Neue Regelung beim Geldwerten Vorteil von Dienstwagen.

Registrierte und angemeldete Benutzer sehen den BMW-Treff ohne Werbung
Hier registrieren oder anmelden!
Auch aufgrund massiver Botzugriffe limitieren wir eventuell die Anzahl der eingeblendeten Beiträge für Gäste.
  • Habe gerade eine mail bekommen, daß es eine Verschärfung der Vorschriften gibt.


    Bisher bin ich als Mitarbeiter ohne festen Arbeitsplatz geführt -> 1% Regelung (kein Abzug für Entfernung Arbeitsstätte-> Wohnort). Das passt auch, weil nur 2-3 mal im Monat im Büro bin und sonst beim Kunden vor Ort.


    Jetzt gilt die Regelung, daß sobald ich mehr als 46 mal im Jahr an einem Ort bin, dieser als Arbeitsstätte gilt (Besteuerung km Wohnung -> Arbeitsstätte). Auch wenn man nur 5 min da ist, um etwas abzugeben.



    Wie wird das jetzt bei Euch geregelt? Extra Fahrtenbuch oder nur Auswertung der Arbeitsaufträge/Rechnungen an den Kunden?

    Garfield Diesel, jetzt ohne Nebelwerfer

  • *leichenschändmodus on*

    Auch wenn 2008 niemand etwas beigetragen hat, würde mich mal der heutige Stand interessieren.

    In unserem Außendienst (filialisierter Einzelhandel) werden aktuell Dienstwagen mit 1% Regelung ohne Entfernungspauschale zur Verfügung gestellt. Dies geht wohl erst seit wenigen Jahren, vorher musste eine Stammfiliale oder aber der Zentralstandort als Basis für die Versteuerung der Wegstrecke Wohnung-Arbeitsplatz angegeben werden.

    Nun wird gemunkelt, die reine 1% Versteuerung ohne Entfernungskilometer werde wohl in 1-2 Jahren wieder abgeschafft, da der Gesetzgeber dies offenbar kippt (schon beschlossen?).

    Kennt sich jemand damit näher aus? Wäre echt übel, da man schnell das Gebiet tauscht und dann schnell mal 80km bis zum ersten Standort hat, wenn man Pech hat.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Mich interessiert folgende Frage.


    Als Gesellschafter hat man ja die Möglichkeit, ein Privatfahrzeug in eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft einzubringen, so dass das Fahrzeug eine Form der Kapitaleinlage darstellt - so weit, so gut.


    Für die private Nutzung muss man seinen eingebrachten Privatwagen dann wieder mit der 1% Regel bzw. nach Fahrtenbuchmethode versteuern.


    Ich frage mich, ob es Fälle gibt, wo sich das für jemanden wirklich rentiert? Sehe darin nicht so wirklich den Nutzen außer dass ein Gesellschafter vielleicht so klamm ist, dass er außer des Einbringens des Privat PKWs kein Kapitalmittel zusammen gekratzt bekommt.


    Immerhin kauft man einen Privatwagen ja aus versteuertem Nettoeinkommen! Die Gesellschaft für einen Firmenwagen aus nicht versteuertem Geld kaufen und ihn abschreiben.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Kommt auf das Auto und die Fahrleistung an. Ab 20tkm Fahrleistung dürfte es sich bei jedem größeren Auto lohnen, bei Schlachtschiffen wie dem X5 sogar schon ab 15tkm, weil Steuer und Versicherung so teuer sind.

    M&M Kreditkarte + Online Zahlung bei der Zentralen Bußgeldstelle = Vielfliegermeilen für Tiefflug auf der Autobahn :D:top:

  • Kommt auf das Auto und die Fahrleistung an. Ab 20tkm Fahrleistung dürfte es sich bei jedem größeren Auto lohnen, bei Schlachtschiffen wie dem X5 sogar schon ab 15tkm, weil Steuer und Versicherung so teuer sind.


