Darf Vermieter überschüssiges Geld einbehalten wegen ewarteter höherer NK?

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  • Hallo,

    ich schreibe in verallgemeinerter Version zwecks rechtlicher Frage:

    Person A war bis 11.7. Mieter bei Person B. A zahlte noch die Miete komplett für Juli, kriegt diese aber anteilig zurück, da sofort Nachmieterin C einzog. B hat eine Bürgschaft als Kaution von A. Aufgrund zu erwartender höherer Nebenkosten für 2009 will B einen Teil der restlichen Miete einbehalten und nur einen Teilbeitrag zurückzahlen und erst 2010, wenn die Nebenkostenabrechnung für 09 erfolgt, genau zurückzahlen oder nachfordern.
    Ist das rechtens von B das Geld als Sicherung zu behalten oder alternativ die Bürgschaft, oder hat A einen Anspruch momentan sein ganzes Geld incl. Bürgschaft wieder zu bekommen, da es ja nur eine Vermutung ist, dass die Nebenkosten für 2009 mehr als bereits monatlich bezahlt sein werden?

    Gruß

  • Auszug aus http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html

    Zitat

    Sicherheitseinbehalt durch Vermieter

    Ist eine vollständige Abrechnung nicht möglich, etwa weil eine Betriebskostenrechnung noch fehlt, ist der Vermieter grundsätzlich nicht berechtigt die ganze Kautionssumme zurückzuhalten wenn mit großer Sicherheit zu erwarten ist, daß nur ein geringer Betrag zur Nachforderung anstehen könnte und die Kautionssumme diesen Betrag bei weitem übersteigt.

    Der Vermieter hat dann den übersteigenden Teil bereits an den Mieter auszuhändigen. Der Vermieter ist aber berechtigt, eine gewisse Sicherheitsreserve zurückzuhalten. Die Höhe des Betrags hängt von den konkreten Umständen ab.


    Hier steht auch noch was dazu:
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/st…ung_000070.html

    Zitat

    In dem Fall einer ausstehenden Betriebskostenabrechnung kann die Kaution also bis zum Ablauf der maßgeblichen Abrechnungsfrist zurückbehalten werden. Dabei ist der Vermieter zu keiner Teilabrechnung verpflichtet. Gerechtfertigt ist diese Regelung deshalb, weil der Vermieter beim Auszug des Mieters nicht über alle erforderlichen Daten der Versorgungsunternehmen verfügt. So kann es durchaus vorkommen, dass der Mieter – abhängig vom Zeitpunkt seines Auszuges - seine (volle) Kaution erst nach Ablauf der Abrechnungsperiode erhält, also nach bis zu 12 Monaten.

    Zu beachten ist allerdings, dass der Vermieter lediglich einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten darf, der sich an der Höhe der zu erwartenden Nachforderungen nebst Sicherheitszuschlag zu orientieren hat. Auf Antrag des Mieters ist der Vermieter verpflichtet, einen Teil der Kaution an diesen herauszugeben.


    Oder einfach bei Google

  • Das Problem hatte ich auch... :rolleyes:

    VM wollte die Kaution von 1000€ nur rausrücken gegen Zahlung von 150€ als "Sicherheit" für die Nebenkosten. Ende vom Lied: 150€ gezahlt, 1000€ bekommen und nach der endgültigen NK-Abrechnung nach Ablauf des Jahres nochmal über 180€ zurückbekommen. Obwohl die NK-Abschläge ohnehin IMHO sehr niedriig waren, haben wir also nochmal über 30€ rausbekommen.

    Das ganze nach eineinhalb Jahren stets pünktlicher Mietzahlung (eher zu früh als zu spät) und sofortiger Begleichung der NK-Abrechnung nach dem ersten Jahr.

    Wobei ich jetzt heute abend mal nachsehen muss, ob das mit den 150€ auch berücksichtigt wurde und wir nicht ~180 plus 150 hätten kriegen sollen statt der 150 plus ~30. Aber ich glaube eher letzteres, die NK-Abschläge waren ja ohnehin sehr niedrig.

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Gab es da nicht unlaengst ein Urteil vom BGH das der Vermieter keinesfalls die ganze Kaution sondern lediglich einen Teil zurueckbehalten darf unter Beruechsichtigung virangegangener Abrechnungen?

  • Soweit ich es verstanden habe, möchte der TE wissen, ob der Vermieter einen Teil der zu viel gezahlten Miete zurückhalten kann, um Nachzahlungen aus der NK-Abrechnung abzudecken. Und das darf er mit Sicherheit nicht.
    Miete und Nebenkosten sind schön getrennt voneinander zu halten. Selbst die Kaution darf - wie oben bereits geschrieben - nur in Ausnahmefällen teilweise zurückbehalten werden.
    Also, überschüssige Miete komplett zurückfordern und auf keine Diskussionen einlassen.

    Gruß
    Jens

  • Hallo!

    Jens68:

    Ähm, Du hast aber schon sehr aufmerksam den Eingangstext gelesen und die Auszüge aus Anwaltsforen von MisterMR??? Da steht eindeutig drin, dass der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten darf. Der Mieter hat im Fall des BMW740i auch eine Kaution hinterlegt und zwar in Form einer Bürgschaft... Da der Vermieter die nicht teilen kann, behält er alternativ die ganze Bürgschaft - die kostet aber auch Geld... Von daher gesehen sollte man sich das überlegen...

    Ob der Vermieter nun einen Teil der überzahlten Miete einbehält oder einen Teil der Kaution, ist zwar m.E. rechtlich ein Unterschied aber de facto hat der Vermieter das Recht, einen Teil des Geldes des Mieters einzubehalten - es läuft dann eben so wie in Feuerwehr520i geschilderten Falles...

    Gruß

    Shadowmak

  • so, grad nachgesehen...

    Gesamt-NK inkl. HK: 406,75€ für 01.05.-31.08.
    Nebenkostenvorausz.: 440,00€
    Kautionszurückhaltung: 150,00€ :rolleyes:
    Rückerstattung: 183,25€

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • @ Shadowmak
    Ich denke schon, dass ich den Eingangstext aufmerksam gelesen habe: ;)

    Zitat

    Person A war bis 11.7. Mieter bei Person B. A zahlte noch die Miete komplett für Juli, kriegt diese aber anteilig zurück, da sofort Nachmieterin C einzog.

    Zitat

    Aufgrund zu erwartender höherer Nebenkosten für 2009 will B einen Teil der restlichen Miete einbehalten und nur einen Teilbeitrag zurückzahlen und erst 2010, wenn die Nebenkostenabrechnung für 09 erfolgt, genau zurückzahlen oder nachfordern.

    Person A kann die restliche Miete für 12.7. bis 31.7. komplett und sofort zurückfordern. Für Nachzahlungen aus der NK-Abrechnung oder sonstige Forderungen (z.B. Schäden an der Wohnung) kann Person B gerne die Bürgschaft behalten.

    Gruß
    Jens

  • ... was Person A aber vierteljährlich Gebühren für die Bürgschaft kostet anstatt einfach einen Teil der Restmiete bei B zu lassen ;)

    Es geht A ja darum, möglichst wenig zu verschenken. Aber habe ich oben SO ja nicht geschrieben, stimmt :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jens68
    na, wenn das so ist. Habe gar nicht gewusst, dass eine Bürgschaft Gebühren kostet. Nun bin ich schlauer ... :)

    Gruß
    Jens

    Ein Bankbürgschaft schon... Macht die Person A aber auch kein 2. Mal :D

    Gruß

  • Hallo!

    Klar kostet eine BANKbürgschaft Geld... ;)

    Aber auf der anderen Seite ist es immer die Frage, was günstiger ist: das Konto zu überziehen oder eine Bankbürgschaft zu besorgen... Auch ist die Frage, ob man das eigene Geld nicht lieber für "gute" Zinsen anlegt und dafür eine Bankbürgschaft in Anspruch nimmt... Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden...

    Gruß

    Shadowmak

  • Brief an den Vermieter, dass er das Geld gerne einbehalten kann, du es jedoch wie eine Kaution verzinst wieder willst. Dann wird er überlegen, ob er sich den Stress wirklich antut und wenn er es tut hast du keine Nachteile.

    605 Nanometer. Nothing else.