Gebrauchtwagen verkaufen

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  • Hallo,

    bin zur Zeit dabei meinen Compacten zu verkaufen!

    Hab auch kürzlich eine Anfrage bekommen zwecks Besichtigung.

    Jetzt hat die Person direkt nach Telefon bzw. Adresse gefragt - damit sie mal vorbei kommen kann und den Wagen besichtigen kann.

    Mich wundert die direkte Frage nach der Tel.-Nr. bzw. Adresse.
    Ohne die Standart-Fragen nach Vorbesitzer, Unfall etc. pp.

    Ok ich meine nicht jeder hat Ahnung von Autos aber irgendwie kommt mir das spanisch vor...

    Was meint Ihr?

    Ich dachte, ich treffe mich an nem öffentlichen Ort (Supermarkt Parkplatz etc.).

    Ich meine okay, mein Wagen ist kein 7er oder ähnliches, aber ein bissl misstrauisch bin ich schon !

    Wie schaut das aus mit Probefahrt (Versicherung?)?


    Habt Ihr ein paar hilfreiche Tipps ??

    Gruß vom misstrauischen :D Marc

  • Servus,

    naja, den e36 Compact will er sicher nicht klauen indem er nach Deiner Adresse fragt. Die Nummer - ? Da hat er doch angerufen?

    Ganz ehrlich: Würdest Du mich als Käufer auf nen öffentlichen Parkplatz bestellen würde ich nicht mal aussteigen. Da kann ja nur was faul sein ;)

  • Was ist denn daran bitte merkwürdig ?

    Kann ich absolut nicht verstehen, andersrum würd ich es als Kaufinteressent höchst merkwürdig finden auf einen Supermarktparkplatz oder sowas gelotst zu werden.

  • Weiß ja nicht was in Deinem Angebot steht, aber nicht jeder will erst eine Lebensgeschichte hören. Wo steht die Kiste, wann kann man die sich anschauen - fertig. Ob 2 oder 4 VB juckt manche bei diesem Alter nicht mehr... ;)

  • Joah mal sehn!

    Ich bin da eher etwas vorsichtiger!

    Ich sag mir dann lieber ein bissl mistrauig als zu offen mit allem wedeln!

    Wenn ich ausgeraubt werde, seid Ihr Schuld... :p


    FrecherFuchs:
    Ich frag zuerst mal nach der Historie des Wagens (Vorbesitzer, Schäden etc. pp.)
    Und mach mir ein Bild was ich da erwarten kann bzw. was mich da erwartet.

    Aber wir werden sehn !!!

  • Du kannst doch auch einen "Kompromiss" machen:

    Nenne als Treffpunkt nicht den Supermarktparkplatz, sondern suche Dir eine "neutrale Adresse" in Deiner Umgebung ..... nur eben nicht bei Dir vor der Tür.

    Copdland

  • Ich bin da teilweise auch recht direkt, weil am Telefon kann der VK mir eh viel erzählen und wenn das Auto 10 Beulen hat werden eh nur max. 2 erwähnt, damit der mögliche Käufer erst mal da ist und man reden kann.
    Warum also das Procedere nicht abkürzen und direkt gucken wenns in der Gegend ist?

    Georg

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Also bei einem 12 Jahre alten Compact ist die Anzahl der Vorbesitzer sicher nicht mehr ausschlaggebend. Von einem ehrlichen Verkäufer erwarte ich zudem dass er die Vorschäden im Inserat angegeben hat, andernfalls hilft sowieso nur eine Besichtigung um das vielleicht festzustellen.

    Und warum ausrauben ?? In aller Regel hat doch der Käufer a Bündel Scheine dabei und nicht du als Verkäufer.

    Ich bin ja auch gern mißtrauisch... aber in dem Fall gibt es für meine Begriffe überhaupt keinen Grund.

  • Nimm einfach noch einen großen Freund mit und trefft Euch auf einem Kneipenparkplatz. Der ganze Vertragskram macht sich besser im Sitzen bei einem Kaffee, falls er Dein Auto gleich kauft. Ich saß damals bei der Familie auf dem Sofa :D

    Grüße, Thomas.

    Wir sind jung, weiß und ledig. Also!
    Userpage

  • Hi Ihr,

    ich greife mal den uralt Thread auf..

    Ich möchte einen Gebrauchtwagen an Privat verkaufen.

    Bedingt durch eine Finanzierung ist der Brief bei der Bank, der Käufer will das Auto aber sofort & auf mich angemeldet überlassen bekommen.

    Er will mir 90% von KP sofort bei Abholung in Bar geben, dann , eine Woche später, bei Abholung vom Brief und Winterreifen ( eingelagert) die restlichen 10% vom KP.
    Alles vertraglich ausgemacht( meine Wahl welcher Kaufvertrag, dachte an ADAC)

    Wenn ich den Wagen angemeldet hergebe, inkl einem Vertrag wann, welche Uhrzeit übergeben wurde, gibt es da was zu befürchten für mich im Falle eines Unfalles / Tickets wegen Raserei, etc pp?

    Was meint Ihr?