    Steuer und Versicherung ist doch gleich teuer, ob man nun einen Privatwagen einbringt oder direkt über die Gesellschaft einen Wagen anschafft. :confused:

    Viele Grüße
    Oliver

  • Steuer und Versicherung ist doch gleich teuer, ob man nun einen Privatwagen einbringt oder direkt über die Gesellschaft einen Wagen anschafft. :confused:


    Ach so, du meinst Einbringen vs. Kaufen. Da sehe ich auch keinen Unterschied...ob du Kohle oder Auto einbringst ist doch egal. Ist halt manchmal praktischer den bekannten privat PKW einzubringen als den privat PKW zu verkaufen und einen Firmenwagen zu kaufen.
    Privat PKW aus Firmengeldern finanzieren ist ja nicht einfach möglich.

    M&M Kreditkarte + Online Zahlung bei der Zentralen Bußgeldstelle = Vielfliegermeilen für Tiefflug auf der Autobahn :D:top:

  • Ach so, du meinst Einbringen vs. Kaufen. Da sehe ich auch keinen Unterschied...


    Na es ist doch ein riesen Unterschied, ob man einen Wagen aus versteuertem Nettogehalt kauft und ihn dann einbringt oder ob die Gesellschaft aus nicht versteuertem Betriebsvermögen einen Wagen kauft.


    Versteuern muss man den privaten Nutzungsvorteil so oder so.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Eine Bareinlage ist in der Regel auch aus versteuertem Nettogehalt. Also kein Unterschied


    Natürlich, aber ich glaube, das ist nicht das, was Oliver meint. Tatsächlich ist es imho so, dass die Möglichkeit zur Einbringung von privaten Fahrzeugen hauptsächlich für Startups interessant ist, weil ein junges Unternehmen i.d.R. nicht über das nötige Kapital verfügt, um Firmenwagen anzuschaffen. Wenn es sich nicht gerade um ein Taxiunternehmen handelt, ist die Anschaffung anderer Betriebsmittel ja auch deutlich wichtiger als der Kauf von Firmenwagen.


    Gruss
    Andreas

  • Eine Bareinlage ist in der Regel auch aus versteuertem Nettogehalt. Also kein Unterschied


    Das ist richtig.


    Aber mir ging es eher um die Abwägung, wie man günstiger einen Wagen fährt. Wenn die Gesellschaft den Wagen aus unversteuerten Mitteln kauft, bringt das doch viele Vorteile:


    - Vorsteuerabzug
    - Zahlung aus unversteuertem Betriebsvermögen


    Ich sehe da irgendwo keinen Nachteil für den privat nutzenden Gesellschafter.



    Wenn er aber den Wagen einbringt, zahlt er diesen zunächst privat aus bereits versteuertem Vermögen, drückt die Mehrwertsteuer dafür ab und versteuert das Ganze am Ende auch noch mit 1%, während sich das eingebrachte Kapital ja sozusagen abnutzt. Je älter der Wagen ist, desto sinnfreier erscheint mir das, denn man versteuert ja in der Regel den Listenpreis (wobei Fahrtenbuch auch eine Alternative ist).


    Ich wollte einfach mal wissen, ob ich falsch liege und es doch einen anderen Grund gibt, einen Privatwagen einzubringen, auch wenn man nicht so klamm ist, dass man keine andere Form von Eigenkapital einbringen kann.....

    Viele Grüße
    Oliver

  • Gehen wir mal davon aus das des Fahrzeug schon da ist.
    - Ein Verkauf und Neukauf wird immer teurer werden. Vorsteuer kann ich nur ziehen wenn von einem Händler mit Umsatzsteuer verkauft wurde.
    - Geht es sicher eher um die Gründungsphase. Wo soll da unversteuertes Betriebsvermögen herkommen?


    Ganz davon abgesehen .... das mit unversteuerten Betriebsvermögen wird eh irgendwie schwierig. :D


    Trotzdem ist Sachgründung eher anstrengend. Bargründung und Ankauf der Sachwerte macht sich immer besser.

  • Gehen wir mal davon aus das des Fahrzeug schon da ist.


    Nein, davon nicht ausgehen. Das wird alles zu kompliziert.




    Geht es sicher eher um die Gründungsphase. Wo soll da unversteuertes Betriebsvermögen herkommen?


    Geh einfach mal davon aus, Beides ist möglich.


    a) Privatkauf und Einbringen in eine Gesellschaft


    b) Kauf eines Wagens durch die Gesellschaft selbst




    Vorsteuer kann ich nur ziehen wenn von einem Händler mit Umsatzsteuer verkauft wurde.


