Ich hasse das Finanzamt!

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  • Sorry, das sind doch alles nur Spekulationen. Oliver ist IHMO Angestellter, sollte das stimmen, führt seine Firma zumindest soviele Beiträge ab, dass es zu einer solchen Nachzahlung und einer solch hohen Vorauszahlung nicht kommen dürfte. Also müssen andere Einkommensquellen da sein, von denen Oliver nichts geschrieben hat. Also Oliver, wenn Forenberatung gewünscht....Hose runter hinsichtlich der Einnahmen. Weil, selbst hohe Jahres-Boni werden gleich durch den Arbeitgeber versteuert. Ist das evtl. kpl. eine Vorauszahlung auf einen sehr hohen Vorjahresbonus? Ohne nähere Angaben von Oliver ist das hier ein großes stochern im Nebel.

  • Wenn ich mich nicht irre arbeitet Oli selbst und ständig - greift also nicht

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Wenn ich mich nicht irre arbeitet Oli selbst und ständig - greift also nicht


    Genau.


    Also den StB. habe ich nicht erreicht. Es gibt denke ich keine andere Erklärung als dass es sich um Einkommensteuervorauszahlungen handelt, zu denen es noch keinen Bescheid gibt.


    Für ist es auch weniger spannend, woher die Beträge kommen sondern ob das Finanzamt einfach abbuchen darf ohne mit zumutbarem Vorlauf einen ordentlichen Vorauszahlungsbescheid zu liefern.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Wenn das eine EZ oder neu "SEPA-Mandat" ist, rückbuchen. Kann ich sogar online.


    Dann klären.

    Das Schweigen wäre ein Eingeständnis, die Rechtfertigung eine Antwort auf den Verdacht. So verfahren alle Diktaturen mit ihren Gegnern.


    Jörg Baberowski

    Einmal editiert, zuletzt von tom01 ()

  • Ok! Sorry.....meine Annahme ging von "angestellt beschäftigt" aus! Als Selbständiger würde ich, sorry für die Ausdrucksweise, meinem Steuerberater/in in den Allerwertesten treten! Fällt für mich unter => Mandantenbetreuung......-information.

  • Ok! Sorry.....meine Annahme ging von "angestellt beschäftigt" aus! Als Selbständiger würde ich, sorry für die Ausdrucksweise, meinem Steuerberater/in in den Allerwertesten treten! Fällt für mich unter => Mandantenbetreuung......-information.


    Habe den schon angeschrieben und bin auf die Antwort nach Rückkehr gespannt.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Seit wann bist Du denn selbständig, oder ist es deine Frau?


    Du warst doch immer im Einzelhandel in leitender Tätigkeit, deswegen auch meine Verwunderung weil dann soviel Nachzahlung eigentlich kaum vorkommen kann, oder nicht mehr?


    Bei einem solchen Betrag würde mich mein StB jedenfalls vorwarnen, ich bin aber auch nur ein kleines Licht.

    Grüße Peter

  • Die Quartalsmäßig anfallenden Vorauszahlungen stehen mit Terminen auf dem akt. EkSt-bescheid.
    Allerdings gibts bei uns ca. 3. Wochen vor Termin ein Erinnerungsschreiben vom FA.


    GP

    Das Meer geht bis zum Strande und dann verläufts im Sande

  • Seit wann bist Du denn selbständig, oder ist es deine Frau?


    Ich bin etwa seit zwei Jahren selbstständig. Meine Frau ist angestellt.


    Die Nachzahlung als solche ist wie gesagt auch nicht das Problem sondern mir ging es vorrangig um die Art und Weise. Ich habe das Saldo auf dem Giro auch direkt wieder ausgeglichen. Schöner wäre halt gewesen, man hätte das vorher vom Tagesgeld sauber umbuchen können.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Genau.


    Also den StB. habe ich nicht erreicht. Es gibt denke ich keine andere Erklärung als dass es sich um Einkommensteuervorauszahlungen handelt, zu denen es noch keinen Bescheid gibt.


    Für ist es auch weniger spannend, woher die Beträge kommen sondern ob das Finanzamt einfach abbuchen darf ohne mit zumutbarem Vorlauf einen ordentlichen Vorauszahlungsbescheid zu liefern.


