Fahrerflucht [Archiv] - BMW-Treff Forum

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Roter Flitzer
29.07.2004, 13:15
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shneapfla
29.07.2004, 13:30
Original geschrieben von Roter Flitzer
Hallo Allerseits.

Hab da ein mächtiges Problem am Hals.

Hab vor ca 2 monaten ein tor geramt, mein auto dort stehen lassen und mich am nächsten tag bei der Polizei gemeldet.

bißchen was intus gehabt, oder?

Jetzt hab ich die "rechnung" vom amtsgericht bekommen.
Abgeblicher Fremdschaden 13000 euro, für ein tor das 30 jahre alt ist und kurz vorm zerfall ist. Es wurde ein angebot für ein neues eingeholt, obwohl das alte nur nen "kratzer" hat.

was sagt denn deine Versicherung dazu?

Dazu kommen 30 tagessätze a 20 euro + 9 monate fahrverbot.

Was soll ich am besten machen. weiß net mehr weiter...
Anwalt einschalten??
Wieviel würde mich einer Kosten??
Kennt sich jemand von euch sehr gut mit dem thema aus??

vielleicht kriegst du Prozesskostenhilfe (mal beim Amtsgericht nachfragen)...:confused:

Bin nämlich so gut wie pleite im moment, und kann daher nich hoch springen..

Würde sowas eine Rechtsschutzversicherung bezahlen? Könnte man eine noch irendwie Rückwirkend abschließen??

eine Rechtsschutzversicherung würde sowas bezahlen, aber nachträglich kann man sowas (natürlich) nicht abschließen (dann würde sich ja jeder den Versicherungsschutz erst nachträglich holen und die vorherigen Prämien sparen)...

Ansonsten mußt du halt jetzt die Suppe auslöffeln, die du dir selber eingebrockt hast, außer Anwalt wird's nicht viele Möglichkeiten geben...

Roter Flitzer
29.07.2004, 13:55
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shneapfla
29.07.2004, 14:03
Original geschrieben von Roter Flitzer
Der Schaden ist der Versicherung noch net gemeldet.
Hab nicht gedacht das dabei so'n misst rauskommt und wollte eigentlich alles so regeln.

solltest du wohl, die Versicherung will max. 5000€ von dir, die Forderung des "Gegners" kennst du ja schon...

Nochwas...

In dem Brief vom Gericht stand nichts von Punkten.
Krieg ich trotzdem welche oder wie ist das?
Dort steht nur:

ferner wird ihnen die fahrerlaubnis entzogen. ihr führerschein wird eingezogen. die verwaltungsbehörde wird angewiesen, ihnen für die dauer von 9 monaten keine neue fahrerlaubniss zu erteilen.


was heiß das in klardeutsch? Muss ich danach den lappen neu machen oder kriege ich dann einen neuen??
Eine MPU steht mir nicht bevor oder doch??


MPU mußt du nicht machen, den FS wirst du wohl neu beantragen müssen (solltest du dann allerdings ohne weitere Schwierigkeiten kriegen)...
Ich weiß aber nicht, ob es bei FS-Entzug keine Punkte gibt...

Ulf325Ci
29.07.2004, 14:04
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, d.h.: du hast keine mehr. Du müsstest eine Neue machen :(

darum auch keine Punkte...

Gegen diese Entscheidung solltest du in jedem Falle vorgehen.

Hast du keinen Anhörungsbogen bekommen ? Ich denke mal daß eine Strafe dieser Höhe wird nicht ohne Verhandlung ausgesprochen :confused:

Roter Flitzer
29.07.2004, 14:09
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fly530d
29.07.2004, 14:14
Öh?
Du bekommst ohne Personenschaden den Führerschein entzogen, wegen Fahrerflucht?

Du hast Dich am nächsten Tag bei der Polizei gemeldet und den Schaden angezeigt, also innerhalb von 24 Stunden?

Du hast zu der Sache keine Vorladung bei der Polizei bekommen?