    Die Gesellschaft würde den Wagen neu beim Händler kaufen.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Schon allein wegen dem Finanzamt wäre der Kauf durch die Gesellschaft etwas einfacher.
    Bei Sacheinlage wäre eine Wertermittlung notwendig. Die dürfte bei einem Neuwagen nach dem Privatkauf eben kaum der Neupreis sein. ;)
    Also verliert man neben der Umsatzsteuer auch noch den Neuwagenpreis.


    Ein Prüfer könnte hier ganz schnell auf Schwarzgeld kommen.

  • Was auch zu beachten wäre: Die Bewertung der Nutzung des PKWs und die Gesellschaftsform.


    Zählt der PKW zum Privat- oder Betriebsvermögen? Das ist nur aus der Nutzung zu beurteilen. Und das kannst du in verbindung des Steuerberaters klären.


    Wenn GmbH - und du Angestellter - dann kannst du es Pauschal mit 1% versteuern.
    Bei Personengesellschaften wird es schwieriger. Stichwort: Notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen...

    Grüße
    Markus <-- formerly known as powders


    To be or not to be · Shakespere | To do is to be · Nietzsche | To be is to do · Sartre | Do be do be do · Sinatra

  • Wenn ich das Wort "Gewillkürtes.." in Steuergesetzen lesen muss, drehts mir die Nägel auf.


    IMHO kann man es für "Otto-Normal-Gründer" eigentlich so auf den Punkt bringen:


    Es kommt immer auf den Einzelfall darauf an - und: Es ist meist ein Rechenexempel, was 'günstiger' kommt. Kann man nämlich Pauschal so nicht sagen.


    Klar, der Kauf über die Firma und die 1% Versteuerung ist die bequemste, wenn man die Möglichkeit dazu hat. Aber nicht immer die günstigste, da gibt es viele Gestaltungsvarianten.


    Aber es fängt schon bei den einfachsten Sachen an: Um Geld "sparen" zu können, ist meistens die Pflicht eines Fahrtenbuchs unumgänglich. Der Aufwand lohnt oft.
    Aber man muss es dann auch tun, sonst könnte man schnell in Erklärungsnot kommen.


    Und laut Beratungsunternehmen ist glaube ich das Fahrtenbuch wohl neben der Barkasse wohl der Punkt, wo es zwischen Steuerprüfer und Unternehmer am öftesten Differenzen gibt.. ;)

    Grüße
    Markus <-- formerly known as powders


    To be or not to be · Shakespere | To do is to be · Nietzsche | To be is to do · Sartre | Do be do be do · Sinatra


  • Aber es fängt schon bei den einfachsten Sachen an: Um Geld "sparen" zu können, ist meistens die Pflicht eines Fahrtenbuchs unumgänglich. Der Aufwand lohnt oft.
    Aber man muss es dann auch tun, sonst könnte man schnell in Erklärungsnot kommen.


    Ein Fahrtenbuch habe ich jetzt auch. Die 1% Regelung ist mir viel zu teuer. Auch bei hohem Privatanteil rechnet sich in der Regel ein Fahrtenbuch ab dem dritten Jahr, wenn die Abschreibungen und somit die zugrunde gelegten Fahrzeugkosten langsam geringer werden.....


    Wenn man über 50% privat fährt, dann am besten am Anfang 1% und ausrechnen, ab welchem Jahr man den Break Even hat und auf Fahrtenbuch umstellt.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Hi,
    ich habe eine Frage zum Dienstwagen. Wenn manisch für die 1% Regelung entscheidet ist die Verteuerung des Geldwerten Vorteils klar. Auch mit der Entfernung zur Arbeitsstätte.
    Wenn man jetzt keine Tankkarte bekommt, sondern die Tankkosten selber tragen muss, wie sieht das bei Dienstlichen Fahrten aus? Kann ich diese dann wieder steuerlich geltend machen?
    Die Fahrten zur Arbeitsstätte sicherlich über die Pendelerpauschale, aber wie sieht es mit den Dienstfahrten aus?
    Was ist, wenn ich eine Beteiligung an den Leasingkosten habe? Werden die direkt zum Abzug gebracht?



    Gruss


    Pascal

    Der Versuchung sollte man nachgeben, man weiß nie, ob sie wiederkommt. (Oscar Wilde)