    Sofern die Steuererklärung für 2017 schon abgegeben wurde, würde ich auch darauf tippen, dass es sich um die Nachzahlung von Einkommensteuer für 2017 handelt und die gleichzeitige Anpassung der Vorauszahlung für 2018 auf Basis des Ergebnis von 2017. Die Anpassung muss auf nur zwei Vorauszahlungen (3. VJ und 4. VJ 2018) aufgeteilt werden. Daher die relativ saftige Erhöhung.
    Steuerbescheid für 2017 aus dem die Nachzahlung für 2017 sowie die Anpassung der Vorauszahlung für 2018 hervorgeht liegt bestimmt beim Steuerberater und wurde nicht fristgerecht weitergeleitet wegen Urlaub. In dem Fall kommt auch keine Zahlungserinnerung, da die Zahlungsfristen aus dem Steuerbescheid hervorgehen. Erst für die Vorauszahlung 4.VJ 2018 kommt wieder eine Zahlungserinnerung.
    Ich könnte auch immer grad :motz: wenn Unterlagen vom StB. nicht rechtzeitig weitergeleitet werden.
    Mo

    2 Mal editiert, zuletzt von fLiPmO ()

  • Problem war, dass ein Vorauszahlungsbescheid nicht angekommen ist, der dem StB vorlag. Also lediglich Nachzahlung und neue Vorauszahlung wie ich es vermutet habe.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Das Finanzamt hat in einem Erbfall einen "Feststellungsbescheid" für eine Immobilie erstellt. Im Erbschaftssteuerbescheid haben sie diesen zwar erwähnt aber nicht beigefügt.


    Macht es Sinn, sowas anzufordern? Finde ich ehrlich gesagt affig, überhaupt sowas hinterher laufen zu müssen. Als Steuerpflichtiger muss man schließlich auch immer die Hosen vollständig runter lassen aber das Finanzamt scheint vorauszusetzen, dass man derartigen Wertermittlungen pauschal ohne Einblicknahme traut.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Haha, du wagst es dich als Steuerpflichtiger dem FA gleich zu setzen? Man könnte glauben dass das dein erster Kontakt mit dem FA ist.. :D

    Grüße
    Markus <-- formerly known as powders


    To be or not to be · Shakespere | To do is to be · Nietzsche | To be is to do · Sartre | Do be do be do · Sinatra


  • Macht es Sinn, sowas anzufordern? Finde ich ehrlich gesagt affig, überhaupt sowas hinterher laufen zu müssen. Als Steuerpflichtiger muss man schließlich auch immer die Hosen vollständig runter lassen aber das Finanzamt scheint vorauszusetzen, dass man derartigen Wertermittlungen pauschal ohne Einblicknahme traut.


    Seit geraumer Zeit muss man als Steuerpflichtiger auch nur auf Nachfrage die Belege einreichen. Da drehen die den Spiess jetzt wohl auch in der anderen Richtung dahingehend. Das Ordnungsamt schickt mir auch pauschale Rechnungen für eine Flächennutzung im Aussenbereich, ohne mir eine Berechnungsgrundlage beizuheften.



    Haha, du wagst es dich als Steuerpflichtiger dem FA gleich zu setzen?

    Muahahahaha stimmt sowas von.....

    Teil VI der Episode "Das Land muss doch irgendwie kaputtzukriegen sein... "

  • An meiner 17er Erklärung saß eine Auszubildende.
    Da sollte ich auf einmal zu verschiedenen, völlig eindeutig erklärten und seit Jahren im Prinzip unveränderten Sachverhalten völlig unsinnige Nachfragen beantworten. Nacheinander! 5 Monate dauerte es so von der Einreichung bis zum Bescheid.
    Grrrrr....

  • Woher weißt Du, dass es eine Azubine war?


    Die Fragestellung und Arbeitsgeschwindigkeit ist jedenfalls kein Beleg dafür. :D

    Grüße
    Markus <-- formerly known as powders


    To be or not to be · Shakespere | To do is to be · Nietzsche | To be is to do · Sartre | Do be do be do · Sinatra


  • Da sollte ich auf einmal zu verschiedenen, völlig eindeutig erklärten und seit Jahren im Prinzip unveränderten Sachverhalten völlig unsinnige Nachfragen beantworten. Nacheinander! 5 Monate dauerte es so von der Einreichung bis zum Bescheid.
    Grrrrr....


    Falsch... Du hast da einen Turbo-Bescheid erhalten!



    Mein 17er Erklärung ging Anfang Januar ans FA. Stand heute habe ich weder einen Bescheid noch irgendeine Rückfrage dazu.
    Und die Einreichung über den StB erfolgt ja online... :rolleyes: