplett für Juli, kriegt diese aber anteilig zurück, da sofort Nachmieterin C einzog. B hat eine Bürgschaft als Kaution von A. Aufgrund zu erwartender höherer Nebenkosten für 2009 will B einen Teil der restlichen Miete einbehalten und nur einen Teilbeitrag zurückzahlen und erst 2010, wenn die Nebenkostenabrechnung für 09 erfolgt, genau zurückzahlen oder nachfordern.
Ist das rechtens von B das Geld als Sicherung zu behalten oder alternativ die Bürgschaft, oder hat A einen Anspruch momentan sein ganzes Geld incl. Bürgschaft wieder zu bekommen, da es ja nur eine Vermutung ist, dass die Nebenkosten für 2009 mehr als bereits monatlich bezahlt sein werden?
Gruß