Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TÜV überziehen - wann gibts welche Strafe?
Hi all,
ich habe bereits viel dazu gegoogelt, finde aber leider nur uralte oder ungenaue Aussagen.
Wenn ich in 06/2006 zum TÜV muss und am 01.07.2006 [datum korrigiert] erwischt werde, ist das dann bereits eine Ordnungswidrigkeit oder mehr? Welche Strafen setzt es.
Mir ist klar, dass die Polizei/Ordnungsamt vielleicht mal ein Auge zudrücken wenns knapp ist etc. Ich will nur wissen wie die AKTUELLE GESETZTESLAGE dazu ist.
Gruß+Danke
mb277
Feuerwehr520i
26.06.2006, 11:27
http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/bussgeld/Bussgeldkatalog_Hauptuntersuchung.html
Wenn Du im Juni 2006 zum TÜV musst, dann können sie dich garnicht am 01.01.2006 mit abgelaufenem TÜv erwischen. ;)
Gerade gefunden:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Sorry, aber das ist Müll was Du da schreibst Chris.
Das hat sich geändert: Klick (http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_55.php)
Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt
186.1 bei Fahrzeugen, die nach Nummer. 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
186.1.1 bis zu 2 Monate 15 €
186.1.2 mehr als 2 bis zu 4 Monate 25 €
186.1.3 mehr als 4 bis zu 8 Monate 40 €
186.1.4 mehr als 8 Monate 75 €, 2 Pkt.
mb277 hat wahrscheinlich den 1.7. gemeint.
Da kostets 15,- wenn Du nicht glaubhaft versichern kannst, gerade auf dem Weg zum TÜV/DEKRA/GTÜ etc. zu sein.
Georg
habe die Angaben von Bußgeldkatalog (http://www.bussgeldkataloge.de/) übernommen :(
Mixaelzzz
26.06.2006, 13:03
Und bei Saisonkennzeichen dran denken: hier gibt es die Ausnahme:
wenn der TÜV-Termin in der Zeit ausserhalb der "Zulassungssaison" liegt, gilt der erste Monat der Saison als TÜV-Monat.
Feuerwehr520i
26.06.2006, 13:06
Also TÜV überziehen mit dem Wohnwagen sollte mich neulich 15€ für vier Monate kosten. Einspruch läuft noch. :D
Andi 328i
26.06.2006, 13:09
Verliert man eigentlich den Versicherungsschutz, wenn man den Termin überzieht ?
Feuerwehr520i
26.06.2006, 13:11
Original geschrieben von Andi 328i
Verliert man eigentlich den Versicherungsschutz, wenn man den Termin überzieht ?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Sorry, hatte natürlich den 01.07.2006 gemeint. Habs oben korrigiert.
So und jetzt nochmal zum Thema:
Am 01.07.2006 wären es also 15 EUR die zu bezahlen wären, es sei denn ich krieg ne Ausnahme bzw. "Auge zugedrückt".
Dieses "bis zu 2 Monate" und "ab 2 Monate" wird gerne mal verwechselt bzw. ungenau ausgedrückt.
Mir ist es jetzt klar. VIELEN DANK!!!
Einzig diese ominöse "Änderung" würde ich gerne irgendwo mal nachlesen. Also wann und in welchem Rahmen die Bußgelder verschärft wurden.
Grüße
mb277
Feuerwehr520i
26.06.2006, 13:57
Jepp... ;)
Ohne TÜV kostet bei Dir
vom 01.07. - 31.10.2006 -> 15€
vom 01.11. - 28.02.2007 -> 25€
ab 01.03.2007 -> 40€ plus 1 Punkt
Ich glaube, die Bussen wurden erhöht mit der Änderung, daß der TÜV jetzt rückdatiert wird. Also in Deinem Fall am 01.07. TÜV-Termin, dann wäre der nächste trotzdem 06/2008 fällig.
Ja, die Änderung mit der Rückdatierung ist sehr vielen bekannt. Aber die Bußgelder irgendwie nicht. Naja, ich rechne jetzt mal mit Max. 15 EUR und versuch gleichzeitig den tatsächlich bestehenden Termin vorzuzeigen wenn was sein sollte:-)
Feuerwehr520i
26.06.2006, 14:25
Wie voll ist denn Euer TÜV? :confused:
Ich hab noch nie einen Termin ausgemacht. Bei der Dekra bei uns geht das garnicht.
Andi 328i>> Verliert man eigentlich den Versicherungsschutz, wenn man den Termin überzieht
Original geschrieben von Feuerwehr520i
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Das man mal in den Vers.bedingungen nachschauen. Hab grad keine da.
Ziemlich sicher gibt es Ausschlussmöglichkeiten wenn grob fahrlässig fahrzeugsicherheits-relevante (vermutl. unabh. vom TÜV) Dinge ignoriert werden und dadurch/dabei ein Unfall entsteht.
Versicherungen nehmen jeden Grund her nicht zahlen zu müssen. Wenn da etwas auffällt stürzen die sich drauf. Das ist ihr Job.
Wer sein Fahrzeug (nachweislich) in Ordnung hält und den Termin für den TÜV im Rahmen hält wird wohl kein Problem kriegen.
Finde daher die Rückdatierung zur Sicherheit aller Beteiligten eine saubere Sache.
Feuerwehr520i
26.06.2006, 15:11
Das hat aber mit dem überzogenen TÜV selbst nichts zu tun. Mit abgefahrenen Reifen kann man auch noch ein Jahr bis zur fälligen HU hin haben. ;)
Wenn natürlich ein Gutacher Fahrzeugmängel feststellt, dann kann die Versicherung unter Umständen durchaus zumindest die Vollkasko-Leistungen verweigern sofern das Bauteil unfallursächlich oder beteiligt war. Allein eine abgelaufene HU reicht dazu sicher nicht aus. Das Fahrzeug kann ja auch mit abgelaufener HU techisch einwandfrei sein.
Miracoli
27.06.2006, 08:52
Hallo,
ich traue mich jetzt einfach mal den Georg zu korrigieren, auch wenn er sonst fast immer Recht hat ;)
Die zitierte Vorschrift gilt nur für Fahrzeuge, die einer zusätzlichen Sicherheitsprüfung ( die sogenannte Zwischenprüfung )unterliegen, das sind in D schwere LKW: bei denen gibt es sofort nach Überziehen ein Bussgeld.
Bei "normalen" PKW , und darum geht es ja hier, bleibt es bei der alten Regelung, dass es erst nach mehr als 2 Monaten Geld kostet.
Zumindest verstehe ich den Link von Georg so, da PKW keiner SP zu unterziehen sind, also gilt hier der 2. Absatz des Links :D
Grüße Miracoli
Neuer Hinweis: Ein Freund von mir hat mit seinem Panda am ERSTEN Tag nach Ablauf des Monats der auf der Plakette angegeben war 15 EUR wegen der TÜV Überziehung bezahlt!
Er hat sich damals gewehrt (telefonisch) aber ohne Erfolg.
Den Beleg hat er noch. Sagt mir ob er nochmal dagegen vorgehen soll/kann?!
Wenn er nachweislich einen TÜV Termin hat sollte dies kein Problem geben.