Gebrauchtwagen verkaufen

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  • Bei einem eventuellen Schaden erhöht sich allerdings der Schadenfreiheitsrabatt nicht obwohl die Versicherung bis zur Ummeldung "mit übernommen" wird. Und die KFZ-Steuer wurde bei mir bislang immer taggenau - also Tag des VK - abgerechnet.

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Du sollest lieber dein Halbwissen auf Vordermann bringen! :rolleyes: Und den Beitrag von Martin lesen. Der hilft dir weiter. ;) An dieser Stelle schon mal viel Spaß bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche, wenn der Käufer nichts drauf hat. :)


    Was für Ansprüche wären das denn?
    Glaubst Du denn wenigstens dem ADAC, wenn Du mir schon nicht glaubst:
    https://www.adac.de/infotestra…/autoverkauf/default.aspx

    Zitat


    Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt.



    Es ist schneller und bequemer den Kaufvertrag an Versicherung und Finanzamt zu schicken, als einen halben Tag Urlaub zu nehmen und auf dem Straßenverkehrsamt 3 Stunden wartend uralte zerfledderte Autobildzeitungen zu lesen.

    Wenn ich ein Auto kaufen will, dann will ich auch eine Probefahrt machen. Da ich arbeite geht das nur am Wochenende.
    Und wenn ich das Auto haben will, dann will ich es auch gleich bezahlen und mitnehmen, insbesondere wenn es einige 100 km weit weg steht.
    Und wenn das alles nicht geht, dann hat es sich gleich erledigt.

    Ich habe auch mal ein Auto privat verkauft, bei dem sich der Käufer nachweislich einen Monat zeit gelassen hat mit der Ummeldung.
    Die Steuer habe ich aber tagesgenau mit dem Zeitpunkt der Übergabe erstattet bekommen.

    Wichtig ist aber, wie bereits gesagt, die Identität des Käufers zu kennen.
    Daher lasse ich mir auch immer den Perso zeigen und notiere die Anschrift und Ausweisnummer auf dem Vertrag.
    Und für die Probefahrt auch den Führerschein zeigen lassen.

    6 Mal editiert, zuletzt von Cephalopod ()

  • Alternativ überlege ich heute 5 Tages Überführungskennzeichen zu holen.
    Weiß jemand wie das funzt, muss das der neue Käufer beantragen, oder ich?




    *EDIT* Korrigiere mich, ist wohl seit Frühjahr 2015 geändert...


    --------------------------------------------------------------------------------------------------------

    "Eigentlich bin ich ganz anders - ich komm nur so selten dazu..."

    3 Mal editiert, zuletzt von PrimalFear ()

  • Jeder soll es machen wie er denkt es sei richtig! Aber bitte hinterher nicht jammern! Und wo ist das Problem mit Probefahrten? Das Fahrzeug wird bei erfolgten Kauf bei der Abholung ohne Kennzeichen übergeben. Der Käufer bringt eigene Kurzkennzeichen mit. Ich melde den Wagen umgehend ab und der Kfz.-Brief geht per Expressversand an den Käufer. Dauert max. 1 Tag.

  • Der Käufer bringt eigene Kurzkennzeichen mit.


    Du bringst zu jeder Probefahrt Deine Kennzeichen mit :confused:
    (mit dem ganzen Aufwand inkl. Vollmacht des aktuellen Halters, Versicherungsbescheinigung, neue Schilder und wieder einen halben Tag auf der Zulassungsstelle) :confused: :confused: :confused:

    2 Mal editiert, zuletzt von Cephalopod ()

  • Man bekommt ohne Fahrzeugdaten keine Kurzzeitkennzeichen mehr, es wurde zuviel Missbrauch getrieben.


    Der Käufer kann sich also nicht im Voraus Kurzkennzeichen besorgen.

    Grüße Peter

  • Du bringst zu jeder Probefahrt Deine Kennzeichen mit :confused:
    (mit dem ganzen Aufwand inkl. Vollmacht des aktuellen Halters, Versicherungsbescheinigung, neue Schilder und wieder einen halben Tag auf der Zulassungsstelle) :confused: :confused: :confused:



    Nicht zur Probefahrt! Da ist das Fahrzeug doch noch angemeldet! Nur zur eigentlichen Abholung/Überführung! Mach es nicht komplizierter, wie es ist! ;) Und da hat er die Fahrzeugdaten!

  • Nicht zur Probefahrt! Da ist das Fahrzeug doch noch angemeldet! Nur zur eigentlichen Abholung/Überführung! Mach es nicht komplizierter, wie es ist! ;) Und da hat er die Fahrzeugdaten!


    Nunja, wenn das Traumauto aber am anderen Ende Deutschlands steht, will ich nicht unbedingt zweimal hinfahren.
    Und wenn ich sowieso nochmal hinmüsste, dann Überweise ich die Kohle, lass mir den Brief schicken und mache gleich die richtigen Kennzeichen.
    So habe ich es das mit meinem BMW vom Händler gemacht.

  • Finde den Thread nicht (mehr) daher dann noch einmal meine Erfahrungen.