Sofern kein völlig belangloser Schaden (bis etwa 20 €) vorliegt und sich keine feststellungsbereiten Personen am Unfallort befinden, ist zunächst der Wartepflicht nachzukommen. Das Gesetz verlangt eine "den Umständen angemessene Zeit". Was darunter zu verstehen ist, hängt u.a. von den Umständen, wie Schwere des Unfalls und Höhe des materiellen Schadens, Tageszeit, Witterung, Verkehrsdichte ab. 30 Minuten Wartezeit dürften in den alltäglichen Fällen ausreichen. Als durchaus hilfreich kann sich erweisen, zwecks Beweissicherung Fotos vom eigenen und fremden Schaden zu machen.

Sollte die Wartezeit erfolglos verstrichen sein, empfiehlt es sich sofort die nächste Polizeiwache aufzusuchen und dort den Unfall zu melden. Nur so ist sichergestellt, dass der Tatvorwurf entfällt.

Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass dem Unfallbeteiligten vom Gesetz die Möglichkeit eingeräumt wird, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall freiwillig Feststellungen zu ermöglichen. Dabei ist allerdings Folgendes zu beachten:

Der Unfall muss außerhalb des fließenden Verkehrs erfolgt sein. Es muss sich um einen nicht bedeutenden Sachschaden (Grenze ca. 1100 €) handeln. Die Feststellungen müssen freiwillig erfolgen. Risiken für den Unfallbeteiligten bestehen darin, dass die Schadenshöhe nicht richtig eingeschätzt wird oder dass die Feststellungen bereits auf anderem Wege erfolgt sind. Tatbestandlich bleibt der § 142 StGB aber erfüllt. Das Gericht hat in diesen Fällen die Möglichkeit, die Strafe zu mildern oder von Strafe abzusehen.
Konsequenzen

Die Konsequenzen, die bei einem bewiesenen unerlaubten Entfernen vom Unfallort drohen, sind erheblich und oft existenzbedrohend.

Zivilrechtlich gleicht der eigene Haftpflichtversicherer zwar die gegnerischen Schadenersatzansprüche aus, hat aber die Möglichkeit, den unfallbeteiligten Versicherungsnehmer für einen Teil der entstandenen Kosten in Regress zu nehmen.

Die strafrechtlichen Konsequenzen hängen von den Umständen (u.a. Höhe des Schadens, eigener strafrechtliche Vorbelastungen etc.) ab. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die Beschlagnahme des Führerscheins, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Darüber hinaus droht für Fahranfänger eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit, wenn nicht bereits die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Für alle anderen 7 bzw. 5 Punkte im Verkehrszentralregister.

Wie für alle Straftaten, derer man verdächtigt wird, gilt auch für § 142 StGB, dass gegenüber der Polizei keine Aussagen gemacht werden müssen und man sich gut überlegen sollte ohne vorherige Akteneinsicht Aussagen zu machen. Oft ist es die spontane Äußerung, die im Gerichtsverfahren zur Verurteilung führt. Mit der Einlassung man habe den Unfall nicht bemerkt kann man sich regelmäßig nicht entlasten.

Für eine Beratung kann ich empfehlen:
www.ra-calsow.de

Noch was:
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden): 5 Punkte

Sonstige Fälle der Fahrerflucht: ) punkte

Fly

shneapfla
29.07.2004, 14:15
Original geschrieben von Ulf325Ci
Du müsstest eine Neue machen :(

das stimmt nicht, dies ist erst der Fall, wenn der FS mehr als 12 oder 24 (da bin ich mir nicht ganz sicher) weg ist...


Hast du keinen Anhörungsbogen bekommen ? Ich denke mal daß eine Strafe dieser Höhe wird nicht ohne Verhandlung ausgesprochen :confused:

einen Anhörungsbogen mußt du auf jeden Fall bekommen haben :confused:

Georg
29.07.2004, 14:16
Nope!

