BMW-Treff   der Treffpunkt fuer alle BMW-Fans- und -Fahrer
 
BMW-Treff Forum Klick hier, um zu Infos und der Anmeldung zum BMW-Treff Usertreffen am 31.07.2010 in Marburg zu kommen Alle Werbepartner anzeigen - hier klicken

Home Hilfe Features Regeln Impressum Registrieren
Zurück   BMW-Treff Forum > Rund ums Automobil > Automobiles Allerlei
Kalender Alle Foren als gelesen markieren

 
Gehe zu  

Antwort
 
Themen-Optionen
Alt 11.05.2004, 10:13     #1
king-pin   king-pin ist offline
Senior Freak
 

Threadersteller
 
Registriert seit: 01/2004
Ort: D-72250 Freudenstadt
Beiträge: 903

Aktuelles Fahrzeug:
e46 316i Limo
Brauche mal Rechtliche Hilfe!

Hi, ein Bekannter von mir hat ein Problem und Braucht Hilfe, da hier ja einige dabei sind die sich recht gut auskennen Poste ich mal das Problem und die Frage! Vieln Dank schonmal im Vorraus!




Hallo zusammen,

also ich hab folgendes Problem: Habe vor kurzem einen gebrauchten Motor von einem Freund gekauft...welcher allerdings nach Einbau (durch Ihn) nur 60km gehalten hat. Einen Kaufvertrag haben wir nur mündlich unter Zeugen.

Leider versucht mich jetzt dieser vermeindliche "Freund" total zu verarschen, er läßt sich verleugnen, macht mich per SMS blöde an und sieht auch nicht ein mir mein Geld zurückzugeben.

Kann man da rechtlich was machen ? Hab keine Lust ihm das Geld zu schenken und 300Euro für 60km is wirklich ne Menge Holz !

Ich muß dazusagen das er (auch unter Zeugen) versichert hat das der Motor in Ordnung sei !


Wer kann mir helfen oder kennt Adressen (Link) wo man solche Fragen klären kann ?
__________________
We got 2 Words for you:
SUCK IT!!!
Userpage von king-pin
Mit Zitat antworten
Diese Werbung sehen registrierte bzw. angemeldete User nicht.


Alle Partner anzeigen - hier klicken
Alt 11.05.2004, 10:32     #2
bstenmans   bstenmans ist offline
Freak
  Benutzerbild von bstenmans
 
Registriert seit: 07/2002
Ort: 47xxx
Beiträge: 726

Aktuelles Fahrzeug:
Audi A6 2.4 LPG, Opel Calibra LPG
Es greift §433 BGB-> Kaufvertrag. Da es offensichtlich ein Privatkauf war, steht dir trotzdem ein Rücktritt vom Kaufvertrag zu. Dies ergibt sich aus §§320ff BGB. Durchsetzen kann man das nur mit Anwalt fürchte ich.
__________________
www.againsttcpa.com
Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2004, 10:47     #3
hablo   hablo ist offline
Senior Freak
 
 
Registriert seit: 03/2004
Beiträge: 862

Aktuelles Fahrzeug:
E39 530dA 4/2002

KA-XX xxxx
Re: Brauche mal Rechtliche Hilfe!

Zitat:
Original geschrieben von king-pin
...welcher allerdings nach Einbau (durch Ihn) nur 60km gehalten hat. Einen Kaufvertrag haben wir nur mündlich unter Zeugen.
Kenn mich zwar nicht sonderlich aus, aber meiner gesunder Menschenverstand sagt mir Folgendes:

Selbst wenn Du einen Kaufvertrag hättest sehe ich wenig Chancen.
Erstens gibt es bei privat keine Garantie, und zweitens ist der Motor ja gelaufen. Zwar nur 60km, aber er lief. Ich denke mal Du musst erst mal nachweisen, dass der Defekt vorher schon da war, und nicht Du ihn innerhalb der 60km herbeigeführt hast.

Aber wie gesagt, nur meine persönliche Meinung!!

Ich würde aber auf jeden Fall mal einen Anwalt hierzu befragen.

Gruß Hablo
Mit Zitat antworten
Antwort Zurück BMW-Treff Forum > Rund ums Automobil > Automobiles Allerlei

Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu



Hier shoppen und den BMW-Treff unterstützen!
Partner-Forum: Telefon-Treff

Alle Partner anzeigen - hier klicken

Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:09 Uhr.