Falsche Lieferung - Logistikprobleme?

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  • Hallo,
    wir haben im Forum motor-talk.de schon 2 Fälle, wo in die Autos eine Klimaanlage anstatt einer Klimaautomatik verbaut wurde obwohl die Bestellung/Auftragsbestätigung richtig war. Hat hier jemand evtl. ähnliche Erfahrungen gemacht und hat jemand eine Ahnung/Erfahrung wie es aussieht, die Klimaautomatik nachträglich einzubauen?

  • Wenn mich das treffen würde, würde ich einen Saftigen Rabatt haben wollen oder ein neues Auto, nicht einer wo das nachgerüstet wird.
    Was sagt ihr ? :rolleyes:

  • Hmm... nie was von gehört.. Bei mir hat es mit der Klimaautomatik geklappt! :top: Ich hab auch keinen Schimmer was man da rechtlich machen kann... ich denke nicht das man das was man nicht bestellt hat abnehmen muss...

  • Zitat

    Original geschrieben von Okley
    Wenn mich das treffen würde, würde ich einen Saftigen Rabatt haben wollen oder ein neues Auto, nicht einer wo das nachgerüstet wird.
    Was sagt ihr ? :rolleyes:


    Kann mich da nur anschließen, in anderer Reihenfolge


    1. Neulieferung unter Stellung eines angemessenen Ersatzwagens für die Lieferzeit


    oder eigentlich nicht so gerne


    2. entsprechender Nachlaß der schon ordentlich ausfallen müßte damit ich mich von Punkt 1 trenne.


  • :top: Noch besser als meins :D

  • Es scheint, daß es durch die Umstellung des Advantage-Pakets ab Dezember kommt. Ich würde mal jedem nahelegen, der sein Auto vor Dezember mit dem Advantage-Paket bestellt hat und noch nicht bekommen hat, sich nochmal mit seinem Händler in Verbindung zu setzen. Anscheinend ist da eine ganze Lieferung in die Hose gegangen. Im Raum DU sind offensichtlich eine ganze Reihe 1er falsch ausgeliefert worden und ich bezweifle, daß es nicht woanders auch das gleiche Problem gab. Der Fehler scheint im Werk passiert zu sein und nicht direkt bei einem Händler.


    Habe keine Ahnung, ob solch eine Falschlieferung Grund genug ist, ein neues Auto anzufordern. Klar, subjektiv würde das jeder wollen, nur das ist nicht interessant, letztendlich hängt es von der rechtlichen Situation ab und evtl. wie kulant der Händler/BMW ist. Meist ist es so, daß der Hersteller das Recht hat nachzubessern, und so vermute ich daß die entweder versuchen werden, sich mit einem gütlich zu einigen (Klimaanlage behalten und entsprechender Nachlass) oder die Automatik nachträglich einbauen werden. Wenn jetzt die Farbe anders wäre, oder z.B. ein 120i statt 120d geliefert wurde, dann bleibt ja eigentlich nichts anderes übrig als einen neuen Wagen zu ordern.


    An deren Stelle, sollten die die Wagen wieder zurücknehmen und im Werk eine Sonderschicht fahren um es nachzurüsten, aber es wird wohl erfahrungsgemäß eher auf die Händler zurückfallen.


    Zu allem Überfluss hat noch nicht mal mein Autohaus das bemerkt und die Kiste zugelassen, so daß das Auto jetzt unweigerlich schon ein Gebrauchtwagen ist, sofern ich ihn gar nicht übernehme, aber das ist nun wahrlich nicht mein Problem.

  • Hi,


    die manuelle Klimaanlage ist seit drei Wochen lieferbar.


    Seit 1. Dezember gibt es eine neue Preisliste - Advantage-Paket kostet damit lt. meiner Bestellung nur noch 1.400 und nicht 1.450 €.


    Verbunden damit ist allerdings eine Preiserhöhung bei der Klimaautomatik um 150 €, d.h. jetzt muß man 550 € dafür auf den Tisch legen (vorher 400 €) - mir ist die Preiserhöhung letztlich aber wurscht, da ich keine Klimaautomatik bestellt habe.


