Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss die Teilkasko bei Unfall benachrichtigt werden?
elmariachi
19.01.2006, 00:57
ich habe einen unfall gebaut
ich bin in einen begrenzungspoller geknallt
nachdem die polizei da war
hat man mir geagt ich soll mich in den nächsten 3 tagen bei meiner versicherung melden.
ich habe aber nur Teilkasko.....deswegen macht es mir kein sinn da was zu melden
die frage ist jetzt
muss ich da unbedingt die Versicherung kontaktieren
oder ist das pflicht?
Original geschrieben von elmariachi
ich habe aber nur Teilkasko.....deswegen macht es mir kein sinn da was zu melden
Und wer zahlt den Begrenzungspoller und den vermutlich entstandenen Flurschaden? Du aus eigener Tasche? ;)
Übrigens: Bitte künftig aussagekräftige Themen wählen!
Original geschrieben von elmariachi
ich bin in einen begrenzungspoller geknallt
Dieser Schaden wird von deiner Haftpflichtversicherung bezahlt, außer du willst das selbst zahlen (wie oben schon angesprochen).
Und etwas weniger neue Zeilen anfangen und etwas mehr Punkte setzen würde der Lesbarkeit enorm helfen :top: .
elmariachi
19.01.2006, 01:26
dass ich für den begrenzungspoller zahle ist mir klar.....
aber muss die Versicherung überhaupt benachrichtigt werden
da ich die Versicherung ja sowieso nicht in anspruch nehmen kann oder will?
Hi,
lass Deine Haftpflichtversicherung den Fall abwickeln. Wenn der Schaden innerhalb des Rahmens bleibt, dass Du zur Vermeidung der Hochstufung zurückzahlen kannst (siehe Vertrag) zahl, sofern es sich lohnt (lass eine Rabattverlustberechnung machen) den Schaden nach Abwicklung an die Versicherung zurück.
Der Geschädigte (in dem Fall Land oder Kommune) hat übrigens nach dem Pflichtversicherungsgesetz das Recht, sich direkt an Deine Versicherung zur Begleichung des Schaden zu wenden. Da müssen die Dich erst garnicht fragen. Also: melde es Deiner Haftpflichtversicherung !
Gruß
Henry
Dreidreissiger
19.01.2006, 10:43
Die Meldung eines Schadensfalles ist eine sogenannte Obliegenheit im Rahmen des Versicherungsverhältnisses. Wenn Du den Schadensfall nicht rechtzeitig meldest, kann die Versicherung von ihrer Leistungspflicht frei werden und dann löhnst Du den Schaden, obwohl Du eigentlich dafür eine Versicherung hast und Beiträge zahlst.
Also: melden!
Ciao
Klaus