Verfahrensweise bei Gewährleistung [Archiv] - BMW-Treff Forum

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Michael May
17.07.2004, 00:56
Hi,

ist kein konkreter Fall, hat mich aber schon öfters interessiert. Ist wohl eher etwas für juristisch Interessierte (leider kein Synonymwörterbuch zur Hand und auch schon spät ;) ):

nehmen wir an, ich wohne in Frankfurt und kaufe mir in Hamburg ein teures Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler. Nehmen wir weiter an, bei dem Auto geht nach 3 Monaten die Wasserpumpe kaputt.

Könnte ich dann einfach die Pumpe hier reparieren lassen und dem Gebrauchtwagenhändler die Rechnung schicken, oder müßte ich, nach dem er mir mitteilt "Das will ich mir erstmal selbst anschauen", das Auto per Abschlepper erstmal 500 oder 1.000 Kilometer in diesem Falle transportieren lassen, also mit Sicherheit mehr Transportkosten zahlen, als die Reparatur kosten würde?

Cu

JON_DOE
17.07.2004, 10:30
Zuerst muss dem verkaufenden Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden.

Z-Power
17.07.2004, 20:36
Ich würde dass auf jeden Fall mit dem verkaufenden Händler absprechen. Unter umständen ist es für ihn günstiger, wenn Du das Auto bei Dir reparieren lässt. z.B. bei der Wasserpumpe.

Falls ein Getriebe oder Motorschaden besteht, kannst Du damit rechnen, dass er das Fahrzeug sehen will.

Wir bei uns in der Werkstatt so gehandhab, kommt aber Gott sei Dank selten vor.