    Danke,
    Tom


  • Du bleibst erstmal, bis zur Abmeldung/Ummeldung, für alles haftbar, was mit dem Wagen passiert! Punkt, ohne Komma! Der Rest klä sich am "grünen Tisch".
    Mir persönlich, bei einer unbekannten Person, ein zu großes Risiko.

    Echt? Ich dachte mit einem entsprechendem Vertrag der Ubernahme zum Zeitpunkt xy an Person xy bin ich "safe"?

    Gruß
    Tom


  • Hallo,

    ich würde das so nicht machen, weil - gut, ich kenne den Käufer natürlich nicht - es durchaus denkbar wäre, dass er nach einer Woche so viele "Mängel" gefunden hat, dass Du den 10% und im schlimmsten Fall Deinem Auto hinterherlaufen darfst.

    Möglicherweise eine ganz findige Masche, den Kaufpreis um 10% zu drücken.

    Gruß aus Bayern

    Werner

  • Ja, aber dann hat er immer noch nicht den Fahrzeugbrief (und die Winterreifen).

    Grmpf...
    Schon wieder vergessen, die Signatur zu ändern...

  • Ja, aber dann hat er immer noch nicht den Fahrzeugbrief (und die Winterreifen).

    So mein Gedanke, auf die WR ist geschi**en, aber der brief.. der zählt.

    Alternativ überlege ich heute 5 Tages Überführungskennzeichen zu holen.
    Weiß jemand wie das funzt, muss das der neue Käufer beantragen, oder ich?

    Im Landratsamt geht keiner an's Telefon heute :(

    Grüßle
    Tom


  • Du bleibst erstmal, bis zur Abmeldung/Ummeldung, für alles haftbar, was mit dem Wagen passiert! Punkt, ohne Komma! Der Rest klä sich am "grünen Tisch".
    Mir persönlich, bei einer unbekannten Person, ein zu großes Risiko.


    *Seufz*

    Bitte nicht schon wieder dieses verwirrende Halbwissen.
    Das ist schlichtweg Blödsinn.
    Mit dem Zeitpunkt der Übergabe haftet natürlich der Verursacher.

    Hatten wir schon mehrfach hier im Forum, bitte mal suchen.

    Wichtig ist Datum und Uhrzeit im Vertrag und Identität des Käufers (Ausweisnummer).

  • So mein Gedanke, auf die WR ist geschi**en, aber der brief.. der zählt.

    Aber Du hast ja auch kein Auto mehr. Da geht die Streiterei los.

    *Seufz*

    Bitte nicht schon wieder dieses verwirrende Halbwissen.
    Das ist schlichtweg Blödsinn.
    Mit dem Zeitpunkt der Übergabe haftet natürlich der Verursacher.

    Natürlich, klar. Aber erstmal hast Du als Halter die dämlichen Briefe vom Ordnungsamt o.ä. zu Hause. Wenn er Deine Karre zerlegt zahlt nat. Deine Versicherung, und Du kannst dann probieren, Dich am Käufer schadlos zu halten.

    Knowledge is knowing that a tomato is a fruit. Wisdom is knowing not to put it in a fruit salad

  • Ich habe schon einige Autos verkauft. Alle wurden von mir vorher abgemeldet. Nach Zahlung des vollen Betrages hat der Käufer den Brief und das Auto bekommen. Das Ganze dauert genau 1 Tag, ist also auch schnell. Ok, am Wochenende geht es halt nicht.

    Auch nehme ich kein Bargeld an, sondern lasse mir das Geld auf mein Konto überweisen.

    Anders würde ich es auf keinen Fall machen, denn ich traue keinem Menschen, den ich nicht kenne. Und ich weiß genau, das mir die Übergabe eines angemeldeten Fahrzeuges an einen Unbekannten schlaflose Nächte bereiten würde. Warum sollte ich das tun?

    Wenn es sich um einen seriösen Käufer handelt, wird es keine Probleme geben. Und Interessenten, die mich zeitlich unter Druck setzen, sind mir von vornherein suspekt.

    Jeder muss sich darüber im Klaren sein, dass ein noch so exakt ausgefüllter Vertrag dem Verkäufer nichts bringt, solange er in den Datenbanken von Versicherung, Zulassungsstelle und dem Zollamt als aktueller Halter verzeichnet ist. Und Behörden wenden sich nun mal an den Halter.

    Übrigens ist seit 2015 auch eine Online-Abmeldung möglich. Dies funktioniert allerdings auch nur bei Fahrzeugen mit EZ ab 2015.

  • *Seufz*

    Bitte nicht schon wieder dieses verwirrende Halbwissen.
    Das ist schlichtweg Blödsinn.
    Mit dem Zeitpunkt der Übergabe haftet natürlich der Verursacher.
    ........


    Du sollest lieber dein Halbwissen auf Vordermann bringen! :rolleyes: Und den Beitrag von Martin lesen. Der hilft dir weiter. ;) An dieser Stelle schon mal viel Spaß bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche, wenn der Käufer nichts drauf hat. :)

    Allrad - Vorwärts geht es immer! :top:

    Aber vielleicht ist die Welt auch nicht verückt geworden - vielleicht hat sie nur aufgehört, normal zu sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Detlef59 (25. September 2015 um 08:35)