Dein Sohnemann ist drei? Und jetzt sind schon Probleme zu sehen? Klar, kannst du nachschauen lassen und dich beraten lassen. Sowas ist bei uns eine ganz normale Vorsorgeuntersuchung. Der Preis für eine KFO Behandlung ist sehr individuell...min. vierstellig ist es aber eigentlich immer.
Einer von beiden hat (leider) mein Gebiss. Sprich: Sehr widerstandsfähige Beißer, wenig Löcher - aber das Oberkiefer beißt hinter das Unterkiefer. Ich hatte mehrere Jahre eine lose Spange, dann eine feste Spange, dann wieder eine lose Spange. So ca. von 12-17. Für meine Eltern damals war das schon nicht ganz billig.
Jetzt stehen sie 1a und die Interdentalräume sind sehr eng. Aber das ist ein anderes Thema.
@ Cephalopod:
Das Kleingedruckte muß man natürlich sehr, sehr genau lesen. Bei manchen "Testsiegern" habe ich aber das Gefühl, diese sind nur so günstig, weil man so früh anfängt. Denn wie ist bitte für 9,90 Euro diese sehr gute Leistungsbeschreibung möglich..?
Wenn ich das richtig verstehe hat er jetzt eine Progenie, die wird ja eigentlich immer von der GKV min bezuschusst. Hat er jetzt schon Löcher? Weil du schreibst wenig. Das wäre arg früh, wenn jetzt schon Karies da ist.
Wenn ich das richtig verstehe hat er jetzt eine Progenie, die wird ja eigentlich immer von der GKV min bezuschusst. Hat er jetzt schon Löcher? Weil du schreibst wenig. Das wäre arg früh, wenn jetzt schon Karies da ist.
Nein, nein, das hab ich mißverständlich ausgedrückt.
Ich habe mit meinen 35 Jahren wenig Probleme Mit Löchern, deswegen relativ gute Zähne. Hoffe daß er die dann wenigstens auch hat.
Dafür hat er eben meine Zahnfehlstellungen geerbt..
Er hat noch keine Probleme mit Karies, dafür versuchen wir zu sorgen..
Meine Frau hat öfters Zahnbehandlungen.. obwohl Ihre Zahnhygiene bestimmt besser ist als meine..
Denn wie ist bitte für 9,90 Euro diese sehr gute Leistungsbeschreibung möglich..?
Was ist denn eine "medizinische Notwendigkeit"?
95% aller KFO-Behandlungen sind eher rein ästhetischer Natur ...
Und keine freie Arztwahl. Es soll auch gute tschechische Kieferorthopäden geben
Was ist denn eine "medizinische Notwendigkeit"?
95% aller KFO-Behandlungen sind eher rein ästhetischer Natur ...
Und keine freie Arztwahl. Es soll auch gute tschechische Kieferorthopäden geben
Medizinische Notwendigkeit entscheidet der Arzt, nicht die Versicherung,
daraus ergibt sich die KIS 1-5. Soweit ich das verstanden habe, ist KIS 1 genauso medizinisch notwendig wie Urwald auf Stufe 5. Ist das richtig, @michel k?
Freie Arztwahl bezieht sich darauf, daß man keine Privatärzte engagieren darf.
Wieso soll eine 9,9€ Versicherung das nicht zahlen? Bist du aus einer der hier genannten Branchen?
Ja. Rest > PN
Zitat:
Zitat von powders
Verstehe das Argument auch nicht ganz. Wenn mir bei Check24 in den Versicherungsbedingungen 90% für kieferorthopädische Leistungen angezeigt wird, dann wird das wohl so sein.
Zum Versicherungsvertreter geh ich wegen sowas schon lange nicht mehr.
Da schaue ich lieber genau in die Vertragsbediungungen bei den Vergleichsportalen (Check24 oder die Waizmanntabelle) rein und schau was die bezahlen.
9,90 Euro würde eine solche Versicherung für einen 30 Jährigen sicherlich nicht kosten, sind ja 27 Jahre dazwischen. Wenn diese dann keine Obergrenze in Beträgen bei der Erstattung angegeben hat dann kann das für eine 12-14 Jährigen kein schlechtes Geschäft sein. Und man hat u.u. Beitragsrückstellungen für die Zahnzusatzversicherung für die weiteren Lebensjahre geschaffen.