    Fahrzeuge werden nur abgemeldet übergeben.


    Ein Freund hatte das Dilemma. Fahrzeugwert 1.000 €uro, Käufer zahlt 500 €uro an, nimmt das Fahrzeug mit und dann "treffen wir uns am Donnerstag bei der Zulassungsstelle zum ummelden und Restsumme bezahlen", Brief einbehalten, "Käufer" nimmt Auto angemeldet mit.


    Donnerstag kein Käufer bei der Zulassung, Handynummer nicht mehr erreichbar.
    Tolle Wurst.


    Versuch der Abmeldung unmöglich, Kennzeichen liegen nicht vor.
    Versuch durch eidesstattliche Versicherung abzumelden laut Zulassung nicht möglich.


    Die Monate vergehen ... mein Kumpel zahlt weiter Versicherung und Steuern, dann "endlich" ein Ticket aus Hamburg von wegen falsch parken.


    Sofort Freunde in HH aktiviert die die Gegend im Umkreis Ticket absuchen, 50 € Belohnung ausgesetzt, zwei Tage später lagen die Kennzeichen in der Post.:D


    Ich gebe nur noch in Zahlung, wegen ein paar hundert €uro mache ich mir keine schlaflosen Nächte.


    Als ich die GS an Privat verkauft habe mußte der Käufer ein Kennzeichen mitbringen und bar bezahlen. Wer kaufen will akzeptiert meine Bedingungen oder muß sich anderweitig orientieren.

    "Bitte ohne Speck und Eier !"

    Manfred, 53, Trucker - bestellt sich gerade eine Frau aus Thailand ...


    Userpage des Lexus ist nun online.

  • Da es aber Zulassungsstellen gibt, die ohne Fahrzeugpapiere kein KZK mehr ausstellen - egal ob sie es müssen, weil was willst Du dagegen machen?
    (Klagen? Dann haste immer noch kein KZK)

    Der Versicherungsrabatt geht definitiv nicht flöten und die Kfz-Steuer hab ich gg. Nachweis auch immer taggenau erstattet bekommen.
    Ausserdem verkaufe ich meine Autos üblicherweise nicht an Leute die es "exportieren" o.ä.

    Natürlich hat Detlev im Prinzip teilweise recht, auch wenn für mich als VK der Aufwand sehr niedrig ist, wenn ich die Übergabenachweise an Versicherung und Zulassung gebe und ggf. noch nen Zeugen habe der die Übergabe bestätigen kann.

    Für mich als Käufer erschwert allerdings jemand der seine Vorurteile und Ängste zu sehr pflegt, den Kauf um einiges.
    Ich habe durch die KZK erhöhte Kosten, hab einen erhöhten Zeitaufwand (in Berlin gibt's mittlerweile Zulassungsstellen, da geht es nur noch mit Termin - und der ist in 2 Wochen - ja meint ihr denn ich mach das gleich zweimal mit?) und ich fahre garantiert nicht N Kilometer gleich mehrfach und nehm mir ggf. noch nen zweiten Tag Urlaub.

    Da muss das schon ein seltener Old-/Youngtimer sein, dass ich mir das überhaupt antun würde und das würde eingepreist werden.
    Bei einem Alltagsauto so wie ich jetzt gerade eines suche mach ich das sicher NICHT mit.

    Und zum Thema "Kein Bargeld sondern Überweisen lassen"
    Schön für den VK, dass er keine Blüten kriegt - aber als Käufer müsste ich wenn ich ähnlich vorsichtig bin ja mit dem Klammerbeutel gepudert sein.
    Ich überweise eine ggf. fünfstellige Summe und hör dann nichts mehr von dem Verkäufer oder der sagt, er hat das Geld nicht bekommen.
    Dann hab ich kein Auto, kein Geld mehr für ein anderes und darf noch einiges an Geld investieren weil ich das Geld nur privat einklagen kann - bei nem Kauf vom Händler ja - aber privat? Sicher nicht, nicht mal seit Einführung der IBAN durch die es erschwert ist mal eben zu sagen dass bei der Kto.-Nr. sicher ein Dreher passiert ist.

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Man bekommt ohne Fahrzeugdaten keine Kurzzeitkennzeichen mehr, es wurde zuviel Missbrauch getrieben.


    Der Käufer kann sich also nicht im Voraus Kurzkennzeichen besorgen.


    Doch kann er er braucht nur die Fahrgestellnummer, die wird er wohl vorher vom Verkäufer erfragen können.



    Ich habe schon einige Autos verkauft. Alle wurden von mir vorher abgemeldet. Nach Zahlung des vollen Betrages hat der Käufer den Brief und das Auto bekommen. Das Ganze dauert genau 1 Tag, ist also auch schnell. Ok, am Wochenende geht es halt nicht.

    Auch nehme ich kein Bargeld an, sondern lasse mir das Geld auf mein Konto überweisen.


    Ich kann jeden nur davor warnen vorab Geld zu überweisen, selbst bei einem noch so netten und seriös wirkendem Verkäufer. Ist halt nicht jeder so eine ehrliche Haut wie Thorbeno.