Neu machen muß er nix.
Er kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperre nen neuen FS bei der Behörde beantragen und je nachdem gibt es dann Auflagen wie MPU (in dem Fall aber wohl nicht).

Anhörung wird er wohl bekommen haben aber die erste Verhandlung ist in so nem Fall erst mal keine "richtige" sondern da entscheidet ein Verkehrsrichter anhand der Unterlagen.

Ansonsten:
Wenn ein Anwalt ehrlich ist und nicht nur Geldgeil wird er wohl auch ehrlich sagen, daß da nicht viel zu machen ist.
Das ganze wird als Unfallflucht gewertet, weil das Tor beschädigt wurde und sogar das Auto stehen blieb.
Daß Du dich am nächsten Morgen gemeldet hast würde wohl jeder so sehen, daß Du versucht hast dadurch den Alkpegel runter zu kriegen.
Wenn die Tagessätze sehr hoch wären könnte man da wohl noch was machen aber die 9 Monate werden sich in einer richtigen Verhandlung eher erhöhen.

Georg

5er Harry
29.07.2004, 14:19
13 Tausend???? Was war das für´n Tor?
Du hast Dich doch am nächsten Tag bei den Grünen gemeldet. Darüber sollte ja was schriftliches vorliegen.
Kann nicht verstehen, daß Du jetzt eine VUFlucht am Hals hast.?
Rätselhaft.
Wenn Du keinen Rechtschutz hast, wird eine neue Police den alten Fall nicht übernehmen.
Ungünstig ist natürlich, daß Du der Versicherung nicht auch umgehend Meldung gemacht hast. Dazu ist man soweit ich weiß sofort verpflichtet. Ob die oder Du das dann bezahlen, kann.

Edit: Vorgestern hat einer ein Straßenschild umgenietet und sich erst nächsten Tag gemeldet. Er bekam sogar eine Belobigung, daß er sich gemeldet hat und daher nur eine mündl. Verwarnung.

PrimalFear
29.07.2004, 14:20
Was ist das denn für ´ne haarsträubende Geschichte? Willst du damit sagen, das Dir mal eben so, ohne das ein Anhörungsbogen oder Ähnliches gekommen ist, ein solches Gerichtsurteil ins Haus flattert?

Es hätte wie gesagt ein Anhörungsbogen kommen müssen, sowie eine Vorladung zum Gerichtstermin. Was machst Du mit Deiner Post??? :confused:

Schildere den Fall doch mal chronologisch, so nehme ich Dir das irgendwie nicht ab... :rolleyes:

Georg
29.07.2004, 14:39
Anhörung ja, Vorladung nein - wird definitiv erst mal so gehandhabt.

Georg

6zylinderpower
29.07.2004, 14:40
Original geschrieben von Roter Flitzer Jetzt hab ich die "rechnung" vom amtsgericht bekommen.
Abgeblicher Fremdschaden 13000 euro, für ein tor das 30 jahre alt ist und kurz vorm zerfall ist. Es wurde ein angebot für ein neues eingeholt, obwohl das alte nur nen "kratzer" hat.

Dazu kommen 30 tagessätze a 20 euro + 9 monate fahrverbot.Ein Kollege von mir hatte damals (98/99?) auch wegen Fahrerflucht (parkendes Auto leicht gerammt) den Führerschein entzogen bekommen, allerdings für nur drei Monate, zzgl. Geldstrafe + Führerschein Prüfung neumachen (hatte da nämlich schon einmal Nachschulung :rolleyes: ).

Find es grundsätzlich richtig bei solchen Sachen hart durchzugreifen. Da Du Dich am nächsten Tag aber freiwillig gemeldet hast sollte die Strafe doch milder ausfallen, 9 Monate sind hart...

Gruß
6zylinderpower

tor
29.07.2004, 14:56
sind die doof?

Welcher beklopte begeht den Fahrerflucht und lässt das Auo stehen!
Besoffen hin oder her (ich nehem mal an du warst es, da den Vorwurf nicht abgestritten hast), aber Fahrerflucht ist ja wohl was anderes!

