Ich möchte gerne mein Auto verkaufen und habe mir deshalb von der ADAC Webseite den Kaufvertrag für den Privatgebrauch ausgedruckt.
Da steht in einem Absatz folgender Satz:
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Ziff. 1). Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen."
Ich möchte das Auto natürlich ohne Garantie Verkaufen. Ist ja seit dem 01.01.2002 Pflicht, kann aber für Privatpersonen ausgeschlossen werden. Ist das mit dem Satz da oben dann ok, oder muss ich das noch selber reinschreiben?