Habe gerade eine mail bekommen, daß es eine Verschärfung der Vorschriften gibt.
Bisher bin ich als Mitarbeiter ohne festen Arbeitsplatz geführt -> 1% Regelung (kein Abzug für Entfernung Arbeitsstätte-> Wohnort). Das passt auch, weil nur 2-3 mal im Monat im Büro bin und sonst beim Kunden vor Ort.
Jetzt gilt die Regelung, daß sobald ich mehr als 46 mal im Jahr an einem Ort bin, dieser als Arbeitsstätte gilt (Besteuerung km Wohnung -> Arbeitsstätte). Auch wenn man nur 5 min da ist, um etwas abzugeben.
Wie wird das jetzt bei Euch geregelt? Extra Fahrtenbuch oder nur Auswertung der Arbeitsaufträge/Rechnungen an den Kunden?