Und wenn das Tor wirklich nur einen Kratzer hatte, würd ich mir wegen der 13.000 € mal keinen Kopf machen!

Aber mal ehrlich, viel behinderter hättest du die Sache auch nicht angehen können!


tor

MiHa 307SW
29.07.2004, 15:00
Original geschrieben von PrimalFear
Es hätte wie gesagt ein Anhörungsbogen kommen müssen,..

Wieso hätter er einen Anhörungsbogen bekommen sollen, wo er doch bei der Polizei eine Aussage gemacht hat?
Da er die Tat augenscheinlich zugegeben hat, kommt es auch zu keiner Verhandlung. Der Richter hat einen Strafbefehl erlassen der wurde zugestellt. Jetzt kann er den Strafbefehl akzeptieren oder nicht.

OlMightyGreek
29.07.2004, 15:06
das ist schon irgendwie ein bisschen hart! Kenn es sein, dass es das Tor vom Richter war? :D
Ich versteh auch gar nicht wieso das ganze Fahrerflucht ist. Du musst doch irgendwie die Möglichkeit bekommen dich verteidigen zu dürfen. Und dann solltest du klar machen, dass du ja nict geflohen bist. Weil Fahrerflucht ja auch bedeutet, dass du Hilfeleistung unterlässt. Das Tor ist aber kein Mensch.
Und unter welchen Umständen haste das Tor denn gerammt? Denn wenns keine Fahrerflucht ist, dann solltest du auch keinen fÜhrerscheinentzug bekommen. Ich nehme mal nicht an du warst besoffen oder sowas...

Gut, er hats zwar zugegeben, das heisst aber nicht, dass er ohne sich verteidigen zu dürfen die Strafe hinnehmen muss. Oder hast du da unterschrieben, dass du "Fahrerflucht" begonnen hast?

MiHa 307SW
29.07.2004, 15:19
Original geschrieben von OlMightyGreek
Ich versteh auch gar nicht wieso das ganze Fahrerflucht ist. Du musst doch irgendwie die Möglichkeit bekommen dich verteidigen zu dürfen. Und dann solltest du klar machen, dass du ja nict geflohen bist. Weil Fahrerflucht ja auch bedeutet, dass du Hilfeleistung unterlässt. Das Tor ist aber kein Mensch.


Meiner Meinung nach ist der Tatbestand der Verkehrsunfallflucht erfüllt (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Die Gelegenheit zur Verteidigung bestand schon auf der Wache, als er seine Aussage gemacht hat und sie besteht bei Gericht, wenn er gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegt.

Ich sehe die Sache so: der "rote Flitzer" wird schon einen Grund gehabt haben laufen zu gehen. Nun muß er halt die Konsequenzen tragen.

That`s life.

akuma
29.07.2004, 15:22
also ich vermute auch mal, dass das nicht deine erste aktion in dieser richtung war, anders macht es keinen sinn...

OlMightyGreek
29.07.2004, 15:38
gut.. ist auch recht ungenau ausgedrückt was passiert ist.. "tor gerammt, auto stehen lassen, nächsten tag gemeldet". Wo genau hat er das austo stehengelassen? "Im" Tor? Wie spät war es? Rechtfertigt das eine Meldungsverzögerung... sowas halt.

Feuerwehr520i
29.07.2004, 15:46
Post bekommen? Hört sich an wie ein Strafbefehl., Dagegen kannst du binnen zwei Wochen nach Zustellung beim Amtsgericht Einspruch einlegen.

Dann kommt es zu einer Verhandlung. Dort kannst du deine Sicht der Dinge darlegen. Den Einspruch kannst du dabei jederzeit zurückziehen.

Was mich verwundert: keine Anhörung vor Strafbefehlsbeantragung. Da würde ich vielleicht mal mit einem Anwalt sprechen.

