ZitatAber er kann ja wohl schlecht verlangen, daß ich das Auto jahrelang in der Garage habe.
Das ist schon eine blöde Situation, aber er weiß ja nichtmal was in dem von ihm unterschriebenen Vertrag steht.
Wenn ich der Käufer wäre und das Auto irgendwann abholen möchte und es wäre nicht mehr da, würde ich ihm wahrscheinlich gewaltige Probleme machen.
Schadenersatz und eine Anzeige wegen Unterschlagung, Diebstahl, o.ä. wäre wohl auf jeden Fall drin.