    Meiner Meinung nach liegt das Problem mit der "vergessenen" Klimaautomatik in der nur bis Ende November gültigen Zwangskombination von Advantage-Paket und Klimaautomatik.


    Wahrscheinlich wurden die Autos ab dem 1. Dezember intern nur mit dem "neuen" Advantage-Paket mit manueller Klima in die Produktion eingesteuert - oder die Händler hätten die Option dann noch einmal zusätzlich bestellen müssen.


    Am neuen Auto würde ich mir nicht rumbasteln lassen - entweder Nichtabnahme des Fahrzeugs oder Klimaanlage mit kräftigem Preisnachlaß akzeptieren.


    Gruß
    Daniel

  • Naja Nudel, eben das ist nicht ganz so einfach... erstmal grundsätzlich lehne ich es ab, nur die Klimaanlage zu haben. Die Klimaautomatik bietet einen für mich nicht unerheblichen Komfort, und den Preisnachlass den ich da als Entschädigung evtl. akzeptieren könnte, ist objektiv gesehen wiederum inakzeptabel.


    Ich werde das Auto in diesem Zustand auch so nicht abnehmen, zumindest nicht bevor ausdrücklich festgehalten wird, was geschehen soll.


    Vom Händler zu verlangen ein neues Auto zu bestellen, wird wahrscheinlich rechtlich nicht möglich sein, und da er die Kiste schon zugelassen hat (klar ist das nicht meine Schuld aber schränkt letztendlich die Möglichkeiten einer "kulanten" Regelung ein), kann er die Kist nicht z.B. zurücknehmen, sie evtl. ins Schaufenster stellen und jemanden als Neuwagen verkaufen.


    Also wird er bestimmt darauf drängen, es nachzubessern, was auch sein Recht ist. Hab mal kurz beim ADAC nachgelesen und folgendes steht u.a. drin:


    "Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zunächst die kostenlose Nacherfüllung verlangen, wenn diese fehlschlägt den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann verlangt werden, wenn zudem den Verkäufer ein Verschulden trifft."


    So gesehen könnte ich die Kiste erst zurückgeben, wenn die es umbauen würden, aber es nicht richtig hinbekommen.


    Weiter ist zu lesen:


    "Im Rahmen der Nacherfüllung kann der Käufer nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeuges verlangen (Ersatzlieferung). Diese Wahlmöglichkeit des Käufers unterliegt jedoch dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Daher kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Händler kann entweder eine Reparatur durchführen oder Fehler bzw. schadhafte Teile ersetzen. Grundsätzlich hat der Käufer hierbei Anspruch auf Verwendung von Original-Ersatzteilen und Neuteilen...." "...Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie Abschleppkosten zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe etc., sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen. Über eine für ihn kostenfreie Fehlerbeseitigung hinaus hat der Käufer im Rahmen der Nachbesserung keine weiteren Ansprüche, insbesondere nicht auf Ersatz von Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Verdienstausfall. Solche Ansprüche könnten sich lediglich dann ergeben, wenn die Reparaturen/Nachbesserungen mangelhaft durchgeführt wurden, oder das Fahrzeug dabei grob fahrlässig beschädigt wurde."


    Erst wenn alle Stricke reißen:


    "Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine vom Käufer dem Verkäufer gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen bzw. ist eine Frist entbehrlich, weil der Verkäufer sich verweigert hat, so kann der Käufer entweder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen oder statt des Rücktritts den Kaufpreis mindern. Beim Rücktritt muss der Käufer den Vorteil ausgleichen, den er durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hat. Die überwiegende Rechtsprechung bewertet den auszugleichenden Vorteil mit 0,67 % des reinen Kaufpreises des Fahrzeuges (nicht also einschließlich Überführungs- und Zulassungskosten) pro gefahrene 1000 Kilometer. Die Minderung hat die gleichen Voraussetzungen wie der Rücktritt. Der Minderbetrag ist im Wege der Schätzung zu ermitteln. Es handelt sich hierbei immer um eine Einzelfallentscheidung. Im Streitfalle muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden, der den Minderbetrag festlegt."


    So gesehen kommt man aus der Geschichte nicht so "leicht" weg. Leider :(