Prozesskostenhilfe gibts nur im Zivilverfahren. Und einen Pflichtverteidiger gibts bei sowas nicht, weil kein Fall der notwendigen Verteidigung.

BTW: Ein Pflichtverteidiger ist keinesfalls kostenlos. Den muss der Verurteilte genauso bezahlen. Der RA kreigt dabei nur das Geld vorher schon vom Staat und die versuchen es dann beim Verurteilten einzutreiben. Hier werden auch weitaus niedrigere Sätze gezahlt als wie wenn ein Mandant das frei aushandelt.

MiHa 307SW
29.07.2004, 16:15
Original geschrieben von Feuerwehr520i
Was mich verwundert: keine Anhörung vor Strafbefehlsbeantragung. Da würde ich vielleicht mal mit einem Anwalt sprechen.


Er war doch bei der Polizei und hat eine Aussage zu Protokoll gegeben, wozu soll da noch eine Anhörung stattfinden?

Petar
29.07.2004, 16:26
Was den Rechtschutz angeht du hast doch einen passiven in deiner Haftpflicht zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Versicherung, egal welche, ist stets bemüht Schadenszahlungen zu reduzieren. Daher solltest du SOFORT dich an deinen Vertreter od. Makler wenden und den Schaden über die Versicherung regulieren zu lassen. Ich denke die effektive Schadenssumme wird deutlich geringer ausfallen. Diesen Schaden kannst du dann, AFAIK binnen 6 Monaten zurückkaufen um eine Hochstufung zu vermeiden.

Roter Flitzer
29.07.2004, 17:01
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MiHa 307SW
29.07.2004, 17:08
@roter Flitzer

ich will dir ja nicht zu Nahe treten, aber ich glaube als Fußgänger bist du besser dran...

fly530d
29.07.2004, 17:16
Original geschrieben von MiHa 307SW
@roter Flitzer

ich will dir ja nicht zu Nahe treten, aber ich glaube als Fußgänger bist du besser dran...

Ich addiere mal die Story mit der Signatur....
Summe: I´m walking.......

@PrimalFear:
;)

Fly

BigBolo
29.07.2004, 17:19
au man......hattest du angst wegen der promille?

ich kann mir sowas schon vorstellen. aber wegrennen ist da echt ne doofe reaktion. Habe die grünen dich gesehen?

der kumpel von meinem bruder hat vor 2 jahren am 1.1 in den ersten stunden 4 autos in seiner strasse gerammt. mit an die 2 promille. um das alles gerade zurücken hat sein vater die 4 autos gekauft. duetlich über schniggepreisliste. aber der hat das geld auch mehr als über....

tja, wie nun helfen? ich würde an deiner stelle wirklich mal nen anwalt aufsuchen und mal schildern. aber nicht um den heißen brei rumreden, dass können die nicht leiden.

hast du sonst vorher schon was in der art gehabt? Alkohol am steuer oder andere gröbere verstöße? Das würde ja das strafmaß erklären.

ich muss aber auch sagen, wenn ich diesen fall z.B. in der Zeitung lesen würde, hätte ich keine skrupel zu sagen Recht so!.....aber ich finde es ja gut, das du hier zumindest hilfe suchst, bzw dich ja da schon für schuldig bekennst.

Ich hoffe du kannst irgendwann zurückblicken und sagen : Was fürne ****** aktion, aber nu ist ja alles gut und ich habe darus gelernt.

Coder
29.07.2004, 17:29
Original geschrieben von Roter Flitzer
Die ganze geschichte wahr so. Ich wahr sauer, gestresst und totall auf 180 in dieser nacht. hatte allerdings auch was getrinken gehabt. Aber nicht viel. höchstens 0,5 -06 promille.
Moin ich habe mir dein Elend mal durchgelesen.

Um jetzt nicht die Diskussion aufkommen zulassen, wer nach wieviel Bier 0.5 Promille hat.
Du solltest dir vielleicht angewöhnen, lieber nur max. ein Bier zu trinken und sonst Taxi zu fahren.

