Nebenkosten bei Gewerbemietverträgen

Registrierte und angemeldete Benutzer sehen den BMW-Treff ohne Werbung
Hier registrieren oder anmelden!
Auch aufgrund massiver Botzugriffe limitieren wir eventuell die Anzahl der eingeblendeten Beiträge für Gäste.
  • Hallo zusammen,


    habe vor kurzem für mein Büro unsere ziemlich hohe Neben-/Heizkostenabrechnung für das Jahr 2002 bekommen.
    Ein Bekannter sagte mir, dass lt. neuem Mietrecht Nebenkosten eigentlich binnen 12 Monaten vom Vermieter abgerechnet werden müssen. Das wäre dann Ende 2003 gewesen ...
    Gilt das auch für Gewerbemietverträge? :confused:
    Weiss jemand Rat? :rolleyes:


    Gruß aus München
    Scheffe :D


    "Während man in Bayern schon immer vorsorglich zu Hause bleibt für den Fall, dass Jesus an dem Tag irgendwas Besonderes erlebt hat, müssen wir in Berlin erstmal googeln, was genau noch mal ein Feiertag war."

  • Zitat

    Original geschrieben von Scheffe2001


    Gilt das auch für Gewerbemietverträge? :confused:



    Hallo,


    nein, das gilt nicht für Gewerbemietverträge.


    MfG
    Klaus Ernst

    Erdöl ist eine unangenehme Absonderung der Erde, eine klebrige Flüssigkeit, die stinkt und in keiner Weise verwendet werden kann.
    Akademie der Wissenschaften, Sankt Petersburg 1806

  • Ist es bei euren Gewerbemietverträgen tendenziell eher so, dass Grundsteuer und Versicherungen eher beim Eigentümer liegen oder eher auf Seiten des Mieters?

    Viele Grüße
    Oliver

  • Bei den mir bekannten Gewerbemietverträgen (und das sind einige) liegt i.d. R. alles beim Mieter. Selbst die Verwalterkosten, die beim Wohnungsmietvertrag nicht mit umgelegt werden. Bei einem Vertrag, das stand das Objekt lange leer, der Vermieter hatte starkes Interesse am Mieter, lange Grundmietzeit, da wurde eine Regelung über die Grundmiete gefunden. ;) Alle anderen Objekte hatten mehrere Interessenten. Da waren keine Regelungen im Sinne des Mieters möglich.

  • Bei den mir bekannten Gewerbemietverträgen (und das sind einige) liegt i.d. R. alles beim Mieter. Selbst die Verwalterkosten, die beim Wohnungsmietvertrag nicht mit umgelegt werden. Bei einem Vertrag, das stand das Objekt lange leer, der Vermieter hatte starkes Interesse am Mieter, lange Grundmietzeit, da wurde eine Regelung über die Grundmiete gefunden. ;) Alle anderen Objekte hatten mehrere Interessenten. Da waren keine Regelungen im Sinne des Mieters möglich.


    So argumentiert der VM auch. Ich habe unsere Spezialisten von der Expansion gefragt, die sehen es anders und meinen, das hätte ein VM zu einem frühen Verhandlungsstadium auf den Tisch bringen müssen und nicht erst kurz vor Unterschrift. Aber die entscheiden es ja am Ende nicht, da nur beratende Funktion. Man könnte es aber vielleicht aushandeln, da es keine weiteren Interessenten gibt aktuell.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Macht das unter dem Strich denn überhaupt einen Unterschied, ist das eine steuerlich nicht absetzbar?


    Ich zahle für eine kleine Halle eine Pauschalmiete, von mir aus könnte der VM auch irgendwelche Kosten umlegen, solange die Belastung unter dem Strich gleich bleibt.

    Grüße Peter

  • Der Vermieter soll die Grundmiete anpassen und die NK komplett umlegen. ;) Manchen muss man helfen. :cool:

    Er sagt ja eben, er habe die Miete in der Annahme taxiert, dass er zusätzlich die in Rede stehenden NK-Positionen absetzen könne.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Das ist doch wie bei ebay früher mit den Versandkosten: passt der Gesamtpreis / die Gesamtmiete oder nicht?


    Und solange nichts unterschrieben ist, kann man alles verhandeln grundsätzlich.

    Grüße Peter

  • Eben.


    Völlig wurst, was die da alles einrechnen - das Objekt kostet X, und das ist es mir wert oder eben nicht.

    Grüße Peter

  • Eben.


    Völlig wurst, was die da alles einrechnen - das Objekt kostet X, und das ist es mir wert oder eben nicht.

    Das ist mir schon klar. Ich wollte nur wissen, ob es da ein übliches Vorgehen gibt (von dem man abweichen kann oder nicht) oder nicht. Wie ich das betriebswirtschaftlich bewerte, das ist eine andere Frage..... ist aber für die Verhandlungen gut, die hiesigen Gepflogenheiten zu kennen.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Naja, so ganz kann es nicht wurst sein ob es eine Gesamtmiete ohne Aufschlüsselung oder wie bei ner normalen Wohnung ne Kaltmiete und Nebenkosten gibt weil ich denke auch als Gewerbetreibender kann ich manche Dinge anders buchen oder in die Steuer einbringen wie den Rest, oder?

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Naja, so ganz kann es nicht wurst sein ob es eine Gesamtmiete ohne Aufschlüsselung oder wie bei ner normalen Wohnung ne Kaltmiete und Nebenkosten gibt weil ich denke auch als Gewerbetreibender kann ich manche Dinge anders buchen oder in die Steuer einbringen wie den Rest, oder?

    Nicht dass ich wüsste. Am Ende zählt doch das zu versteuernde Betriebsergebnis.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Normalerweise sollten das alles Kosten / Aufwand sein und damit gewinnmindernd.


    Es gibt nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, z. B. einen teuren Porsche bei einem Kleinstbetrieb - aber das kann ich mir hier (als Laie) nicht vorstellen.

    Grüße Peter

  • Normalerweise sollten das alles Kosten / Aufwand sein und damit gewinnmindernd.


    Es gibt nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, z. B. einen teuren Porsche bei einem Kleinstbetrieb - aber das kann ich mir hier (als Laie) nicht vorstellen.

    Also den M5 hat zumindest noch niemand beanstandet. ;)

    Viele Grüße
    Oliver

  • Du hattest ja auch noch keine Betriebsprüfung für das Jahr 2020, zudem ist er ein super Klopapiertransporter. ;)


    Wenn die Zahlen groß genug sind, ist auch ein M5 absetzbar.

    Grüße Peter