  • ...Und für die Probefahrt auch den Führerschein zeigen lassen.




    Das ist schon mal gut, bringt aber auch keine Sicherheit.

    Wenn der Mann keine Fahrerlaubnis besitzt, bist du dann in der Verantwortung bei einer Kontrolle.

  • Doch kann er er braucht nur die Fahrgestellnummer, die wird er wohl vorher vom Verkäufer erfragen können.

    Kann er probieren - ob ers kriegt is was anderes.
    Wie ich schon schrieb machens manche nur mit Papieren.
    Warum?
    Wer damit Schmuh treiben will - das waren die, die die VIN nie eingetragen haben und damit dann 12 Autos überführt haben - dem ist es auch egal ob da ne VIN drinn steht die dann bei ner Kontrolle nicht stimmt (Oh, da haben wir wohl 2 Scheine verwechselt - der andere fährt in 5km Entfernung)



    Ich kann jeden nur davor warnen vorab Geld zu überweisen, selbst bei einem noch so netten und seriös wirkendem Verkäufer. Ist halt nicht jeder so eine ehrliche Haut wie Thorbeno.

    Jepp, siehe oben - da wäre die Rückforderung Privatrecht und das kann sich ziehen und wenn der VK dann nix hat...

    Das ist schon mal gut, bringt aber auch keine Sicherheit.

    Wenn der Mann keine Fahrerlaubnis besitzt, bist du dann in der Verantwortung bei einer Kontrolle.


    Aber ne andere Möglichkeit hat ein Privatmann nicht und damit ist man definitiv aus dem Schneider wenn der gefälscht wäre oder ne 2. Ausführung weil der erste bei der Polizei liegt

    Georg

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Die Zulassungsstellen handhaben das sehr unterschiedlich.


    Bei uns in der Gegend reicht meistens eine Kopie der Dokumente per Fax oder email, nur mit der FIN bekommt man gar nichts.


    Ich verkaufe nur an Händler (der letzte ist geleased) und habe deutlich weniger Stress und Ärger - aber eben auch weniger Geld.


    Muss jeder wissen, was er macht.


    Theoretisch haftet der Käufer ab Zeitpunkt der Übergabe, wenn alles ordentlich dokumentiert ist - praktisch möchte ich es nicht drauf ankommen lassen.


    Außer bei einem Freund, aber mit denen macht man eh keine Geschäfte. ;)

    Grüße Peter

  • Ich habe bisher bei jedem Autoverkauf und auch Autokauf (sofern nicht vom Händler) das gleiche Prozedere gehabt: Käufer kommt, fährt probe, unterschreibt Kaufvertrag, gibt die Kohle bar ab, nimmt das Fahrzeug mit und meldet um.


    Gab bisher noch nie Probleme.

  • Das ist schon mal gut, bringt aber auch keine Sicherheit.


    Wenn der Mann keine Fahrerlaubnis besitzt, bist du dann in der Verantwortung bei einer Kontrolle.

    Aber zumindest bist Du dann nicht dran wegen Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. ;)

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Und zum Thema "Kein Bargeld sondern Überweisen lassen"


    Auch was von mir dazu.
    Bei uns um die Ecke hat meine Hausbank einen 24h Bargeldeinzahlungsautomaten.
    Geld wird geprüft und gleich dem Konto gutgeschrieben.

  • Bei mir auch.
    Aber ich wohne in München und Du wohnst sicher auch in ner größeren Stadt.
    Aber viele haben diese Möglichkeit halt nicht weil sie ausserhalb wohnen und auch nicht jede Bank so was anbietet.

    Ausserdem lies mal die Bedingungen für diesen Automaten - Du kannst da nämlich nicht unendlich viel Geld einzahlen. Hintergrund ist da das Geldwäschegesetz. Das begrenzt die Einzahlungen schon mal auf 15k€ und selbst das muss die Bank nicht ausreizen und da meist auch die Anzahl der Scheine begrenzt ist, ist z.B. bei 50ern schon bei 10k Ende Gelände.

    Ich hatte das Problem nämlich schon mal - eben genau wegen nem Autoverkauf und bin dann dagestanden mit dem "Haufen" Bargeld. :mad:

    Georg

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.


  • ...
    Ich kann jeden nur davor warnen vorab Geld zu überweisen, selbst bei einem noch so netten und seriös wirkendem Verkäufer. Ist halt nicht jeder so eine ehrliche Haut wie Thorbeno.



    Das verstehe ich nicht. Es geht um die Zahlung des Kaufpreises für das Auto. Ich kann die Geldscheine nicht sicher auf Echtheit prüfen. Auch Banken machen das mit technischen Hilfsmitteln.

    Und von einer Vorabüberweisung schrieb ich nicht.

    Es gibt evtl noch die Alternative, gemeinsam zur Bank zu fahren und das Geld auf Echtheit prüfen zu lassen. Wenn es zeitlich passt.

    Meinen Z3 habe ich auch per Überweisung bezahlt, da der Verkäufer kein Bargeld annehmen wollte.