Es reichen auch weniger als 0.5 Promille und ein Unfall aus um den Lappen zu verlieren.
Wer unter Alk-Einfluss einen Bums baut, ist den Lappen los, weil er dann als nicht fahrtüchtig gilt.

Nur mal so als Tipp für Zukunft.

tor
29.07.2004, 17:29
Original geschrieben von tor
sind die doof?

Welcher beklopte begeht den Fahrerflucht und lässt das Auo stehen!



Original geschrieben von roter Flitzer
als ich am tor wahr und mich umdrehte sah ich schon die grünnen am auto.
Da sah ich nur eine möglichkeit. beine schnappen und rennen




Gut, hätte sich die Geschichte also auch aufgeklärt :confused: :rolleyes:


t :gpaul: r

Henry
29.07.2004, 17:30
Hi,
sieh es positiv: Mit 0,5 - 0,6 %o und einem Unfall, der vermutlich ohne Alkoholeinwirkung nicht passiert wär, wärst Du den FS für mind. 1 Jahr los und müsstest zudem noch eine MPU machen.
So kommst Du mit 9 Monaten und ohne MPU mehr als glimpflich davon.

Akzeptiers als gerechte und günstig ausgefallene Strafe. Es ist und bleibt nunmal Fahrerflucht. Ein Gericht kann z.b. wegen 'Uneinsichtigkeit' in der Verhandlung da durchaus noch was draufpacken.

Gruß
Henry

Roter Flitzer
29.07.2004, 17:31
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5er Harry
29.07.2004, 17:33
Aha, also Kommando zurück.
Flitzer find´ich auch nicht lustig. Wenn die das Auto nicht gehabt hätten, frage ich mich, ob Du Dich dann ehrlicherweise noch gemeldet hättest.
Dafür bist Du noch gut weggekommen im wahrsten Sinne.
Wegfahrer und Laufengeher sollten fortan immer Laufen!
Als Flüchtiger hat man m.E. nichts mehr im fliessenden Verkehr zu suchen.

Ein mehrfach Geschädigter.

Enduser
29.07.2004, 17:51
Original geschrieben von 5er Harry
Aha, also Kommando zurück.
Flitzer find´ich auch nicht lustig. Wenn die das Auto nicht gehabt hätten, frage ich mich, ob Du Dich dann ehrlicherweise noch gemeldet hättest.
Dafür bist Du noch gut weggekommen im wahrsten Sinne.
Wegfahrer und Laufengeher sollten fortan immer Laufen!
Als Flüchtiger hat man m.E. nichts mehr im fliessenden Verkehr zu suchen.

Ein mehrfach Geschädigter.


Dem schließe ich mich vorbehaltlos an!

Buckyball
29.07.2004, 17:55
Jetzt hab ich zwar einmal ******e gebaut aber das die da so hart sind hätte ich nie gedacht.

Fahrerflucht ist das wohl am härtesten bestrafte Vergehen im Verkehr und das zu recht.

Feuerwehr520i
29.07.2004, 18:15
Hmmmm.... das haben wir ja schon des Brezels Lösung...

Die Polizei hat Dich gesehen und du bist abgehauen -> automatisch Fahrerflucht, daran gibts nichts zu deichseln.

Ich hoffe, du warst nicht so bescheuert, bei der Vernehmung das gleiche zu sagen wie hier ("...was getrunken...").

Bleibt dir nur: Einspruch einlegen und darauf hinarbeiten, daß die FS-Sperre wegkommt. Wobei du da natürlich Gefahr läufst, eine wesentlich höhere Geldstrafe zu bekommen. 20€ Tagessatzhöhe ist Sozialempfänger oder Studenten-Niveau. Teil einfach mal dein Netto durch 30.

Aber IMHO lieber eine hohe Strafe in Raten (zinsfrei übrigens :flop: ) abstottern als 9 Monate ohne FS.

