Da sollte er sich mal mit dem Sprengstoffgesetz beschäftigen hinsichtlich der Aufbewahrungsvorschriften (Menge & Ort), sofern noch nicht geschehen.
Habe ich ihm auch schon ans Herz gelegt, ja.
Ist auch ein wichtiger Hinweis.
Er war zu Silvester mit seiner oben genannten "Ladung" im Auto unterwegs, das war sicherlich auch schon grenzwertig.