Weil unterm Strich ist doch heutzutage eine Zahnzusatzversicherung eigentlich immer zu empfehlen (nicht jedes Produkt, aber die Art der Versicherung in direkter Abhängigkeit des eigenen Zustandes des Gebisses..)
So hats mir zumindest mein Zahnarzt erklärt. So war es dann auch.
Guter Zahnarzt. ^^
Waizmanntabelle ist schon mal ein guter Ansatz. Da steht dann auch in dem Dokument zum Download die Beitragstabelle. Und: Oh Wunder! der Beitrag beträgt ab dem 20. Lj 19,40 €. Weiterhin ist der Beitrag OHNE Alterungsrückstellungen, also nach Art eines Schadenstarif kalkuliert. Schön formuliert übrigens:
Zitat:
Beiträge mit Alterungsrückstellungen (ZahnTOPpur, ZahnPLUSpur und ZahnSTARTpur ohne Alterungsrückstellungen)
Realsatiere.
So ein Angebot hatte vor Jahren die schweizerische CSS Versicherung hierzulande, zwischenzeitlich sind die hier nicht mehr am Markt.
Zitat:
Zitat von Cephalopod
Was ist denn eine "medizinische Notwendigkeit"?
95% aller KFO-Behandlungen sind eher rein ästhetischer Natur ...
Und keine freie Arztwahl. Es soll auch gute tschechische Kieferorthopäden geben
Aus den Erläuterungen zu den Bedingungen des genannten Tarifes:
Zitat:
Bei Kindern ist die Situation eine andere. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte noch vor dem ersten Zahnarztbesuch, spätestens aber vor Beginn des Zahnwechsels erfolgen. Sobald der Zahnarzt beim Kind die Vermutung einer Fehlstellung äußert und eventuell eine Überweisung zum Kieferorthopäden ausspricht, ist der der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für den Bereich Kieferorthopädie nicht mehr möglich.
DAS dürfte auch im genannten Beispiel nicht unwahrscheinlich sein. Somit hat sich aus meiner Sicht die Frage nach dem Abschluß im Hinblick auch die Kieferorthopädie erledigt. Und andere Anbieter halten das genauso, den kein Zahnarzt wird seine Zulassung riskieren wegen einer falschen Auskunft an die Krankenversicherung.
Im Endeffekt will ich aber niemanden vom Abschluß von Versicherungen abhalten, aber grade zu diesem Thema herrschen die größten Unklarheiten. Denn wie man sieht sollte man so eine Versicherung auch direkt ab Geburt abschließen und nicht nachdem ein Zahnarzt gesagt hat, da könnte mal was kommen.
*ROTFL*
Geile Bedingungen, damit dürfte sich das Versicherungsmodell für die Zahnspangen soeben in Luft aufgelöst haben.
Und für die Versicherung wären das leicht verdiente 1000 € von powders gewesen
Ich werde mich mal erkundigen, welche ZZV das bei meinen Patienten war. Wie gesagt, ich seh nicht was die wirklich zahlen, da es von den Eltern direkt bezahlt wird, aber ich hab zwei oder drei positive Rückmeldungen erhalten.
Medizinische Notwendigkeit entscheidet der Zahnarzt, da kann sich die Versicherung drehen und wenden wie sie will, darf es aber noch einem Gutachter zuschicken. Hatte aber noch keinen Fall, wo dieser das abgelehnt hat. Für die kig Stufen gibt es eine Einteilung. Ab Stufe 4 kommen aber nochmal richtig spezielle Sachen dazu wie Nichtanlagen, durchbruchsstorungen. Auch eine Stufe 1 mit zB einem ganz leichten offenen Biss sollte therapiert werden.
Ich werde mich mal erkundigen, welche ZZV das bei meinen Patienten war. Wie gesagt, ich seh nicht was die wirklich zahlen, da es von den Eltern direkt bezahlt wird, aber ich hab zwei oder drei positive Rückmeldungen erhalten.
Ich will jetzt nicht von der Ausnahme, welche die Regel bestätigt anfangen und es gibt auch Eltern welche einem Rat folgen, insbesondere wenn bestimmte Sachen in einer Familie schon aufgetreten sind.
Aber wäre schon mal interessant zu wissen, welche Hintergründe es da gab. Gern auch PN ...