Ich hoffe allerdings, daß das ein gewaltiger Schuss vor den Bug und sowas nicht wieder passiert. :rolleyes:

Coder
29.07.2004, 19:21
Original geschrieben von Roter Flitzer
Jetzt hab ich zwar einmal ******e gebaut aber das die da so hart sind hätte ich nie gedacht.
Darf man mal fragen, wieviel Du wikrlich getrunken hast, also in Bierflaschen oder Gläsern ausgedruckt?

wolla
29.07.2004, 20:22
Namt,

gut, es war nur ein Eisentor. Was wär wenn da ein Fußgänger gewesen wär? Es soll Zeitgenossen geben die machen da keinen Unterschied. Hauptsache die können ihre Haut retten.....

Wolfgang

derkleine48
29.07.2004, 20:28
Er hat Mist gebaut! Das sollte er wissen! Ich denke (hoffe), er weiß es mittlerweile.

Weitere Vorwürfe bringen hier doch nichts.

@flitzer Geh zum Anwalt und lass dich wenigstens beraten.

thomas525ix
29.07.2004, 22:43
@Flitzer: Also eh ich mit meinem Auto durch ein halb geschlossenes Eisentor fahre... Frust hin oder her. Oder doch etwas mehr getrunken und verschätzt ? Wie sieht denn das Auto jetzt aus? Sei froh daß Du nicht blasen mußtest, dann wärs richtig dicke gekommen. Schaden verursacht mit über 0,3 o/oo.
Andererseits find ich die 13.000 Euro für ein älteres Tor schon heftig. Der Verursacher soll ja nicht ein neues Tor bezahlen, sondern den Zustand vor dem Schaden wiederherstellen. Und wenn jemand durch ein halboffenes altes Tor fährt reicht glaub ich ein Eimer Farbe. Mach doch mal Bilder oder rekonstruiere die ganze Sache.
Kopf hoch,
besser als Krebs.
Grüße, Thomas.

Roter Flitzer
30.07.2004, 15:18
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Schluckie
30.07.2004, 16:08
Original geschrieben von Roter Flitzer

Seit Ihr euch sicher das ich nach den 9 Monaten mein lappen wiederbekomme?? Nicht das ich ihn dann doch neu machen muß..

Den von den 9 monaten sind jetzt schon ca 2 verstrichen, also würden noch 7 übrigbleiben.



Hallo,
der Brief vom Amtsgericht ist doch erst vor einigen Tagen gekommen, also hast du deinen Lappen noch, oder ? Somit zählen die 9 Monate erst nach Abgabe, oder ist der Führerschein schon von der Polizei einbehalten worden, nachdem du dich gemeldet hast ?

Gruß
Frank

shneapfla
30.07.2004, 17:08
Selbst wenn der FS schon beschlagnahmt worden wäre gelten die 9 Monate erst ab Gültigkeit des Urteils... :rolleyes:

derkleine48
30.07.2004, 17:15
Selbst wenn der FS schon beschlagnahmt worden wäre gelten die 9 Monate erst ab Gültigkeit des Urteils...

Das glaube ich nicht. Hatte Mal einen Fall im Bekanntenkreis (Alk). Die Polizei hatte den Schein eingezogen...und das zählte dann auch rückwirkend.

shneapfla
30.07.2004, 17:23
Original geschrieben von derkleine48
Das glaube ich nicht. Hatte Mal einen Fall im Bekanntenkreis (Alk). Die Polizei hatte den Schein eingezogen...und das zählte dann auch rückwirkend.

also ich kenn's anders...

SimonE46
30.07.2004, 18:00
@Roter Flitzer

Auch wenn ich Deine "Tat" nicht toll finde, bin ich der Meinung, dass Du wohl mit diesem Problem im Forum von www.radarforum.de (Allgemeiner Teil) besser aufehoben bist.

Man (einige, nicht alle) werden Dir dort zwar die gleichen (berechtigten)Vorwürfe machen wie hier.....

.....Du kannst jedoch dort mit wesentlich mehr Kompetenz in Sachen Verkehrsrecht / Strafrechte rechnen. Die Sache IST passiert und nun mach´halt das beste daraus und lerne....

max1420
30.07.2004, 20:32
wird sich wohl um einen Strafbefehl handeln, dem wohl, wenn ich einen Blick in die Tabelle werfe, tatsächlich ein angenommener Schaden von mehreren tausend Euro zugrunde liegt.
Insoweit würde ich erwägen, Einspruch einzulegen, auch um den Schadensumfang richtigzustellen und mit Hilfe eines Anwaltes auf reumütig zu tun.
Nach welcher Vorschrift ist der Führerschein eingezogen worden?
Bei solchen Sachen habe ich immer die Anrechnung der bereits verstrichenen führerscheinlosen Monate beantragt, was zumindest in Bonn auch üblich ist.

fly530d
30.07.2004, 21:31
Original geschrieben von thomas525ix
@Flitzer:
Andererseits find ich die 13.000 Euro für ein älteres Tor schon heftig. Der Verursacher soll ja nicht ein neues Tor bezahlen, sondern den Zustand vor dem Schaden wiederherstellen. Und wenn jemand durch ein halboffenes altes Tor fährt reicht glaub ich ein Eimer Farbe.
Grüße, Thomas.

Im Industriegebiet, dass lässt mich auf ein etwas grösseres Tor schliesen. Schau dir mal ein 10 Meter langes Tor an, die Dinger Kosten richtig Schotter. Wenn die Führung oder die Schiene verzogen ist, kannst Du auch mit einem Eimer Farne nichts machen.

Fly

thomas525ix
30.07.2004, 23:11
Ja, aber bei "Durchfahren" dachte ich eher an ein Flügeltor a la CA. Im Endeffekt hatt er Schwein gehabt wegen der Sauferei. Aber die 13 t? sind halt heftig, und so wie ich das gelesen und verstanden hab drängt sich der Verdacht auf daß sich der Besitzer dort ein Schnäppchen holt indem er sich erstmal ein de luxe Angebot holt.
Vielleicht wäre es clever den Schaden einfach der Versicherung zu übergeben, DIE haben dann doch garantiert eine Sachverständigen- und Anwaltsarmee die dem Eigentümer auf die Pelle rückt.
Grüße, Thomas.

winner2002
30.07.2004, 23:53
Das erscheint mir auch der beste Weg - die Versicherung regulieren lassen und Zweifel an der Schadenshöhe äußern. Schließlich ist auch der Geschädigte zur Schadensminderung verpflichtet und hat nur Anspruch auf Wiederherstellung des Urzustandes, nicht auf ein neues oder höherwertigeres Tor.
Zu Deinem Schlamassel kann ich mich den Vorrednern nur anschließen. Ohne die Polizei vor Vaters Tür hättest Du Dich wahrscheinlich kaum gemeldet, wenn Du ehrlich zu Dir selbst bist, oder? Dass sowas absolut :flop: ist, wirst Du spätestens dann verstehen, wenn Dein Auto mal von einem "Flüchtling" verbeult wurde. Also, passiert ist passiert, beim nächsten Mal bist Du sicher auch ohne unsere Ratschläge schlauer. Die 9 Monate und die Geldstrafe überlebst Du, bist ja noch gut damit weggekommen. Vielleicht hast Du auch noch Glück mit der Versicherung. Da kein Alkohol/Drogen nachgewiesen wurden, verzichtet sie vielleicht auf den Regress (bist Du guter Kunde dort?).
Ciao... winner2002

schmarti
31.07.2004, 00:52
Ich kann nicht so ganz verstehen, wie sich jemand in der Öffentlichkeit (sprich diesem Thread) zu einem laufendem Verfahren selbst belastet. Das ist ein völlig unnötiges Risiko. Vielleicht solltest du deine eigenen Beiträge editieren und die Mods bitten die betreffenden Passagen fremder Beiträge zu editieren.